Bedarfsgemeinschaft verlassen?

5 Antworten

Sie wird vermutlich gezwungen sein in eine kleinere Wohnung zu ziehen da diese hier zu groß und teuer für sie alleine ist, richtig?

Das muß nicht passieren, aber es kann passieren.

Sie sollte, wenn, in der aktuellen Wohnung bleiben können, bis sie eine preiswerte Wohnung gefunden hat, und solange sollte das Jobcenter weiterzahlen.

Also rein hypothetisch:

Deine mutter bekommt ab dem Folgemonat deines Auszugs nur noch den Regelsatz für Alleinstehende, also 446,00 € und die Miete wie bisher.

Sie wird aufgefordert werden, sich eine angemessene Unterkunft zu suchen. Dafür hat sie 6 Monate Zeit.

Danach sieht das Gesetz vor, dass nur noch die KdU in der für eine Alleinstehende angemessenern Höhe gezahlt werden. Den Rest müsste sie, so sie (noch) nichts gefunden hat, aus dem Regelsatz finanzieren.

Da der Umzug vom JC gefordert wird, werden dafür dann aber die Kosten übernommen.

Keiner muss aus einer unangemessenen Wohnung ausziehen, wenn man die Kosten z.B. durch Untervermietung senken kann, oder nach einer Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten den Differenzbetrag selber zuzahlen kann.

Das Jobcenter muss diese Kosten unter Umständen auch länger zahlen, wenn man die ernsthafte Suche nach einer angemessenen Wohnung nachweisen kann.

sie bekommt weiter den regelsatz und die derzeitige miete. sollte die kdu zu hoch sein, wird sie aufgefordert kosten zu senken. dafür kann ihr bis zu 6 monate zeit gegeben werden. wenn sie nichts findet und dies nachweist, wird die wohnung weiter gezahlt.

Kernfragen ......

.... wie " hoch " wäre den Dein Nettoentgelt bei einem Teilzeitjob als ungelernte/r Hilfsarbeiter/in mit 19?

Und dann rechne mal dagegen, was Dir von Deinem Nettoentgelt nach Freibeträgen bleibt, wenn Du weiterhin mit Deiner Mutter in einem Haushalt lebst bzw. bedarfsdeckendes Einkommen erwirtschaftest.