Arbeitssuchend melden?
Mein befristeter Arbeitsvertrag endet zum 13.10. 21 und mein Arbeitgeber hat mir nach Nachfragen meinerseits noch nicht Bescheid gegeben, ob das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt und man mich übernimmt.
Ich weiß, dass ich mich allerspätestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit als arbeitssuchend melden muss, um eine Sperre vom Arbeitsamt zu vermeiden.
Ich habe vor übermorgen nochmal direkt bei der Personalabteilung nachzufragen. Falls die mir dann wieder nur vage Aussagen bieten oder vielleihct auch dass sie es noch nicht wissen, kann ich mich dann trotzdem als arbeitssuchend melden ohne dass sie Bescheid vom Arbeitsamt kriegen? Oder wird der Arbeitgeber darüber benachrichtigt?
4 Antworten
Du musst dich spätestens am 12.07.2021 Arbeitssuchend melden.
Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Dir eine Info zu geben. Es könnte am letzten Arbeitstag sein kurz vor Feierabend das man dich verlängert.
Das Arbeitsamt meldet sich nicht bei deinem (noch) Arbeitgeber.
Du musst später die Unterlagen vorlegen für das Arbeitslosengeld.
Arbeitsuchen kannst du dich immer melden und da du dich 3 Monate vorher arbeitslos melden sollst würde ich mich erstmal zum 14.10 Schon Arbeitslos und arbeitsuchend melden und auch schon ALg1 beantragen!
Auch würde ich achon mal mit der Suche nach einer Neuer arbeit anfangen freistelln muss er dich dafür ja auch nur nicht den ganzen tag!
Aber als arbeitslos melden kann man sich ja erst einen Tag nach dem letzten Tag in dem man einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Arbeitssuchend kann man sich melden solange man noch eine Arbeit hat, aber davon ausgeht arbeitslos zu werden oder man es schon weiß.
da du dich 3 Monate vorher arbeitslos melden sollst
Nein, nicht arbeitslos, sondern arbeitsuchend!
Wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag hast und nichts schriftliches das Du weiter beschäftigt wirst, dann solltest Du dich auf jeden Fall arbeitsuchend melden, damit dir dann bei Arbeitslosigkeit keine Sperre wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung nach Paragraf 159 SGB - lll von 1 Woche droht.
Der Arbeitgeber bekommt davon nichts mit, erst wenn Du tatsächlich arbeitslos werden solltest, muss der Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit ausfüllen.
Klar dein Arbeitgeber muss dir ja nicht sagen ob es weiter geht oder nicht. Dein Vertrag Endet am 13.10 das ist das was du weißt also meldest du dich bis zu 12.07 Arbeitssuchend.
Nach dem aktuellen Stand bist du ab dem 14.10 Arbeitslos.
Falls dich daran etwas ändert kannst du das ja melden aber ansonsten gelten für dich eben 3 Monate.
Deine Personalabteilung wird dir dazu auch nichts anderes sagen als dein Chef weil es am Ende dein Chef entscheidet