FSJ und ALG2 mit Bedarfsgemeinschaft??

3 Antworten

Von deinem Taschengeld bleiben dir als Freibetrag 250 Euro, es blieben dann max. 150 Euro die als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet werden können.

Dazu käme dann noch das Kindergeld von derzeit 219 Euro, würdest dann auf max. 369 Euro an anrechenbarem Einkommen kommen.

Wenn Du min. 18 aber unter 25 bist, dann liegt dein Bedarf derzeit bei min. 360 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu kommt dann min.noch dein Kopfanteil von der Warmmiete.

Würde bedeuten, es könnten dann max.um die 9 Euro auf deinen Kopfanteil der Warmmiete angerechnet werden, den Differenzbetrag sollte deine Mutter dann für dich noch als Aufstockung vom Jobcenter bekommen, wenn sie selber ihren Bedarf nicht oder gerade so mit anrechenbarem Einkommen decken könnte.

Das Kindergeld wird ja sicher deine Mutter bekommen, solange Du das zur Deckung deines Bedarfs benötigen würdest, muss deine Mutter das auch für deinen Bedarf einsetzen.

Sie hätte dann also das Kindergeld von 219 Euro und würde ja fast deinen vollen Kopfanteil bis auf die 9 Euro für die Warmmiete für dich bekommen.

Damit sollte dein Essen, Anteil für normalen Haushaltsstrom usw.zu finanzieren sein, wenn Du deine Kleidung usw.selber kaufst.

Dann solltest Du deine 400 Euro Taschengeld normalerweise für dich haben, davon wären ja 250 Euro Freibetrag eh deine.

Zum Kindergeld kann ich nichts sagen.

Bzgl. des ALG 2s bleiben Dir von den 400 € voraussichtlich 250 € mtl. als Freibetrag. Zumindest noch bis 31.12.2022.

Also: Kindergeld bleibt.

Vom FSJ-Gehalt werden 250 Euro nicht als Einkommens angerechnet.

adamhendo2000 
Fragesteller
 07.09.2022, 20:11

Das heißt das von den 400 Euro werden nur 250 abgezogen ?

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Alwimueha  07.09.2022, 20:13
@adamhendo2000

Nein, die 250 Euro werden NICHT abgezogen. Wenn Du 400 Euro im FSJ bekommst, werden 150,- Euro "abgezogen".

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adamhendo2000 
Fragesteller
 08.09.2022, 01:35
@Alwimueha

Achso danke für die Info u und wohin fließen dann diese 150€ bzw wer zieht sie ein ?

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