Nach Wohnungsübergabe angebliche schäden gelten machen?

6 Antworten

Wenn kein Übergabeprotokoll gemacht wurde, in dem Schäden festgehalten wurden, dann gab es auch keine Schäden. Nachträglich können nur solche Schäden geltend gemacht werden, die bei der Übergabe nicht zu erkennen waren. Schäden an einer Badezimmertür gehören da z. B. ganz sicher nicht dazu, denn diese sind sicher nicht versteckt.

Gäbe es nun ein Übergabeprotokoll, in dem die Schäden am Laminat, insbesondere der tiefe Kratzer, festgehalten sind oder Fotos als Beweis, dann könnte der Vermieter von Dir tatsächlich Schadensersatz verlangen.

Dann kommt Deine Privathaftpflichtversicherung ins Spiel, die dann allenfalls den Zeitwert ersetzt. Du solltest die Forderungen Deines Vermieters jetzt auf jeden Fall Deiner Versicherung melden, denn diese ist auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen zuständig.

Creampiez1990 
Fragesteller
 26.07.2021, 17:16

Es gibt kein Übergabeprotokoll wie gesagt es hat der Vermieter und der neue nach Mieter alles angeschaut und es wurde klar gesagt es ist alles in Ordnung.

Dann hat der neue Nachmieter sein Mietvertrag unterschrieb als wir noch anwesend waren und alles war ok

Jetzt nach einem Monat kommt er uns mit Sachen die wir zahlen sollen

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bwhoch2  26.07.2021, 18:54
@Creampiez1990

Dann melde das Deiner Haftpflichtversicherung. Die sollen sich mit dem Ex-Vermieter auseinandersetzen.

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Es waren keine versteckte Mängel. Kratzer und eine schadhafte Türe sind zu erkennen.

Wenn bei der Wohnungsübergabe alles als in Ordnung erklärt wurde, kann der Vermieter im Nachhinein keinen Schadenersatz verlangen.

Ich würde dem Vermieter kurz schreiben dass die Wohnung als in Ordnung vom Vermieter bei der Übergabe mündlich bestätigt wurde und somit keinerlei Verpflichtung für dich besteht, Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

Bei Rückgabe und Übernahme wurden diese ang. Schäden nicht festgestellt bzw. bemängelt. Nach einem Monat ist jeglicher Schadenersatzanspruch deshalb zurückzuweisen, zumal das keine verdeckten Mängel waren/sind.

Creampiez1990 
Fragesteller
 01.08.2021, 19:20

Das heißt ich brauch da nichts zu befürchten auch wenn sie zu Ihrem Anwalt geht könnte man mir nichts machen versteh ich das richtig ?

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albatros  02.08.2021, 10:58
@Creampiez1990

Weise Forderungen mangels Rechtsgrundlage zurück und bestreite, dass du an jetzt festgestellten Mängeln schuldhaft bist.

Dementsprechend dürfte nichts zu befürchten sein.

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Gibt es kein Übernahme Protokoll?

Creampiez1990 
Fragesteller
 26.07.2021, 16:18

Ne wir haben auch keins gemacht als wir eingezogen sind und beim Auszug jetzt auch nicht.

Weil ja der neue Mieter auch gleich unterschrieben hat.

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Gerhart  26.07.2021, 17:25
@Creampiez1990

Der neue Mieter hat lediglich seinen mietvertrag unterschrieben aber nicht die Übernahme der Mietsache bei Mietbeginn !

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Creampiez1990 
Fragesteller
 26.07.2021, 17:39
@Gerhart

Ja das er nur seinen Mietvertrag unterschrieben hat weiß ich ja.

Ich wollte damit sagen das er sich die Wohnung auch angeschaut hat als wir die Übergabe gemacht haben und weder er noch der Vermieter haben etwas gesagt außer das alles in Ordnung ist und jetzt plötzlich will er was haben

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Gerhart  26.07.2021, 18:23
@Creampiez1990

Dann soll er sich doch an seinen Vermieter wenden. Vorsichtshalber benachrichtigst du deine Haftpflichtversicherung zu Regelung der Schadensforderung und lehnst dich entspannt zurück. Der Nachmieter war und ist nicht dein Vertragspartner.

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Meines Wissens nach ist mit der Abnahme das sowieso Problem des Vermieters und nicht deiner

Lmorg  26.07.2021, 16:18

Würde ich auch sagen - wurd ja nach Besichtigung alles so übernommen inkl. der "Schäden" bzw Mängel.

Wenn die Unterschrift auf den Unterlagen früher da war, als die Aufforderung da irgendwas zu reparieren oder zu zahlen, hat der neue Vermieter einfach Pech gehabt. Hätte er früher bedenken sollen.

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Creampiez1990 
Fragesteller
 26.07.2021, 16:39
@Lmorg

Genau so denk ich das auch.
Hab dem Vermieter auch gesagt wie er da jetzt drauf kommt das nach einem Monat zu wollen und nicht direkt bei der Übergabe und er meinte nur im so einen Agressiven Ton das wenn wir das nicht machen er seinen Anwalt einschaltet.

Hab dem gesagt soll er machen

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Lmorg  26.07.2021, 16:41
@Creampiez1990

Lol! Ja, soll er mal machen. Hast du irgendwas schriftlich von ihm bekommen mit der Aufforderung, da was zu zahlen oder zu reparieren auf deine Kosten?

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Creampiez1990 
Fragesteller
 26.07.2021, 16:53
@Lmorg

Ne der hat jetzt nur bei meiner Frau angerufen und gemeint das der neue Mieter den Boden nicht tauschen will in aber auch so nicht lassen will und wir das machen müssen.

Und die Duschtüre ist so eine fallttüre die mit Magnet beim schliesen hält was bei uns auch Funktioniert hat und er meinte das die Defekt ist und wir diese Zahlen müssen.

Und neben der Duschtüre ist gleich die Badezimmertüre und die sei unten wohl auch kaputt die sollen wir auch zahlen.

Und das meldet man alles einen Monat später und nicht direkt bei der Abnahme versteh ich nicht

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Lmorg  26.07.2021, 16:58
@Creampiez1990

Joa, der hat Nerven, das muss man ihm lassen.

Mündlich ist sowieso mal gar nichts bindend. Punkt 1.

Punkt 2: der korrekte Ablauf wäre (lässt man die Tatsache aus, dass er die Mängel mit Vertragsunterzeichnung mit gekauft hat): schriftliche Aufforderung > bei ausbleibender Reaktion/Erledigung > Erinnerungsschreiben inkl. Fristsetzung und ggf der Androhung den Rechtsweg zu gehen (Anwalt) > bei wieder ausbleibender Reaktion/Erledigung: Anwalt.

Das, was er da versucht ist dasselbe, als würde er ein beschädigtes Auto kaufen und den Vorbesitzer einen Monat später auffordern die Beschädigungen auf eigene Kosten zu reparieren.

Also lass den mal machen mit seinem Anwalt. Ist ja lächerlich xD

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Gerhart  26.07.2021, 17:24

Die Herausgabe einer Mietsache ist zunächst das Problem des Herausgebenden und dann das Problem des Annehmenden. Für Schäden haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter. Die Schäden müssen aber benannt und deren Beseitigung gewordert werden., unmittelbar bei der Rücknahme.

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