FSJ aufstocken?
Hey, ich werde Ende diesen Jahres ein FSJ machen und somit auch ausziehen. Allerdings wird das finanziell recht knapp. Ich habe gelesen, dass ich mein Gehalt mit ALG2 oder auch bekannt als Hartz 4 aufstocken kann. Wie wird das verrechnet? Ich habe in der Zeit einen Anspruch auf Kindergeld. Wird das Kindergeld dazu gerechnet oder nicht? Was ist meine Freigrenze was ich beim FSJ erhalten darf (habe im Internet 175€ gelesen)? Habe ich überhaupt gute Chancen mein Gehalt aufzubessern? Natürlich will ich sobald ich dann nächstes Jahr meine Ausbildung oder ähnliches anfange kein Hartz 4 mehr beziehen und normal arbeiten. Hoffe jemand war schon mal in so einer Situation oder kennt sich damit aus. Ich bin 18 Jahre alt (zu Beginn des Praktikums 19) falls das irgendwie ausschlaggebend ist. Vielen Dank schonmal im vorraus!
3 Antworten
Ein FSJ - ist aber kein Praktikum, sondern ein Freiwilligendiest, dass nur einmal so nebenbei !
Wenn der Auszug durch das FSJ - erforderlich ist ( unter 25 ), dann kannst du auch finanzielle Unterstützung bekommen.
Vorrangig wäre dann ein evtl.Anspruch auf Wohngeld zu prüfen, dass hat aber ohne bereits Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum zu sein schon einmal gar keinen Sinn.
Es bleibt also nur das Jobcenter und ALG - 2 ( Hartz - lV ) übrig, dein sogenanntes FSJ - Taschengeld wird auf das ALG - 2 bis in der Regel 200 € Freibetrag angerechnet und das Kindergeld von derzeit min.204 € und ggf.weitere Geldleistungen zu 100 %.
Angenommen deine angemessene Unterkunft würde im Monat 418 € warm kosten, also deine angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bei 418 € liegen, dann kämen derzeit ab dem 18 Lebensjahr min.noch 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu.
Dein Bedarf würde dann ohne eigenem Einkommen bei angenommen min.850 € pro Monat liegen.
Würdest du nun angenommen 350 € FSJ - und 204 € Kindergeld bekommen, dann blieben voraussichtlich um die 150 € anrechenbares FSJ - und 204 € anrechenbares Kindergeld = gesamt um die 354 € übrig.
Dann würdest du ggf.vom Jobcenter noch 78 € für den Regelbedarf bekommen + deine 418 € für die KDU = gesamt um die 496 € pro Monat.
Könntest dann noch eine Erstausstattung für die erste eigene Wohnung und ggf.ein zinsloses Darlehen für die Kaution beantragen, diese Darlehen würde dann im Regelfall in monatlichen Raten von 10 % deines maßgebenden Regelbedarfs ( derzeit 432 € ) von deinen Leistungen abgezogen, bis das Darlehen abgezahlt wäre.
Beim Wohngeld von der Wohngeldbehörde würde Kindergeld und Unterhalt und auch dein FSJ - Taschengeld als Einkommen zählen, aber da müsstest du dann schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und zusätzlich müsstest du dann von dem genannten Bedarf min.80 % als Mindesteinkommen erreichen.
Also von derzeit min.432 € Regelbedarf + deine KDU - dann min.80 %.
Wenn du dir aber wie gesagt noch keine angemessene Unterkunft leisten kannst, aber wegen dem FSJ - umziehen musst, dann musst du erst einmal einen ALG - 2 Antrag beim Jobcenter stellen und zusätzlich einen schriftlichen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für den Umzug.
Dann wäre nach dem Umzug in eine andere Stadt im Regelfall ein neues Jobcenter zuständig und da müsstest du dann das ganze erneut beantragen.
Ja, Kindergeld und Unterhalt würden dann zu 100 % und dein FSJ - Taschengeld bis auf 200 € Freibetrag auf deinen Bedarf angerechnet.
Danke dir für deinen Stern !
Wie immer sind zuerst Deine Eltern für Dich zuständig ....
und es gilt die U25 Regel - grundsätzlich kein Auszug auf Kosten des Steuerzahlers
im Übrigen
https://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html
Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz können wie FSJ-ler aufstockend ALG 2 bekommen, wenn die Sach- und Geldleistungen ihren Lebensunterhalt nicht decken.
Wenn du ausziehst bekommst du definitiv finanzielle Unterstützung, und kindergeld. Das reicht locker. Am besten noch einen nebenjob.
Hey danke für die Antwort Nebenjob wird etwas schwer da ich Vollzeit arbeite aber vielleicht was kleines 👌
Wow echt hilfreich danke!
Ich hab noch zwei Fragen. Zählt Unterhalt zu den "ggf. weiteren Geldleistungen" dazu? Und brauche ich um die KDU zu bekommen einen Mietvertrag? Vielen Dank