Hallo,
In welchem Bundesland wohnen Sie denn ?
Hallo,
In welchem Bundesland wohnen Sie denn ?
Hallo,
Natürlich ist dem Vermieter daran gelegen finanzielle Sicherheit beim Mieter zu erlangen. Natürlich wird er einen Mieter der gut verdient immer bei einer Vermietung vorziehen.
Auf der anderen Seite wird ein Interessent der 30.000 EUR im Monat verdient eher eine Wohnung kaufen als eine Wohnung mieten wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Leider reicht eine Kopie nicht aus. Die Vollmacht muss grundsätzlich im Original vorliegen, da ansonsten die Kündigung zurückgewiesen werden kann. Allerdings sollten Sie in die Kündigung mit aufnehmen, dass die Vollmacht wieder an Sie zurückzuleiten ist.
Hallo,
Darf ich Sie höflich fragen: Ist denn die gesetzte Frist schon abgelaufen?
Haben Sie als Privatperson bestellt?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Ja, in diesem Falle müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen der Vermieter die Kosten für die Reinigung und gegebenenfalls Instandsetzung der Wohnung in Rechnung stellen und von der Kaution abziehen wird und (sollte dies nicht ausreichen) verklagen wird.
Verklagt werden können Sie auch wenn Sie außer Landes reisen sollten. Das Urteil ergeht dann in Ihrer Abwesenheit.
Hallo,
Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot ist dabei nicht die Preisauszeichnung im Regal. Dies stellt nur eine unverbindliche Aufforderung dar ein Angebot abzugeben.
Das Angebot liegt vielmehr dann vor, wenn der Kunde die Ware dem Kassier auf das Band liegt. Die Annahme des Angebots ist im Einscannen der Ware zu sehen.
Nach Ihrer Schilderung ist also tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen.
Hallo,
In einem ersten Schritt sollten Sie sich an die Schufa wenden und dort überprüfen ob Ihnen das Inkassobüro einen Negativeintrag verpasst hat. In diesem Falle wird es schwierig einen neuen Vertrag abzuschließen.
Sie sollten dann einfach ein Jahr zuwarten, da die Einträge nach 3 Jahren wieder gelöscht werden.
Hallo,
Darf ich Sie fragen: Hat es zwischen Ihnen und einem Hausbewohner Handgreiflichkeiten gegeben?
Hallo,
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie ein Abo abgeschlossen haben, so sollten Sie den Herausgeber um Auskunft diesbezüglich bitten. Dies sollten Sie schriftlich tun. Vorsorglich können Sie dabei auch den Widerruf bzw. die Kündigung des Abos für den Fall erklären, dass tatsächlich ein solches Abo besteht.
Das Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatz-Verbraucherverträgen 14 Tage lang. Andernfalls wird die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam, wenn Sie dies so formulieren.
Hallo,
Die Datenverarbeitung bzw -weitergabe seitens der Behörde ist grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung zulässig. Wenn Sie diese nicht erteilen, so darf die Behörde keine Informationen über Sie an den Arbeitgeber weiterleiten.
Sie können daher die Behörde auch ausdrücklich dazu auffordern, die Weitergabe bestimmter Informationen zu unterlassen. Dies darf für Ihr Einbürgerungsverfahren keine nachteiligen Auswirkungen haben.
Hallo,
Angesichts Ihrer Sachverhaltsschilderung drängt sich hier der Verdacht eines Diebstahlsversuchs auf. Sie hätten in diesem Fall die Polizei herbeirufen können, um eine Strafanzeige gegen die Dame zu erstatten. Die Polizei hätte dann die Personalien festgestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auch hätten Sie den hauseigenen Sicherheitsdienst verständigen können, der das Hausrecht des Marktes geltend machen und die Dame des Marktes verweisen kann.
Hallo,
Sie haben sich Ihrer Schilderung nach zu urteilen nichts zu Schulden kommen lassen. Es handelt sich bei den Ermittlungsmaßnahmen der Polizei um Routinemaßnahmen. Sie haben jedoch keine Folgen zu befürchten, da Sie sich nicht strafbar gemacht haben.
Der Schritt, einen Strafverteidiger zu beauftragen, ist richtig gewesen. Dieser sollte darauf hinwirken, dass das Verfahren gegen Sie baldmöglichst eingestellt und Ihnen Ihr Führerschein wieder ausgehändigt wird.
Hallo,
Nein, Sie müssen weder mit einem Alkohol noch einem Drogentest rechnen.
Es ist ein absolutes Standardvorgehen, wenn Sie bei einer Kontrolle angehalten werden und den Führerschein nicht dabei haben. Sie müssen den Führerschein der Polizeistelle vorlegen (zusammen mit dem Bericht) und das was.
Mehr will man von Ihnen hier nicht. Sie brauchen sich also nicht zu sorgen.
Hallo,
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie an den geschlossenen Mietvertrag rechtlich gebunden sind.
Allein der Umstand, dass der Vermieter Ihnen den betreffenden Raum nicht gezeigt hat, berechtigt Sie leider nicht zur Anfechtung des Vertrages.
Es gilt daher der Rechtsgrundsatz, dass einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind (pacta sunt servanda).
Ein allgemeines Rücktritts- oder Reuerecht existiert in der deutschen Rechtsordnung nicht.
Sie können allerdings versuchen, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, der Ihnen einen sofortigen Ausstieg aus dem Mietvertrag ermöglichen würde.
Hierzu könnte sich der Vermieter insbesondere dann bereit erklären, wenn Sie einen geeigneten Nachmieter stellen oder wenn Sie dem Vermieter einen finanziellen Abstand zahlen (etwa eine Monatsmiete).
Hallo,
Sie können dem Absender mitteilen, dass dieser den Brief als persönlich zu übergebendes Einschreiben versenden möge. Auf diese Weise wird es nur an Sie persönlich gegen Vorlage des Ausweises übergeben. Wenn Sie nicht anzutreffen sind, wird es zur Abholung hinterlegt.
Hallo,
Es ist in der Tat eher die Ausnahme, dass der Beschuldigte im Bußgeldverfahren persönlich aufgesucht wird. Dies ist jedoch rechtlich zulässig und kann zB den Grund haben, dass man den Fahrer eines Fahrzeugs identifizieren möchte.