Hast du vorrangigen Anspruch auf ALG1 da du ja gearbeitet hast. Bürgergeld gibt es ab Antragstellung.
Der Umzug muss 100% sein bzw er ist notwendig, dass du deine Ausbildung absolvieren kannst?
Deine Eltern sind für dich bis zum Abschluss deiner Erstausbildung zuständig. Weiterhin kame BaB in Betracht. Hast du auf alles keinen Anspruch und du hast bereits eine Erstausbildung, dann kann man eine Zweitausbildung nur absolvieren wenn man sich es leisten kann. Du hast keinen Anspruch auf Bürgergeld.
Wenn du mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, steht dir erstmal Alg1 zu.
Ab 25 bildest du im Haushalt deiner Eltern eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Sollte auch nicht zusammen gewirtschaftet werden auch keine Haushaltsgemeinschaft. Somit würdet ihr als eine Art WG gelten. Somit haben deine Eltern nichts mit dir zu tun und du hättest alleinigen Anspruch auf Bürgergeld. Du musst also nicht ausziehen. Ich bin 42 und wohne auch noch im Elternhaus. Der Rest schau auch in die Antwort von @isomatte.
Nein das ist für weniger Stunden nicht schlimm. Diese Asthma-Sprays erfordern keine geschlossene Kühlkette.
Nein warum sollte das schlimm sein. Ich bekomme auch Bürgergeld
Du brauchst ein Attest, dass du den Beruf nicht mehr ausüben kannst. Anschließend stellst du einen formlosen Antrag auf einen Bildungsgutschein für eine Umschulung. Stell dich darauf ein, dass das ein harter Kampf werden wird. Bei mir hat es 14 Jahre gedauert. Es ist und bleibt nunmal eine Kannleistung. Vor allem jetzt wird es schwer, wo alle Ämter angehalten sind zu sparen und solch eine Umschulung kostet gerne mal 20000 Euro.
Alternativ suche dir eine neue Ausbildung oder man kann eine Umschulung auch selber zahlen.
Bekommen deine Eltern überhaupt Leistungen?
Das ist wichtig! Da du unter 25 Jahre bist, kannst du keine eigene BG im Haushalt der Eltern gründen. Das geht nur zusammen mit den Eltern. Wenn deine Eltern ebenfalls Leistungen beziehen, muss der Haushaltsvorstand (Vater oder Mutter) für dich zusätzlich Bürgergeld beantragen
Wenn du wirklich so geantwortet hast, dann wärst du bei mir schon vor dem Probearbeiten gegangen. Das wird zu 100% eine Absage!
Ich würde dir dringendes von einer solchen OP abraten. Nach einiger Zeit, nach OP, hast du mehr Probleme als vorher
In der Regel wohnen Azubis Zuhause. Wenn du genug verdienst kannst du ausziehen. Kein Vermieter heftet sich sowas ans Bein
Wenn der Dienst im Krankenhaus in der Pflege stattfand, kann dieser berücksichtigt werden. Sonst eher nein
Doch kann man und du wirst Bauch vermutlich überall eine Absage bekommen. Ich hatte dir gesagt, hole deine Mittlere Reife nach. Mit Haupt hast du da keine Chancen
Ja Bürgergeld, Weiterbildungsgeld und Fahrtkosten sind da!!!
Nein mich jedenfalls nicht!
Nein!
Da ist nichts! Schön gleichmäßig und regelmäßig. Wie im Bilderbuch
Du musst also Kassenpatient bis zu einer gewissen Grenze Zuzahlungen leisten, hast du keinen Befreiungsausweis.
Nein das stimmt nicht
Und du glaubst die Geschichte selber?
Der Jobcenter Mitarbeiter würde niemals seine Kündigung produzieren, denn sowas ist ein fristloser Kündigungsgrund. Daher glaube ich deine Geschichte hier nicht!
Nein deine Eltern sind für dich zuständig. Du kannst pendeln wie jeder Azubi