Kündigung des Arbeitsverhältnis?

2 Antworten

Wenn Er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatte, also monatlich mehr als 450 € Brutto verdient hat, was bei selber gezahlter Miete der Fall sein sollte, sind die Arbeitgeber ( AG ) gesetzlich dazu verpflichtet diesen Hinweis auf die Meldung bei der Agentur zur Arbeit zu geben.

Er sollte sich also umgehend erst einmal arbeitssuchend melden, dass kann Er auch erst einmal telefonisch machen und dann am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss Er sich dann im Normalfall persönlich arbeitslos melden und einen ALG - 1 Antrag stellen, wegen Corona ggf. derzeit weiterhin nur Online möglich.

Ist Er also unverschuldet arbeitslos geworden, hat ab der Arbeitslosigkeit innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und steht der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung, dann steht Ihm unter 50 Jahren max. für 12 Monate ALG - 1 zu, dafür müsste Er allerdings auf min. 24 Monate Beitragszahlung innerhalb dieser 30 Monate kommen.

Dann wird im Regelfall aus dem Einkommen der letzten 12 Monate ein Durchschnitt ermittelt und davon gibt es dann z.B. vom Nettoeinkommen als Single um die 60 % und wenn ein Kind zu berücksichtigen ist dann ca. 67 % an ALG - 1.

Sollte das ALG - 1 nicht hoch sein, dann kann ein evtl. vorrangiger Anspruch auf Wohngeld geprüft werden, dazu kann Er sich aus dem Internet einen kostenlosen Rechner suchen.

Würde da wenig oder auch kein Anspruch bestehen, dann käme nur noch ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter in Betracht, dass kann man auch zusätzlich zum ALG - 1 als Aufstockung beziehen bzw. wenn kein ALG - 1 Anspruch bestehen sollte.

Auch dafür gibt es kostenlose Rechner im Internet.

Als Single stünde Ihm derzeit z.B. min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + min. noch seine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf bzw. eigenem anrechenbarem Einkommen selber gezahlt werden.

Würde Er dann weniger als sein Bedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 ) haben, dann stünde Ihm auf jeden Fall noch eine finanzielle Unterstützung zu, vorrangig Wohngeld oder dann als ALG - 2 Aufstockung.

Sein ALG - 1 würde dann entsprechend der Verordnungen auf den Bedarf angerechnet.

Das sollte er doch wissen, ob er noch Geld über hat um die Miete zu bezahlen.

Zudem bekommt man ja bei Kündigung ALG2, demnach sollte es doch kein Problem sein, oder?

Woher ich das weiß:Recherche
Armin979 
Fragesteller
 21.05.2021, 15:31

Er meint hat er kein Geld um die Miete zu zahlen

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albatroz1102  21.05.2021, 15:40
@Armin979

Dann macht er was falsch, denn er hat ein Recht auf ALG2. Somit hat er zumindest noch momentan sichere Einnahmen. .

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Familiengerd  21.05.2021, 16:38
Zudem bekommt man ja bei Kündigung ALG2

Wie kommst Du denn auf Arbeitslosengeld 2/Hartz IV?

Zunächst einmal geht es um Arbeitslosengeld 1, erst dann, wenn kein Anspruch besteht, um Arbeitslosengeld 2/Hartz IV.

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