Alg2 Antrag - Welche Angaben muss ich wo angeben?

3 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Bei Verwandten, die zusammen in einer Miet-Wohnung wohnen, werden die Kosten für Unterkunft und für Heizung immer kopfteilig berechnet vom Jobcenter: Du musst also die gesamten Kosten für die Wohnung angeben, also

  • A) Netto-Kaltmiete, Brutto-Kaltmiete und Heizkosten, und
  • B) die Anzahl der Personen, die darin wohnen.

Das Resultat von A) wird dann vom Jobcenter durch B) geteilt, und das Ergebnis sind deine tatsächlichen § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

In einer Eigentums-Wohnung oder in einem Eigenheim kann das möglicherweise anders aussehen.

Zudem noch wichtig bei Verwandten, die zusammenwohnen, ist SGB II § 9 Hilfebedürftigkeit Absatz 5:

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Das Jobcenter vermutet also, dass deine mitwohnenden Verwandten dir Leistungen zukommen lassen, dir also Geld zustecken oder Essen oder Hosen oder sonstwas, was in SGB II § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts inbegriffen ist.

Dieser gesetzlich vorgeschriebenen Vermutung kannst du widersprechen. Zum Bleistift so:

  1. Du kannst dem Jobcenter sagen oder schreiben: "Meine Mutter will mich nicht unterstützen. Ich erhalte keine Leistungen von meiner Mutter."
  2. Du kannst auch schreiben: "Meine Mutter kann mich nicht unterstützen.Meine Mutter hat nur X Euro Einkommen im Monat und nur Y Euro Vermögen."
  3. Du kannst auch beides schreiben, also Nr. 1 und Nr. 2.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

xxBabybellxx 
Fragesteller
 24.04.2021, 14:09

Danke 🙏🏼

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Wenn Du 27 bist, seid Ihr beiden keine Bedarfsgemeinschaft.

Unter Kosten für Unterkunft und Heizung mußt Du nur Deine Kosten angeben.

dort wollen sie wissen ob meine Mutter Eigentümerin oder Mieterin ist. ~ monatliche Höhe der Zahlung in Euro.. Ihre Kosten oder meinen Anteil?

Ich habe die Antragsformulare im Moment nicht vor dem geistigen Auge aber es werden ihre Kosten gemeint sein.

Du kannst ja vorsichtshalber die genauen Verhältnisse und alles, was wissenswert erscheint, auf einem gesonderten Blatt schildern.

Ab 25 müssen deine Eltern gar nichts mehr, denn spätestens ab da bildet ein Kind wohnhaft bei den Eltern seine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und in dieser hast du dann unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern einen Anspruch auf ALG - 2 ( Hartz - lV ) , wenn du die sonstigen Voraussetzungen erfüllst.

Die weiteren Fragen hat dir @ GerdausBerlin schon korrekt beantwortet.