WBA ALG2 Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ab 25 bildest du wohnhaft bei deiner Mutter deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft.

Bei 1 gibst du 1 an, wenn du mit deiner Mutter alleine wohnst.

Nummer 2 eine 0

Nummer 3 eine 0, wenn du mit deiner Mutter nicht gemeinsam wirtschaftest bzw. sie dich nicht weiter unterstützt, also außer das kostenlose wohnen.

herzilein35  23.03.2020, 14:39

Nein bei der 1 auch nichts eintragen. Er bildet mit seiner Mutter keine Bedarfsgemeinschaft und auch keine Haushaltsgemeinschaft und im Fragebogen heißt es: Wohnen noch andere Personen außer des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt. Ich trage da auch nie was ein und siehe da es wurde nie beanstandet.

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isomatte  24.03.2020, 07:02
@herzilein35

Das habe ich auch nicht behauptet !

Bei der Frage 1 geht es um Personen die im Haushalt leben und nicht um die Frage ob die / diese Person / en zur Haushaltsgemeinschaft gehört / gehören, ansonsten hätte man sich die Frage 3 auch sparen können.

Denn wenn es sich weder um deine BG - noch um eine HG - handelt, dann ist es eine ganz normale WG - und deshalb sind bei Frage 1 auch wahrheitsgemäße Angaben und ggf.Nachweise zu machen und zu erbringen.

Was bei dir durchgeht muss auf andere noch lange nicht zutreffen, dass betrifft dann unter anderen auch die schon bekannten Sachverhalte, wie z.B. die zu zahlenden Wohnkosten.

Auch diese müssen im Normalfall erneut angegeben werden, auch wenn sich diese nicht geändert haben, steht ganz oben auf der ersten Seite in grün geschrieben.

Wenn da keine Angaben gemacht werden, obwohl diese dem Jobcenter schon bekannt sind, kann, muss das ganze aber nicht durchgehen, diese Erfahrung habe ich nämlich gemacht.

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isomatte  25.03.2020, 07:13

Danke dir für deinen Stern !

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2.hiervon gehören 0 Personen zu meiner Bedarfsgemeinschaft.

3.Hiervon gehören 1 Personen zu meiner Haushaltsgemeinschaft.

herzilein35  22.03.2020, 20:32

Der Punkt 3 ist von dir falsch. Es ist keine Haushaltsgemeinschaft.

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Du bist deine eigene Bedarfsgemeinschaft und wenn du selber wirtschaftest auch keine Haushaltsgemeinschaft. Das du keine Miete zahlst ist egal. Du bekommst dann eben nur den Regelsatz ohne Miete. Das ist bei mir das Gleiche.

Du musst also bei keinem Punkt etwas schreiben, einfach frei lassen.

Yattara2020 
Fragesteller
 22.03.2020, 22:05

Danke. muss ich bei punkt 1 nicht eine 1 schreiben, weil ich mit meine mutter wohne. Also In meinem Haushalt wohnt neben mir 1 Weitere personen (Mutter)?

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herzilein35  23.03.2020, 14:33
@Yattara2020

Nein du bist dein eigener Haushalt. Ich schrieb doch das du deine eigene BG bist und das eine HG nicht vorliegt. Ihr wirtschaftet getrennt.

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