Komme ich aus Mietvertrag raus?

10 Antworten

Hallo,

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie an den geschlossenen Mietvertrag rechtlich gebunden sind.

Allein der Umstand, dass der Vermieter Ihnen den betreffenden Raum nicht gezeigt hat, berechtigt Sie leider nicht zur Anfechtung des Vertrages.

Es gilt daher der Rechtsgrundsatz, dass einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind (pacta sunt servanda).

Ein allgemeines Rücktritts- oder Reuerecht existiert in der deutschen Rechtsordnung nicht.

Sie können allerdings versuchen, mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, der Ihnen einen sofortigen Ausstieg aus dem Mietvertrag ermöglichen würde.

Hierzu könnte sich der Vermieter insbesondere dann bereit erklären, wenn Sie einen geeigneten Nachmieter stellen oder wenn Sie dem Vermieter einen finanziellen Abstand zahlen (etwa eine Monatsmiete).

Du willst also nur weil er dir den Waschraum nicht gezeigt hat, den Mietvertrag lösen? Die Leute suchen händeringend Wohnraum und du bringst derart Aktion, man man man.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Liiiiiiiin 
Fragesteller
 24.06.2020, 12:05

Kannst du nicht lesen ? Der Grund weshalb ich die Wohnung nicht möchte ist Privat ! Nicht weil mir der Waschraum nicht gezeigt wurde. Das war lediglich nur eine Frage, ob ich dies als Grund nehmen kann!!

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Was alle hier schreiben ist zwar richtig ist gibt aber Ausnahmen. Wenn der Vermieter gewerblich unterwegs ist (mehr als 8 Wohneinheiten) kannst du den Vertrag widerrufen, da es sich dann ggf. um ein "Haustürgeschäft" handelt, vorausgesetzt du bist Verbraucher i.S. des Gesetzes.

Ist der Vermieter privat mit einer Wohnung, kannst du nur auf Kulanz hoffen.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn du informiert wurdest, ist es egal ob du es gesehen hast oder nicht.

Ich fürchte nein. Vertrag ist Vertrag. Du hättest darauf bestehen müssen, den Waschraum erst zu sehen.

Was würdest Du denn sagen, wenn der Vermieter diesen Grund jetzt nimmt, um den Vertrag platzen zu lassen?