Komplettes Geld bei einer Ausbildung; trotz Bedarfsgemeinschaft?

7 Antworten

Deine Vergütung würdest du ja vom Betrieb aufs Konto bekommen, da geht das Jobcenter also schon einmal nicht ran, aber dein Einkommen wird dann dementsprechend auf deinen eigenen Bedarf angerechnet.

Das du erst 16 bist ist dabei irrelevant, selbst einem Baby werden eigene Einkommen wie z.B. Kindergeld, Unterhalt / Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt oder Waisenrente auf den eigenen Bedarf angerechnet.

Solltest du tatsächlich 860 € Netto aufs Konto bekommen, dann müsstest du ja laut Azubi Vertrag im 1 Lehrjahr über 1000 € Brutto verdienen und auf dieses Bruttoeinkommen kannst du dann Freibeträge nach § 11 b SGB - ll in Abzug bringen, ggf.auch erhöhe notwendige berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. für Fahrkosten, wenn du insgesamt mehr als monatlich 70 € zahlen müsstest.

Bei angenommen 1000 € Brutto könntest du erst einmal 100 € Grundfreibetrag absetzen, von 100 € - 1000 € Brutto kämen zusätzlich 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Es könnten also bei 1000 € Brutto 280 € und bei min.1200 € Brutto max.300 € an Freibetrag vom Nettoeinkommen abgesetzt werden, bei 860 € Netto blieben dann bei angenommen min.280 € Freibetrag max.580 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Dann käme es auf dein Alter an, wie viele Personen im Haushalt leben und was an Warmmiete und ggf.Abschlag für den Haushaltsstrom gezahlt werden muss.

Angenommen du wohnst mit dir und weiteren 4 Personen im Haushalt, die Warmmiete liegt bei angemessenen 1000 € und der Abschlag für Haushaltsstrom bei 100 €.

So würde dein Bedarf min. 328 € Regelsatz ( 14 - 17 ) für den Lebensunterhalt betragen + 200 € Kopfanteil für die Warmmiete = min.528 € pro Monat.

Du würdest mit deinen angenommenen 580 € anrechenbares Erwerbseinkommen deinen Bedarf von min.528 € schon decken, ohne das du von deinem Kindergeld noch etwas benötigen würdest.

Denn dann würdest du auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus sein, dein komplettes Kindergeld würde wieder zum Einkommen des Elternteils welches es bekommt und das würde dann dementsprechend auf den Rest der BG - angerechnet.

Hätte dieses Elternteil kein anderes Einkommen auf das es schon Freibeträge berücksichtigt bekommt, dann könnten min.30 € Versicherungspauschale in Abzug gebracht werden, es würden dann z.B. von min.derzeit 204 € Kindergeld max.174 € auf den Rest der BG - angerechnet.

Für dich würde das dann bedeuten, du hättest nur deine angenommenen 860 € Netto Vergütung, davon müsstest du deinen Eltern dann im Regelfall min.erst einmal deinen Kopfanteil für die Warmmiete von angenommen 200 € zahlen und dazu den Kopfanteil für Strom von angenommen 20 €.

Du musst dich dann mit deinen Eltern selber einigen ob du ihnen dann für deine Verpflegung und Versorgung ein angemessenes Kostgeld gibst oder das dann selber übernimmst.

Was du dann noch hättest wäre deine !

Also mal angenommen deine anteiligen Wohnkosten ohne für Verpflegung / Versorgung usw.würde bei den besagten 200 € + 20 € für Strom = 220 € im Monat liegen und es würde einen Vermieter geben der dir bzw.deinen Eltern für dich etwas vermieten würde, dann würdest du auf jeden Fall mehr zahlen müssen als bei deinen Eltern, selbst wenn dir deine Eltern nach deinem Auszug die 204 € Kindergeld geben würden.

Damit würdest du dann auf etwa 424 € kommen, davon müsstest du dann deine Warmmiete und deinen Strom zahlen müssen, der Abschlag bei einem Single liegt da aber sicher höher als 20 €, ich z.B. zahle 36 € pro Monat und verbrauche im Jahr um die 1200 KWh - was eigentlich gut ist.

Dann müsstest du erst einmal etwas für um die 388 € warm pro Monat finden, damit du dann nicht mehr Ausgaben als bei deinen Eltern hast.

Weil an sich müsste ich doch vorallem mit 16 das Geld doch komplett für mich selbst bekommen.

Das wirst du auch, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Niemand nimmt dir davon etwas weg. Wenn du allerdings weiter Wohnung, Essen etc. willst, dann wirst du dafür auch bezahlen müssen sobald du was verdienst. Sollte doch klar sein, oder?

Falls Jobcenter das Geld kürzen würde, wäre ich am überlegen mir eine eigene Wochnung zu holen, wo das mit der Bedarfsgemeinschaft wegfällt, allerdings bin 16. Ich bräuchte dringend Informationen und Hilfe. Das Interneg hat mich nur noch großartig verwirrt.

Grundsätzlich ist das auch mit 16 Möglich sofern deine Eltern damit einverstanden sind.

Geh davon aus, dass Dein Gehalt angerechnet wird. Definitives erfährst Du direkt beim Amt.

Es ist ja auch logisch, dass es H4 nicht zusätzlich zu einem Arbeitseinkommen gibt.

Allerdings wird Dein Gehalt nicht in voller Höhe angerechnet. Einen Teil davon kannst Du behalten.

Mit dem Einkommen müsstest Du aus der Bedarfsgemeinschaft komplett rausfallen (kommt auf die Miete an). Das heißt, Deine Eltern würden für Dich nichts mehr bekommen. Du müsstest Geld an Deine Eltern zahlen.

Such mal nach einem ALG - Rechner im Netz.

Eine eigene Wohnung bekämst Du nur, wenn Deine Eltern mit Deinem Auszug einverstanden wären.

Ich hatte das selbe Problem und musste was an meine Eltern abdrücken. Du wirst so aber billiger wegkommen, als wenn du dir eine eigene Wohnung suchst. Du kannst ja mal auf "Wg-gesucht" gucken, was die Preise für ein Zimmer bei dir in der Umgebung sind und dich da vorstellen. Das ist günstiger als eine eigene Bude und es kommt eben auf die Menschen an, die da leben. Es gibt sehr viele Frauen-WGs in meiner Stadt und wenn du deine Situation erklärst, könnte ich mir vorstellen, dass dich so eine Frauen Wg aufnimmt, wenn die dich mögen, und das hat Vorteile wie zusammen kochen und so. Das ist der einzige Ausweg, wenn es dir nur darum geht, deinen Eltern nichts abzudrücken und du dich zu Hause nicht wohl fühlst.

Bei mir war eben das Problem, dass mir meine Hartz4-Eltern tierisch auf die Eier gegangen sind und ich denen kein Geld geben wollte. Wenn das auch bei dir der Fall ist: Ziehe aus! Ich bin selbst männlich und rate dir davon ab, in eine Männer WG zu ziehen.

Im Idealfall hast du einen Freund, der viel Kohle verdient und ihr zieht zusammen.