Ausbildung (Miete, Hartz 4)?

9 Antworten

Deine Vergütung kürzt dir das Jobcenter nicht, sie wird dann aber unter Berücksichtigung von Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf deinen Bedarf angerechnet und dagegen kannst du auch nichts machen, einzige Möglichkeit du ziehst dann aus.

Unter 25 gibt es dann ja auch noch Kindergeld von derzeit min.204 €, dass ist solange dein Einkommen, solange du es voll oder teilweise zur eigenen Bedarfsdeckung brauchst, sonst würde es wieder zum Einkommen der Mutter und auf den Rest der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) entsprechend angerechnet, du würdest dann auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - deiner Mutter raus sein.

Wenn du also als Single dann laut Vertrag 700 € Brutto bekommst, dann würdest du darauf 220 € an Freibetrag haben.

Die ersten 100 € vom Brutto ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du dann angenommen 550 € Netto aufs Konto bekommen, dann würden dir diese 220 € Freibetrag theoretisch davon abgezogen, es blieben dann voraussichtlich um die 330 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen.

Zu diesen ca.330 € käme dann das Kindergeld von 204 €, dann würdest du etwa 534 € anrechenbares Einkommen haben und das würde auf deinen Bedarf angerechnet.

Müsste deine Mutter z.B. für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete angemessene 600 € für 2 Personen zahlen, dann würde dein Kopfanteil der KDU - bei 300 € liegen und dazu kämen derzeit ab 18 und unter 25 min.noch 345 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt.

Dann würde dein Bedarf bei min.645 € liegen, dann blieben nach Abzug der angenommenen 534 € anrechenbarem Einkommen noch min.111 € an Bedarf übrig, den deine Mutter dann noch als Aufstockung für dich bekommen würde.

Zu diesen angenommenen min.111 € Aufstockung hätte sie dann z.B. noch das Kindergeld von 204 €, somit hätte sie dann für die Deckung deines Bedarfs angenommen min.315 € zur Verfügung, davon könnte sie dann z.B. schon deinen KDU - Kopfanteil von angenommen 300 € zahlen.

Die verbleibenden 15 € könnte sie z.B. für deinen Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom verwenden, denn dieser monatliche Abschlag für Haushaltsstrom ( musst du deine Mutter fragen ) würde durch die Personen im Haushalt geteilt und diesen müsstest du dann im Regelfall auch an deine Mutter zahlen, also dann nur noch den Differenzbetrag von diesen angenommen 15 € bis zu deinem Kopfanteil.

Gibt es dann sonst nichts weiter zu Verteilen, dann müsstest du dich mit deiner Mutter dann selber auf ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung einigen oder das ganze dann selber übernehmen.

Was du dann von deinen angenommenen ca.550 € Netto noch hast wäre deine, min.aber deine zustehenden Freibeträge von 220 € bei 700 € Brutto.

Würdest du bei deiner Mutter ausziehen, dann stünde dir min.das Kindergeld zu, wenn du von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Könntest dann in deiner betrieblichen Erstausbildung auch BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) bei der Agentur für Arbeit beantragen, dazu findest du im Internet auch einen kostenlosen Rechner, ggf.könntest du auch noch zusätzlich einen Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung haben.

Wird das Jobcenter mein Gehalt kürzen beziehungsweise muss ich Miete bezahlen?

Das Jobcenter kann Deine Ausbildungsvergütung nicht kürzen, es wird sie jedoch auf Deine Leistungen anrechnen. Die Netto-Vergütung bekommst Du vom Ausbildungsbetrieb.

Daß Du von den 700 € Miete zahlen mußt, glaube ich nicht, sofern es sich um die Brutto-Ausbildungsvergütung, also ohne Abzüge, handelt.

Wenn ja, habe ich irgendwelche Möglichkeiten als Auszubildender dagegen vorzugehen?.

Du kannst gegen die Anrechnung Widerspruch einlegen und bei Ablehnung dagegen klagen. Ob erfolgreich ...?

Das JobCenter hat mit deinem Gehalt überhaupt nichts zu tun. Das bekommst du von deinem Arbeitgeber.

SU selbst bzw. deine Mutter ist das verpflichtet, diese Veränderung dem JobCenter mitzuteilen.

Daraus ergibt sich dann, dass dein Anteil an der Gesamtleistung gekürzt oder ganz gestrichen wird.

Natürlich kannst du dann nicht kostenlos bei deiner Mutter leben, sondern musst diesen Ausfall direkt an sie zahlen.

Von deinem Gehalt wird nichts abgezogen.
Du bekommst von deinem Arbeitgeber dein volles Gehalt.

Aber dann wird erwartet, dass du einen Teil von deinem Gehalt für deinen Lebensunterhalt verwendest - so wie jeder normale Arbeitnehmer von seinem Gehalt seinen Lebensunterhalt bezahlt.

Deshalb wird dann bei dem Hartz IV Betrag, den deine Mutter für eure Bedarfsgemeinschaft bekommt, an deinem Anteil etwas gekürzt, weil du diesen Anteil SELBST bezahlen kannst von deinem Gehalt.

Von dir wird dann also erwartet, dass du von deinem Gehalt einen Teil zur Haushaltskasse beiträgst - so wie jeder normale Arbeitnehmer das tut.

Wäre ja sonst total unfair, wenn du dein selbst verdientes Geld wie Taschengeld verdaddeln könntest, während die Steuerzahler deinen ganzen Lebensunterhalt bezahlen.
Ist doch verständlich, oder?

Das Jobcenter kürzt deinen Vergütung aus der ausbildung nicht das darf es auch nicht!

Aber es zahlt nichts mehr für dich ! Das beutet du zahlst deinen miet anteil selber ! Und wen deine mutter dich weiter versorgt wirst du ihr auch Kostgeld geben müssen!

Nur wird mit beidem kaum noch was über bleiben!

700-250 f+re versicherungen usw =450€ -Mietanteil - kostegeld