Jobcenter Nebenkosten - Darf die ARGE Kontoauszüge meiner Mutter verlangen?

5 Antworten

Warst du denn noch unter 25 ?

Denn dann hättest du als unter 25 jähriges Kind noch zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft) deiner Mutter gehört, wenn du deinen eigenen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen hättest decken können.

Spätestens ab deinem 25 Lebensjahr bildest du deine eigene BG - und max.eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) mit deiner Mutter, was nicht der Fall wäre, wenn wirtschaftlich und finanziell alles getrennt läuft.

Deine Mutter muss keine Kontoauszüge vorweisen, weil sie dir ab 25 nach dem SGB - ll nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ist, sie kann doch aber die schriftliche Erklärung schreiben und in Kopie nachweisen was für die Neben - und Heizkosten an Aufwendungen anfallen und davon stehen dir dann bei 2 Personen im Haushalt 50 % Kopfanteil zu.

Dieser käme dann min.noch zu deinem Regelsatz für den Lebensunterhalt von derzeit 432 € und zusammen ergibt das dann deinen Bedarf.

Ich, 25 Jahre, beantrage beim Jobcenter zum aufstocken ALG2

OK.

und beteilige mich per Barzahlung an den Nebenkosten meiner Mutter für das Haus.

Das ist ja nett von dir, nur wozu?

Das Haus ist im Familienbesitz und wir sind in keiner gemeinsamen BG.

Damit sind das auch keine anrechenbaren Kosten.

Nun möchte das Jobcenter eine Erklärung meiner Mutter welche Kosten, in welcher Höhe, von mir zu Zahlen sind, da diese in meinen Kontoauszügen nicht ersichtlich sind.

Logisch. Es ist mir auch nicht ersichtlich, warum man Zahlungen leistet für etwas, was einen selbst gar nicht betrifft, wenn man zeitgleich aufstockendes ALG2 beantragen muss.

Da ich mich per Barzahlung beteilige, ist es schwierig das konkret in meinen Auszügen zu verfolgen.

Und damit auch nicht relevant. Zudem ist Barzahlung auch anrüchig, selbst unter Verwandten im selben Haus. Als KdU geht das jedenfalls nicht durch.

Ich habe den gleichen Antrag schon letztes Jahr gestellt und der wurde bewilligt, ohne diese Frage.

Dann hat der SB nur nicht so genau hingeschaut.

Ich beteilige mich für die Hälfte der anfallenden Nebenkosten.

Schön. Und?

Wie soll ich darauf nun reagieren?

Du müsstest den Nachweis erbringen, diese Leistungen überhaupt getätigt zu haben, und zudem belegen können, dass diese anrechenbare KdU darstellen. Beides dürfte hier schwerfallen.

Ist das Jobcenter in meinem Fall dazu befugt, die Kontoauszüge meiner Mutter einzusehen?

Ja.

Ich möchte vermeiden dass Sie da mit hineingezogen wird da Sie selbstständig Tätig ist.

Dafür ist es jetzt zu spät. Hier droht zudem ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Steuerhinterziehung. Deine Mutter wäre nämlich verpflichtet, diese Einnahmen im Rahmen ihrer EStE anzugeben, wenn sie sie denn tatsächlich so erhalten hat.

Hallo,

Ihre Mutter muss nicht zwingend ihre Kontoauszüge vorlegen.

Das macht ja auch vor dem Hintergrund der Barzahlung schon gar keinen Sinn.

Ihre Mutter soll Ihnen bestätigen, wann Sie wie viel Geld zu welchen Kosten beigetragen haben und das mit Ihrer Unterschrift belegen. Zusätzlich empfehlenswert wäre, dass aus Ihren Kontoauszügen die Barabhebungen ersichtlich sind. Andernfalls könnte es sein, dass das JC diese vermeintlichen Zahlungen nicht anerkennen wird.

Du musst ja schon irgendwie nachweisen können, welche Kosten Du hast, wenn Du Geld von anderen willst.

Sonst könntest Du ja alles mögliche behaupten und niemand könnte es nachprüfen.

Vylex 
Fragesteller
 06.04.2020, 15:26

Die Kosten sind in den Kopien der Nebenkostenabrechnungen angegeben und auch dass ich mich zur Hälfte daran beteilige.
Die Antwort war nicht hilfreich.

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AlexausBue  06.04.2020, 15:32
@Vylex

Darin ist aber nicht ersichtlich, was Du tatsächlich bezahlt hast.

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Wie ist das? Hingehen, Geld wollen. Dabei sagen, man hätte selbst keines. Wenn man aber einen Nachweis möchte, dann wird gemeckert?

Ich geh dann auch hin, park meinen 911er im Haltverbot auf dem Gehweg vorm Haupteingang und hol Stütze ab, wenn das so kommt, das man nichts mehr nachweisen muss....