Rücksendung von Lieferung aus Niederlande?
Hallo zusammen, ich habe etwas bestellt. Die Lieferung erfolgte nun seit mehreren Monaten nicht (Natürlich auch durch Corona, allerdings ist es jetzt nur noch hinhalten des Händlers). Nun hatten wir eine Frist gesetzt, bis wann die Lieferung erfolgen soll, ansonsten fordern wir unser Geld zurück.
nun scheint das Paket tatsächlich auf dem Weg zu mir zu sein. Habe auch bei der Post angerufen, diese bestätigte mir die Versendung. Die Lieferung benötige ich nun allerdings nicht einmal mehr!
jetzt ist meine Frage, wenn das Pakte ankommt, kann ich es dann einfach Zurückschicken ohne einen Triftigen Grund? Oder benötige ich dafür einen Rücksendegrund? Wie gesagt, die Lieferung erfolgte aus den Niederlanden, weshalb ich mich mit den Recht nicht auskenne.
Danke euch im Voraus
3 Antworten
jetzt ist meine Frage, wenn das Pakte ankommt, kann ich es dann einfach Zurückschicken ohne einen Triftigen Grund?
Natürlich kannst Du das, aber dann würde sich ja nur der Händler freuen, da Du ja schon bezahlt hast.
Oder benötige ich dafür einen Rücksendegrund?
Normalerweise hast Du innerhalb der EU ein mindestens 14-tägiges Widerrufsrecht, daran sollte sich auch der niederländische Händler halten.
Wie gesagt, die Lieferung erfolgte aus den Niederlanden, weshalb ich mich mit den Recht nicht auskenne.
Dann schau auf seiner Homepage nach, wie dort der Widerruf geregelt ist, das müsstest Du bei einem deutschen Händler übrigens auch tun.
Schade, dass du nicht vor Verand storniert hast!
Wenn es sich nicht um eine Spezialanfertigung handelt, greift das 14 Tägige Rücktrittsrecht - jedenfalls hier in Deutschland. Es handelt sich um eine Bestellung im Ausland? Da könnten andere Gesetze gelten.
Etwas was es nicht von "der Stange" gibt. Etwas speziell für Dich gefertigtes, z. B. mit Deinem Logo
Würde darunter auch eine schlichte Motorradverkleidung fallen? Keine extra Logos usw. einfach nur eine schwarze Verkleidung für ein Motorrad, die Jeder Verwenden könnte. Diese wurde allerdings auf Anfrage für mich hergestellt. Aber ohne extra wünsche.
Wenn sie EXTRA für Dich hergestellt wurde, dann hast du da wohl ein Problem und musst die Ware abnehmen. Eine Maßanfertigung ist eben nicht "von der Stange".
Hallo,
Darf ich Sie höflich fragen: Ist denn die gesetzte Frist schon abgelaufen?
Haben Sie als Privatperson bestellt?
Mit freundlichen Grüßen
Ja die von mir gesetzte Frist ist abgelaufen.
ich habe als Privatperson bestellt.
wenn die Frist erfolglos abgelaufen ist, dann brauchen Sie das Paket nicht mehr annehmen und können den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Daneben können Sie den Widerruf erklären. Wenn Sie als Privatperson die Ware über Fernkommunikationsmittel geschlossen haben, dann können Sie den Vertrag widerrufen mit der Folge, dass der Vertrag dann rückwirkend unwirksam wird und Sie keine Zahlung des Kaufpreises mehr schulden.
Auch wenn die Frist nicht juristisch oder gesetzlich gesetzt wurde, sondern nur von mir als Privatperson per Email?
das ist völlig ausreichend. Es reicht aus, wenn Sie dem Gegner eine feste Frist gesetzt haben.
Mit freundlichen Grüßen
was bedeutet Spezialanfertigung in diesem Fall?