Muss ich bei Kurzarbeit etwas unterschreiben?

8 Antworten

Wenn es keinen Betriebsrat gibt, mit dem der Arbeitgeber das vereinbaren kann, muss jeder Mitarbeiter einverstanden sein.

Ohne dieses Einverständnis kann der Arbeitgeber keine Kurzarbeit anmelden und könnte deswegen in den Konkurs rutschen.

Für die Abwicklung der Kurzarbeit ist der Arbeitgeber zuständig. Du musst dich nicht bei der Agentur melden. Nach der neuesten Regelung ist auch ein ziemlich großer Hinzuverdienst ohne Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld frei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich
Bastikrone 
Fragesteller
 25.03.2020, 21:37

Vielen Dank.

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Klar, du musst gar nix. Nur, Kurzarbeit ist eine Alternative um Kündigungen umgehen zu können, solltest du dir bewusst machen.

Wenn der Fall eintritt musst du dich um nichts kümmern, dein AG muss alles einreichen. Die Höhe des Geldes liegt dann bei 60% deines Netto Gehaltes, bei einem Kind 67%. Nebenbei darfst du steuerfrei soviel dazu verdienen wie du mit voller Arbeitszeit verdienen würdest.

Wie deine Arbeitszeit dann in der Kurzarbeit sein wird kannst du mit deinem AG abklären, denke ich.

Die Phase der Kurzarbeit darf maximal 12 Monate betragen, kann jedoch jederzeit wieder aufgehoben werden wodurch die gesamt Zeit dann verlängert wird.

Ich hab heute auch unterschrieben, ohne geht es halt nicht.

Bastikrone 
Fragesteller
 25.03.2020, 21:49

Vielen Dank. Gute Info. Wie ist das bei zwei und mehr Kindern? Ich selbst habe keine. Meine Kollegen mitunter jedoch.

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bobbelkopp  25.03.2020, 21:57
@Bastikrone

Sieht wohl so aus als machen mehr Kinder kein Unterschied. Höre und lese überall nur "mindestens ein Kind".

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Ohne deine Unterschrift kann dein Chef das Kurzarbeitergeld nicht beantragen.

Selber kannst du es auch nicht beantragen. Nur die Firma.

Bastikrone 
Fragesteller
 25.03.2020, 21:32

Dankeschön. Wie sieht so ein Schreiben i.d.R. aus?

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Plaritma  25.03.2020, 21:34
@Bastikrone

Links steht dein Name.

Rechts unterschreibst du.

Bei uns schreiben alle auf den gleichen Zettel.

Ist nicht schlimm, aber OHNE geht's nicht.

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ErsterSchnee  25.03.2020, 21:36
@Plaritma

Bei uns gab es auch nur einen Sammel-Untetschriften-Zettel.

Ich weiß gar nicht mehr, was genau da drauf stand. Vermutlich sowas wie "wir sind damit einverstanden, dass es 50% Kurzarbeit gibt" oder so.

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Ja, das muss dem Amt gemeldet werden, denn die zahlen dann deinen Lohn, nicht mehr die Firma.

60% für alleinstehende und 67% wenn man verheiratet ist.

Unterschreiben musst du nicht, allerdings ist das ganze im beidseitigem Interesse, denn wenn die Firma Pleite geht, bist du auch den Job los. Und dein Chef wird dich nicht mehr sonderlich mögen.

Bastikrone 
Fragesteller
 25.03.2020, 21:44

Dankeschön. Dem Chef sind die Mitarbeiter eh Wurst. Dem geht es nur um Profit. er tut zwar immer so sozial und AN freundlich, er ist aber ein Ausbeuter und weiß ganz genau wie er alle bescheißen kann um jeden Euro in sein Portemonaie fließen zu lassen.Darum bin ich vorsichtig, Er nutz eine Situation wie diese aus zu seinem Vorteil und zum Nachteil der Mitarbeiter zu Lasten des Amtes.

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DaKaBo  25.03.2020, 22:13
60% für alleinstehende und 67% wenn man verheiratet ist.

67 %, wenn man mindestens ein Kind hat. Hat mit verheiratet nichts zu tun. Gott sei Dank.

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EphraimUlk  26.03.2020, 08:08

Tatsächlich ist es so, dass der AG das Geld vorstreckt und es dem AN auszahlt und es dann selbst vom Arbeitsamt wieder bekommt.

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Ini67  12.05.2020, 23:20
Ja, das muss dem Amt gemeldet werden, denn die zahlen dann deinen Lohn, nicht mehr die Firma.

Der AG muss Kurzarbeit zunächst anzeigen und begründen, dann konkret beantragen. Er geht auch in Vorleistung an den AN, nicht die Arbeitsagentur.

Der AN muss das nicht anmelden.

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Moin,

du solltest mal in deinen Arbeitsvertrag gucken. In manchen ist die Möglichkeit zur Kurzarbeit schon geregelt, dann müsstest du nichts unterschreiben, sondern hättest schon mit deiner Unterschrift zum Arbeitsvertrag zugestimmt, wenn es mal zu Kurzarbeit kommen sollte.

ansonsten ändert sich für dich nichts. Je nachdem wie weit der AG euch runter schreibt, bekommst du einen gewissen Anteil netto-Lohn und Kurzarbeitergeld. Im schlimmsten Fall bei 0% Netto-Lohn (bspw vorübergehende Werkschließung) sind es dann eben nur die 60% Kurzarbeitsgeld. Guck dir dafür mal die Rechner im Netz an.

für dich ändert sich im übrigen nichts, denn der AG muss das Kurzarbeitergeld vorstrecken und es sich dann vom Arbeitsamt wiederholen. Du musst dich nicht anmelden oÄ.

der AG macht das am Ende des Tages, um euch nicht zu kündigen.