Dürfen Supermärkte Kunden zwingen etwas zu kaufen, nur weil es schon in der Kasse eingebont (aber noch nicht bezahlt) ist?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kurz und knapp: Es herrscht hier kein Kontrahierungszwang. Das heißt, solange der Kunde dem genannten Preis nicht zustimmt, ist auch kein (Kauf-)Vertrag geschlossen worden und es können weiter die Bedingungen ausgehandelt werden oder eben der Kauf, ganz oder teilweise, abgebrochen werden, wenn man sich nicht einigen.

Und die Ware aus "rechtlicher Sicht" nicht ausbuchen zu können ist einfach nur Unsinn.

Hallo,

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Das Angebot ist dabei nicht die Preisauszeichnung im Regal. Dies stellt nur eine unverbindliche Aufforderung dar ein Angebot abzugeben.

Das Angebot liegt vielmehr dann vor, wenn der Kunde die Ware dem Kassier auf das Band liegt. Die Annahme des Angebots ist im Einscannen der Ware zu sehen.

Nach Ihrer Schilderung ist also tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen.

MariaMitchell 
Fragesteller
 20.07.2020, 20:48

Aber erstmal hat ja nur der Supermarkt durch das einscannen ein rechtlich (für den Superamrkt) bindendes Angebot abgegeben. Der Kunde muss dieses Angebot nicht annehmen (so mein bisheriges Rechtsverständnis), aber wenn der Kunde es annimmt, dann ist der Supermarkt an den Kassenpreis rechtlich gebunden. Das Zustande kommen des Vertrages geschieht doch erst, wenn der Kunde auch einwilligt, also bezahlt, oder nicht? Solange wäre es dann ja doch kein Vertrag...?

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mrmccaughy  20.07.2020, 20:51
@MariaMitchell

Grob unterteilt sich ein Vertrag in Erfüllung und Verpflichtung. Mit dem Bezahlen erfüllt der Kunde nur seinen Teil des vorher (mit Legen der Ware aufs Band) eingegangenen Verpflichtungsteil.

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Paul794540  20.07.2020, 20:52
@MariaMitchell

ich würde das Angebot nciht erst beim Einscannen sondern bereits beim Auflegen der Ware auf das Band sehen. Damit erlärt doch der Kunde durch schlüssiges Verhalten "ich will diese Ware kaufen".

Mit freundlichen Grüßen

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pony  20.07.2020, 20:54

nein. der kauf kommt erst mit der bezahlung zustande.

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mrmccaughy  20.07.2020, 21:15
@pony

Nein, das ist Falsch. Kauf=Kaufvertrag. Bezahlung erfolgt erst hinterher.

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Ich hatte versehentlich 2 Packungen Kippen auf dem Band statt einmal und als ich alles in den Wagen packte hatte die Kassiererin es schon abgespielt. Als ich sagte das ich nur einmal wollte, würde es 1x storniert. Also man ist nicht gezwungen es zu kaufen,sie können es raus nehmen.

mrmccaughy  20.07.2020, 21:00

Von "Zwang" zu reden ist nicht hilfreich. Es geht um eine Verpflichtung, die man eingegangen ist. Warum soll das bei ner Schachtel Zigaretten anders sein, als bei nem Fernseher oder Auto?

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mrmccaughy  20.07.2020, 21:10
@BlackSoul818

Du redest davon, dass man nicht gezwungen wäre. Das ist vollkommen am Thema vorbei. Verpflichtet ist man jedoch sehr wohl.

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BlackSoul818  20.07.2020, 21:16
@mrmccaughy

Nee,sie können mir keine Ware aufzwingen. Was machen sie wenn ich den Laden ohne die Ware verlasse? Halten sie mich dann fest?

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mrmccaughy  20.07.2020, 21:23
@BlackSoul818

Die Fragestellung betrifft die rechtliche Situation. Und nach der hat man mit Legen der Ware aufs Band ein Angebot angenommen. Und das ist verpflichtend. Es spielt keine Rolle, ob man davon laufen kann oder nicht. Sonst wären ja auf einmal Banküberfälle legal.

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BlackSoul818  20.07.2020, 21:32
@mrmccaughy

Sie stornieren es doch, denn es sind ja seltene Fälle wo jemand was storniert.denn diee Leute wollen es ja eigentlich kaufen was sie sich aussuchen. Auch wo jemand zu wenig Geld dabei hatte wurde es storniert. Weder ich noch andere,mussten es kaufen.deshalb glaube ich das nicht.

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die rechtliche Seite spielt hier keine Rolle, weil keiner der Beteiligten einen RA beauftragt, oder vor Gericht zieht.

Der Kunde kann auch den ganzen Salat auf dem Band liegen lassen und gehen, ohne zu bezahlen.

Wer zu faul für den Storno ist, kann dann das ganze Sammelsurium wieder zurück in die Regale räumen. Die Kassiererin sollte sich überlegen, ob ihr das sinnvoller erscheint.

Schlicht und ergreifend ..... dann bucht ein/e Kassierer/in die nunmehr nicht mehr gewünschte Ware aus - niemand kann den Kunden letztendlich zwingen die besagte Ware abzunehmen.

"Praktisches" Beispiel ...... was würde Kassierer/in denn machen wollen, wenn der Kunde nach einbonen von z.B. 20 Teilen einfach die Ware liegen lässt und den Laden verlässt ? Lasso werfen?

pony  20.07.2020, 20:57

aufspringen, vorrennen und den ausgang versperren

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mrmccaughy  20.07.2020, 21:03

Die Frage stellt sich nicht, weils nicht um die Praxisumsetzung, sondern um die rechtlichen Voraussetzungen geht.

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