Wie viel Geld bleibt mir über Hartz 4 Kind?

3 Antworten

Falls Du wirklich 2.700 € Brutto verdienst, dann wirst Du in der Tat der Bedarfsgemeinschaft entfallen und mußt Deinen Eltern Deinen Mietanteil aus Deinem Einkommen zahlen.

Alles andere wie Lebensmitteleinkäufe, Kleidungskäufe, etc. müßt Ihr dann finanziell unter Euch regeln.

hilfewichtIg03 
Fragesteller
 15.12.2021, 09:54

Dankeschön für die Antwort. Die Warmmiete kostet 720€ und wir leben zu dritt. Also müsste ich 360€ zahlen richtig. Das zahle ich an meine Mutter? oder bucht mir das Jobcenter das Geld ab? Und den restlichen also ihren Mietanteil bezahlt meine Mutter richtig?

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Agamemnon712  15.12.2021, 11:05
@hilfewichtIg03

Wenn Du durch verhältnismäßig hohes Einkommen der Bedarfsgemeinschaft entfällst, dann hast Du mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun.

Abgebucht wird da nichts :DD

Wenn ihr insgesamt 720 € Warmmiete zahlt und zu dritt seid, dann bekommt Deine Mutter nach Deinen Entfall aus der BG 720 € : 3 = 240 € weniger Miete vom Jobcenter, welche Du ihr dann aus Deinem Einkommen zahlen mußt.

Natürlich bekommt sie dann auch kein Geld mehr vom Jobcenter, um für Dich Lebensmittel, etc. zu kaufen. Das mußt Du dann aus Deinem Einkommen alles selbst bezahlen.

Sie bekommt für sich selbst und für die andere Person in Eurer BG weiterhin Geld :)

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hilfewichtIg03 
Fragesteller
 15.12.2021, 18:55
@Agamemnon712

Ich verstehe und danke Ihnen, ich hätte noch eine letzte Frage. Ist ein gewisses Brutto Einkommen festgelegt wann ich aus der Bedarfsgemeinschaft rausfalle. Würde ich zum Beispiel auch mit 1300 Euro Brutto aus der Bedarfsgemeinschaft fallen?

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Agamemnon712  16.12.2021, 07:01
@hilfewichtIg03

Nein, es gibt nichts festgelegt. Das muß man immer individuell ausrechnen.

Auch bei 1.300 € brutto könntest Du der Bedarfsgemeinschaft entfallen. Das müßte man genau ausrechnen.

Faustformel: sobald der anrechenbare Teil des Einkommens betraglich die Leistungen des Jobcenters übersteigt, ist man raus aus der Bedarfsgemeischaft.

Googel' einfach mal nach ALG 2 - Rechnern online. Damit kannst Du das selbst ausrechnen.

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isomatte  16.12.2021, 10:08
@Agamemnon712

Woher hast Du denn dein Wissen, besitzt Du etwa eine Glaskugel, oder woher willst Du wissen das die Mutter und der Bruder dann noch Leistungen vom Jobcenter bekommen ?

Kennst Du etwa das anrechenbare Einkommen der Mutter und des Bruders ?

Du darfst das anrechenbare Kindergeld von ihm nicht vergessen, was dann wieder zum Einkommen der Mutter wird, weil er es zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt.

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Diese 2700 € Brutto würdest Du nur laut Arbeitsvertrag bekommen, davon gehen noch Sozialabgaben und Lohnsteuern ab, dass was Du dann am Ende aufs Konto bekommst ist das Nettoeinkommen.

Such dir aus dem Internet einmal einen kostenlosen Brutto / Netto Rechner, da solltest Du dann mit Steuerklasse 1 auf etwa 1840 € Netto kommen.

Auf dein Bruttoeinkommen kannst Du derzeit nach § 11 b SGB - ll min. erst einmal 100 € Grundfreibetrag geltend machen, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Derzeit könntest Du also bei min. 1200 € Bruttoeinkommen den max. Freibetrag von 300 € von deinen angenommenen ca. 1840 € Netto in Abzug bringen, es blieben dann angenommen max. um die 1540 € anrechenbares Netto Erwerbseinkommen, was dann auf deinen Bedarf angerechnet wird.

2021 beträgt dein Bedarf min. 357 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und 2022 dann min. 360 € und dazu kommt dann bei 3 Personen und 720 € Warmmiete dein Kopfanteil von 240 €, dein Bedarf würde dann derzeit bei min. 597 € und ab 2022 bei min. 600 € pro Monat liegen.

Mit deinen ca. 1540 € anrechenbarem Erwerbseinkommen würdest Du also auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter fallen, sie bekommt dann also für deinen Bedarf nichts mehr vom Jobcenter gezahlt.

Da Du ja wahrscheinlich noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, wird sie weiterhin Kindergeld von min. 219 € für dich bekommen, deshalb wird sie derzeit auch keine min. 597 € Bedarf für dich bekommen, weil das Kindergeld im Regelfall ab 18 ohne weiteres Einkommen bis auf 30 € Versicherungspauschale auf deinen Bedarf angerechnet wird.

Durch dein hohes anrechenbares Nettoeinkommen kannst Du deinen Bedarf dann ohne deinem Kindergeld decken, deshalb wird dann dein Kindergeld zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend auf den Rest der BG - angerechnet.

Wenn deine Mutter nicht schon auf anderes Einkommen Freibeträge berücksichtigt bekommt, kann sie dann min. diese 30 € Versicherungspauschale geltend machen, der Rest von 189 € würde dann vom Kindergeld als ihr Einkommen mindernd auf ihren und den Bedarf des Bruders angerechnet.

Also auch deine Mutter und dein Bruder bekämen dann weniger vom Jobcenter, aber dafür haben sie ja dein Kindergeld, sie haben am Ende also nicht weniger, ggf. sogar 30 € mehr als vorher.

Du hättest dann angenommen deine ca. 1540 € Netto die Du vom Arbeitgeber auf dein Konto bekommst, davon müsstest Du deiner Mutter dann deinen Kopfanteil der Warmmiete von 240 € zahlen und deinen Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom, dass wären dann auch 1/3 vom Gesamtbetrag, da musst Du deine Mutter fragen was sie jeden Monat an den Energieversorger zahlen muss.

Dann müsst ihr unter euch klären was deine Mutter an Kostgeld für Essen usw.von dir haben möchte, oder Du machst das dann alleine, was Du dann von deinem Nettoeinkommen noch hast ist deine und darf nicht auf den Bedarf deiner Mutter und Bruder angerechnet werden.

Wenn sich dann 2022 nichts an der Anrechnung von Einkommen bei Kindern ändert, wären evtl. Ersparnisse bei erst einmal egal, solange Du nicht mehr zur BG - deiner Mutter gehörst und Du dein Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst.

Solltest Du dann aber in der Ausbildung durch deine anrechenbare Nettovergütung und evtl. Kindergeld was Du selber noch zur eigenen Bedarfsdeckung brauchst zwar auch aus der BG - fallen, musst Du dich an die Regeln des Jobcenters halten und somit dann auch an die Grenze des aktuellen ALG - 2 Schonvermögens.

Unter 21 liegt das derzeit bei 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = min. 3850 €.

Ändert sich da also 2022 nichts, müsstest Du mit erspartem dann aufpassen.

Was hast Du denn dann in der Ausbildung für eine Bruttovergütung laut Vertrag ?

hilfewichtIg03 
Fragesteller
 16.12.2021, 23:36

Danke für die Antwort:) In der Ausbildung kriege ich 110 Brutto monatlich

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Nipes  26.01.2022, 00:53

"Mit deinen ca. 1540 € anrechenbarem Erwerbseinkommen würdest Du also auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter fallen, sie bekommt dann also für deinen Bedarf nichts mehr vom Jobcenter gezahlt." - Das heißt, dass die Mutter zwar trotzdem weiterhin Hartz 4 Leistungen kriegt, aber bloß kein Kindergeld mehr und nur noch einen Teil der Mietkosten. - Richtig?

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isomatte  26.01.2022, 10:40
@Nipes

Stimmt fast !

Sie bekommt dann bei 3 Personen nur noch 2/3 von der Warmmiete und der Regelbedarf für den Lebensunterhalt bekommt sie für ihn dann auch nicht mehr.

Er müsste dann seinen Anteil der Warmmiete und seinen Anteil vom Abschlag für den Haushaltsstrom selber an seine Mutter zahlen, ihr für Lebensmittel usw. entweder ein angemessenes Kostgeld geben, oder sich dann selber verpflegen und versorgen, dass muss er dann mit seiner Mutter selber klären.

Beim Kindergeld gibt es schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr, deshalb ist sein Einkommen da auch nicht relevant.

Da er schon einen Azubivertrag zum nächst möglichen Beginn hat und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hat, spielt auch seine Arbeitszeit im Job keine Rolle und das Einkommen wie gesagt eh nicht mehr.

Hätte er schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium, dann dürfte er in der Wartezeit auf eine weitere Ausbildung oder neben einer weiteren Ausbildung nebenbei nur durchschnittlich 20 Stunden die Woche arbeiten, sonst würde der Anspruch auf Kindergeld entfallen.

Sie bekommt dann also trotzdem weiterhin Kindergeld für ihn, nur zählt das dann wieder als Einkommen der Mutter, weil es das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt.

Wenn die Mutter kein anderes Einkommen hat, auf das sie schon Freibeträge berücksichtigt bekommt, dann kann sie vom Kindergeld was dann ihr Einkommen ist min. 30 € Versicherungspauschale absetzen, dann blieben von 219 € Kindergeld max. 189 € anrechenbares Einkommen, welches dann auf die übrige BG - Bedarfsgemeinschaft entsprechend verteilt wird.

Das würde sich dann ab Beginn der Ausbildung natürlich wieder ändern, wenn er dann durch seine anrechenbare Nettovergütung wieder aufs Kindergeld angewiesen wäre, um damit seinen Bedarf decken zu können.

Dann könnte max. der Teil des Kindergeldes auf den Rest der BG -angerechnet werden, den er dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde.

Sein Bedarf liegt derzeit bei min. 360 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min. noch sein Anteil der Warmmiete.

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Dir Wird weit mehr als 100€ bleiben!

1 Du bezahlst erstmal dein Mietanteil und dan Versorgst du dch selbner von dem geld und damit bist du aus der BG Raus!

2 Die 2700 sind brutto davon gehen zb nochmal 1000 € runter für lohnsteuer und versucherungen! Also gehe mal von 1700€ neteo aus!