30% Sanktion berechtigt?

6 Antworten

Ja, indem du deiner SB - nachweißt, dass du mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in angemessener Zeit zu deinem Praktikum kommen konntest.

Unter angemessene ist zu verstehen, für eine tägliche Strecke ( Hin - und Rückweg) wäre ab einer Arbeitszeit von 6 und mehr Stunden im Regelfall bis zu 2 1/2 Stunden zumutbar, inkl.Wartezeiten und Fußwege.

Eine Sperre gibt's vom Jobcenter nicht, sondern eine Sanktion.

35 km sind m.M.n. nicht viel. Gibt es bei Euch keine Busse und Bahnen? Auch, wenn der Arbeitsweg dadurch etwas länger dauert - eine gewisse Pendelzeit ist zumutbar.

Wie bist Du zum Vorstellungsgespräch hingekommen?

Du kannst "Mobilitätsbeihilfe" beantragen - bei Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses ein Darlehen zum Kauf eines Gebrauchtwagens .

Sage das du aufgrund des geringen Regelsatzes keine möglichkeit hattest eine Fahrkarte zu finanzieren. Ist ja auch nicht gelogen solange das Geld für die Fahrkarte nicht da ist wird es auch keine Maßnahme geben so einfach ist das. Mich wundert es aber das sie dir einen Führerschein bezahlen aber keinen PKW ...

Am besten nehme dir einen Anwalt für Sozialrecht (Beratungshilfe für einen kostenlosen Anwalt gibt es beim Amtsgericht) und gehe dagegen vor falls die Sanktion trotz anhörung bestehen bleibt. Geht auch online z.b. auf hartz4widerspruch.de Zur not kann man auch selber dagegen vorgehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Das ist nicht gerechtfertiehgt wen man das nicht mit den Öffentlichen ereichen kann einieges liegt ja auch weiter weg das man nicht da hin kommt oder nicht pünktlich!

Wie kammst du den zuerst hin oder war das nur online ?

Wen das so ist das man nicht dahin kommt dan darf das amt keine sanktionen verhängen!

Teile dem amt mit das es unmöglich ist dort um 8 anzukommen den es liegt eben so abgelegen das es nicht machbar ist und dan darf auch das amt dich nicht sanktionieren!

Es gibt orte wo eben nicht jederzeit ein buss fährt und es auch nichts bringt oder möglich ist ein Bus früher zu fahren weil den dahin noch nicht gibt!

Gehe damit in den Widerspruch das sollte ausreichen den die haben dir keine Möglichkeit geboten dahin zu kommen!

Wen das amt die Probearbeit genehmigt hat es auch im voraus die kosten zu übernehmen das must du nicht von alg2 bezaheln da kannst du dich auf das Bundesverfassung s gericht sogar berufen! Das gilt auch bei einem Praktikum!

Such dir einen Anwalt für Sozialrecht

Scaver  28.07.2020, 02:45

Naja so viel Geld hat er nicht. Und Rechtsschutzversicherung und Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe zahlen auch nicht für Stellungnahmen und Widersprüche. Erst ab dem Zeitpunkt, wo der Widerspruch abgelehnt wird und es dann ggf. um eine Klage geht, würden diese zahlen. Spreche da aus eigener Erfahrung!

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