Bedarfsgemeinschaft verlassen?
Ich lebe derzeit mit meiner Mutter zusammen. Sie bezieht Hartz IV, wir leben also in einer Bedarfsgemeinschaft. Nun würde ich mich die Tage aber sehr gerne ummelden bzw. umziehen und zwar zu meinem Vater.
Was passiert nun, wenn ich die Bedarfsgemeinschaft somit verlasse? Also ich hätte ja vermutlich einfach nichts mehr mit dem Ganzen zu tun weil ich raus bin, aber was ändert sich bei meiner Mutter?
Sie wird vermutlich gezwungen sein in eine kleinere Wohnung zu ziehen da diese hier zu groß und teuer für sie alleine ist, richtig? Wie viel Zeit wird ihr dazu zur Verfügung gestellt, 6 Monate? Zahlt das Jobcenter bis Ablauf dieser Frist die eigentlich zu teure Miete trotzdem weiter?? Und wie viel Geld bleibt ihr letztlich zur Verfügung?…habe ich es richtig verstanden dass sie momentan ca. 400€ für sich und ca. 400€ für mich kriegt, und wenn ja würde der Betrag für mich dann vermutlich einfach wegfallen sobald ich umziehe, richtig?…sodass ihr dann ca. 400€ bleiben (+ hoffentlich die Miete weiterhin übernommen wird?)??…
Ich möchte wirklich gerne umziehen, will sie aber auch ungerne in irgendeiner Form hängen lassen (zB dass die Miete nicht mehr übernommen wird o.ä.), daher die vielen Fragen…
Danke
5 Antworten
Sie wird vermutlich gezwungen sein in eine kleinere Wohnung zu ziehen da diese hier zu groß und teuer für sie alleine ist, richtig?
Das muß nicht passieren, aber es kann passieren.
Sie sollte, wenn, in der aktuellen Wohnung bleiben können, bis sie eine preiswerte Wohnung gefunden hat, und solange sollte das Jobcenter weiterzahlen.
Also rein hypothetisch:
Deine mutter bekommt ab dem Folgemonat deines Auszugs nur noch den Regelsatz für Alleinstehende, also 446,00 € und die Miete wie bisher.
Sie wird aufgefordert werden, sich eine angemessene Unterkunft zu suchen. Dafür hat sie 6 Monate Zeit.
Danach sieht das Gesetz vor, dass nur noch die KdU in der für eine Alleinstehende angemessenern Höhe gezahlt werden. Den Rest müsste sie, so sie (noch) nichts gefunden hat, aus dem Regelsatz finanzieren.
Da der Umzug vom JC gefordert wird, werden dafür dann aber die Kosten übernommen.
Keiner muss aus einer unangemessenen Wohnung ausziehen, wenn man die Kosten z.B. durch Untervermietung senken kann, oder nach einer Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten den Differenzbetrag selber zuzahlen kann.
Das Jobcenter muss diese Kosten unter Umständen auch länger zahlen, wenn man die ernsthafte Suche nach einer angemessenen Wohnung nachweisen kann.
sie bekommt weiter den regelsatz und die derzeitige miete. sollte die kdu zu hoch sein, wird sie aufgefordert kosten zu senken. dafür kann ihr bis zu 6 monate zeit gegeben werden. wenn sie nichts findet und dies nachweist, wird die wohnung weiter gezahlt.
Kernfragen ......
.... wie " hoch " wäre den Dein Nettoentgelt bei einem Teilzeitjob als ungelernte/r Hilfsarbeiter/in mit 19?
Und dann rechne mal dagegen, was Dir von Deinem Nettoentgelt nach Freibeträgen bleibt, wenn Du weiterhin mit Deiner Mutter in einem Haushalt lebst bzw. bedarfsdeckendes Einkommen erwirtschaftest.