Probearbeit melden?
Der zukünftige Arbeitgeber möchte mich mit der Voraussetzung einstellen, dass ich zuerst eine einwöchige Probearbeit absolviere und dazu sollte ich mich beim Arbeitsamt anmelden und auch die Probearbeit melden.
Mir wurde bei der Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass ich arbeiten könnte, ohne dass ich das bei der Agentur für Arbeit melden sollte (nur dann wenn ich arbeitslos gemeldet wäre).
Ist das richtig so? Wäre das nicht ansonst Schwarzarbeit?
(bzw. ich stehe in einem Minijob-Arbeitsverhältnis und die Probearbeit würde aus diesem bestehenden Arbeitsverhältnis erfolgen. Derzeit bin ich nicht weder beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet)
3 Antworten
Hallo ,
stehst Du unter Leistung beim Arbeitsamt oder der ARGE ? Wenn ja musst Du es melden .
Wenn nein, dann nicht. Es ist auch keine Schwarzarbeit. Bekommst Du Geld innerhalb der Probezeit für deine Tätigkeit musst Du es nur der Krankenkasse und dem Finanzamt melden.
Das macht aber normalerweise der Arbeitgeber. Solltest er dich BAR Auszahlen, so musst Du es selber melden als Einkommen.
ACHTUNG : Probearbeit ist in den meisten Fällen ohne Bezahlung. Aber sobald Du auf Anweisung deines Arbeitgebers handelst, hast Du sozusagen einen mündlichen Arbeitsvertrag und Anrecht auf Mindestlohn.
Ausserdem ist eine Woche Probearbeit zuviel.....meistens nur ein Tag. Ich kenne niemanden der nach einer Woche auch tatsächlich den Job bekam. Oft werden nur kostenlose Arbeitskräfte gesucht.
Ich hatte mal einen Mitbewerber der somit Preise kaputt gemacht hat.
Vielleicht ist Dein potenzieller Arbeitgeber davon ausgegangen, dass Du arbeitslos gemeldet bist? Da eine Probewoche meines Wissens nach aber ja nicht eine Anstellung ist (und normalerweise auch nicht vergütet wird), sollte das ohnehin nichts ändern.
"Da eine Probewoche meines Wissens nach aber ja nicht eine Anstellung ist (und normalerweise auch nicht vergütet wird),"
Das halte ich für einen zielmliche (doppelten) Irrtum. Erstens ist ein Probearbeiten ohne Vergütung nur dann rechtmäßig, wenn es tatsächlich nur um ein Schnuppern geht. Ohne Anwesenheitspflicht und Weisungsgebundenheit.
So etwas muss korrekt betrachtet auch vorher schriftlich vereinbart werden. Wenn das nicht geschieht, kann die beiderseitige Einigung über die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit nämlich als mündlich geschlossener, unbefristeter Arbeitsvertrag betrachtet werden.
Wenn die Agentur für Arbeit dasso sagt, wird das richtig sein.
ICH kann beim Besten Willen nicht nachvollziehen, warum derAG das von dir verlangt. und wozu das gut sein soll.
AUSSER, das er dich und die Agentur bescheissen will.
Auch wenn du da kein Geld für bekommst, muss der AG dich natürlich anmelden, für Versicherung, zB. Offenbar will er sich das hier sparen.
Da du allerdings bereits in einem Mini-Job BIST, macht das auch keinen Sinn...
Sag dem Arbeitgeber die Aussage der Agentur und frage DEN, warum du dich dort melden sollt.
Und eine Woche ist zu lange.
Total falsch verstanden !
Das mit dem Minijob wurde sicher vergessen . Da der mögliche AG von ALG 1 ausging , wollte er das man sich bei der Agentur als PROBEARBEITER meldet =also in der Woche nicht vermittelbar ist !!