,,Heile Familie“ Bürgergeld Kontoauszug verzweifelt?

Moin Leute,

meine Eltern beziehen Bürgergeld und ich bin das einzige Mitglied aus dem Haushalt, das arbeitet. Jetzt kam ein Brief vom Jobcenter, in dem steht, dass sie meine Gehaltsabrechnungen und meinen Arbeitsvertrag sehen möchten. So weit, so gut. Das Problem ist allerdings, dass auch Kontoauszüge verlangt werden. 

Kleine Hintergrundgeschichte für euch, damit ihr das Problem besser verstehen könnt: Nämlich ist das Verhältnis zwischen meinen Eltern und mir nicht das Beste (harmlos ausgedrückt). Ich bin seit knapp einem Jahr in einer Beziehung und vor einigen wenigen Monaten sind wir sogar ,,zusammen gezogen“. Also ich wohne noch bei meinen Eltern und meine Freundin wohnt in unserer ,,gemeinsamen Wohnung“ in einer anderen Stadt. Ich zahle ihr die Hälfte der Miete, aber lebe wie gesagt noch bei meinen Eltern, wo ich schnellstmöglich abhauen möchte. Meine Eltern wissen natürlich weder was von meiner Freundin noch von der Wohnung. Ich bin übrigens 22 Jahre alt und meine Eltern sind sehr streng und verbieten mir alles.

Jetzt kommen wir zu meiner Frage. Da ich ja die letzten drei Kontoauszüge vorzeigen muss, werden sie ja sehen können, dass ich jeden Monat Miete an meine Freundin zahle. So weit ich mich belesen habe, dürfte ich Ihren Namen und den Verwendungszweck schwärzen, aber es wird trotzdem ersichtlich sein, dass jeden Monatsanfang mehrere Hundert Euro von meinem Konto abgehen. Der Brief kam erst gestern, also habe ich noch knapp zwei Wochen Zeit für die Abgabe. Was soll ich tun? Ich bin so verzweifelt…

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. LG und danke im Voraus

Wohnung, Eltern, Bedarfsgemeinschaft, Streit, heimliche-liebe, heimliche Beziehung
Kann ich mein Kindergeld einklagen?

Hallo, ich bin 19 Jahre alt und lebe zusammen mit meiner Mutter, welche von Sozialhilfe lebt. Bis vor kurzem gehörte ich zu dieser sogenannten ,,Bedarfsgemeinschaft"

Doch jetzt habe ich meine Berufsausbildung abgeschlossen, was bedeutet meine Mutter erhält jetzt nicht weiter Leistungen für mich, auch keine 250€ Kindergeld.

Nun ist es so das meine Mutter 3 Jahre lang von mir jeden Monat 150€ + Kindergeld von 250€ bekam, dieses Geld jedoch nicht für mich aufgewandt hat, so wie es eigentlich bestimmt war. Offiziell hätte ich ja ein Anrecht darauf, das zumindest das Kindergeld zu 100% für mich aufgewandt wird, wenn sie es erhält. Jedoch habe ich mich zu 100% selbst versorgen müssen, sei es Nahrung,Kleidung, Pflegeprodukte etc. Sie hat keinen Cent für mich ausgegeben.

Leider war ich sehr naiv und auch die meiste Zeit der Ausbildung minderjährig und hatte keinen Plan, das sie diverse Leistungen erhält die eigentlich mir zustehen. Ich habe es mal durchgerechnet und sie müsste durch mich in 36 Monaten über 14.000€ erhalten haben, 150€ Beteiligung an der ,,Miete" und ,,Nebenkosten" welche vom Amt übernommen wurden, sie mir aber weiss machte, das sie den anderen Teil der ca. 450€ hohen Miete selber tragen müsse. Dazu 250€ Kindergeld (anfangs ca. 220€) machen ca. 400€ monatlich. Zudem diverse Einzelzahlungen von mir von mehreren hundert € für hohe Strom- und Wassernachzahlungen.

Sie hat in dieser Zeit häufig Urlaubsreisen mit ihrem Partner unternommen, und sich auch die ein oder andere teure Neuanschaffung geleistet.

Nun ist meine Frage, kann ich meine Mutter verklagen da sie mir dieses Geld ,,unterschlagen" hat bzw. mit diesem Geld nicht für mich gesorgt hat ? Außerdem hat sie mich ja angelogen das sie die Miete selber zahlen müsse, und ich mich darum zusätzlich mit 150€ beteiligen solle, was ich auch 3 Jahre lang tat.

Habe ich eine Chance das sie dieses Geld zurückzahlen muss oder wenigstens zur Rechenschaft gezogen wird ?

Vielen Dank für eure Antworten

Liebe Grüße, MavMav75

Kinder, Wohnung, Geld, Recht, Unterhalt, Familienrecht, Eltern, Bedarfsgemeinschaft, Kindergeld, Sozialhilfe
Zusammenziehen (soll ich?) - rechtliche Konsequenzen?

Früher war alles so einfach... Da war es Liebe, man hatte nix... und ist zusammengezogen...

...dann kamen Kinder, man heiratete, trennte sich irgendwann und hatte fortan kein unbeschwertes Leben mehr. Ansprüche, Zank und viel viel Geld, welches Anwälte und Gerichte verbrannten.

Heute: Die Rente ist geteilt, der Zugewinn ausgezahlt, Eheunterhalt abgehakt, die Kinder sind groß, allerdings finanziell noch nicht unabhängig.

Und nun kommt eine neue Frau (Wochenendbeziehung seit 3 Jahren) und möchte gern mit dir zusammenziehen bzw. bei dir einziehen (ich habe ein eigenes, viel zu großes, weitgehend schuldenfreies Haus). Ich hadere aufgrund gemachter Erfahrungen, kann die Entscheidung einfach nicht mehr rein aus romantischen Gründen treffen.

Ich möchte auf keinen Fall mich irgendwann noch einmal über Geld, oder gar Versorgungsfragen vor Gericht, oder auch so, streiten müssen.

Die Rechtsprechung geht immer mehr dazu über eheähnliche Verhältnissen gleiche, oder ähnliche Rechte einzuräumen, wie der Ehe. Ich lese von Bedarfsgemeinschaften, Partnerschaftsverträgen und dem Tipp, sich anwaltlich beraten zu lassen, ggf. notarielle Vereinbarungen zu treffen.

Ich bin noch nicht so tief in der Materie, aber beim Thema Bedarfsgemeinschaft kann das z.B. auch Auswirkungen auf mögliche Unterhaltsleistungen für meine Kinder (haben bei mir gewohnt, wollen jetzt aber eine WG gründen) haben. Will man mit sowas seine neue Beziehung belasten?

Aber auch aus einer Beziehung erwachsen Ansprüche. Frau sagt: "ich hab ihm den Haushalt gemacht, den Rücken freigehalten, sein Haus mit renoviert...". Plötzlich kommt ein gewiefter Anwalt, bewertet das in Euro und zerrt dich vor Gericht...

Bei einem Freund, der in gesetztem Alter auch eine neue Beziehung eingegangen ist, konnte ich mitverfolgen, dass sich Frau nach relativ kurzer Zeit Sorgen um Ihre Absicherung gemacht hat, insbesondere falls Mann etwas passiert (auch er hatte 2 Kinder, welche im Fall X erbberechtigt gewesen wären). Erst hatte er ihr ein Wohnrecht im Falle seines Ablebens zugesichert, kurze Zeit danach hat sie ihn überredet zu heiraten. Das wiederum führte zu Konflikten mit seinen Kindern.

Da meine Freundin als Alleinerziehende (Kinder nicht mehr unterhaltsberechtigt) und Selbstständige keine Altersversorgung aufbauen konnte, ist das natürlich für sie auch ein Thema, bzw. könnte es werden. Auch ließ sie durchblicken, bei Wegfall der eigenen Miete vielleicht nicht mehr soviel arbeiten zu wollen.

Nun stehe ich da! Ich bin mir nicht einmal sicher, ob ich 24/7 in einer Beziehung aushalte. Mit Ausnahme meiner ca. 10jährigen Beziehung zu meiner Ex-Ehefrau, hab ich immer als Single bzw. als Alleinerziehender gelebt und mich/uns umsorgt.

Es zu lassen bedeutet aber auch allein zu sein, was vielleicht im fortgeschrittenen Alter auch nicht so gut ist (bin 58). Darüberhinaus ist die Fragestellung ein gemeinsames Leben zu planen für meine Freundin essentiell - insbes. was die Beziehung betrifft.

???????????? Was tun?????????????

Recht, Unterhalt, Bedarfsgemeinschaft, Partnerschaft
Kann man als BaföG Empfänger wegen Änderung in der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern zeitweilig weiter Unterstützung durch Bürgergeld erhalten?

Ein Bekannter von mir hat zwei Töchter, die beide bei ihm wohnen und am Wochenende bei ihrer Mutter sind. Er selbst ist Bezieher von BaföG, den ganzen Tag unterwegs und hat kaum Zeit für die Mädchen.

Da er unter extremen Stress steht und der Tag immer nur aus hin und her hetzen besteht, haben er und die Mutter der Kinder abgesprochen, dass die Mutter, die nur teilzeit arbeitet, von nun an unter der Woche die Mädchen betreuen soll. Sie würden also zu ihr ziehen. Er würde die Kinder in Zukunft besuchen und auch ab und an am Wochenende gern zu sich nehmen.

Momentan bekommt er wie gesagt BaföG für sich selber und ALG ll bzw. Bürgergeld für die Kinder. Er ist nur berechtigt dieses Geld aufstockend zu erhalten wegen der Kinder.

Nun ist er sich nicht sicher wie es sich nach dem Umzug der Mädchen zur Mutter verhält. Er hat dann eigentlich keinen Anspruch mehr auf ALG ll/Bürgergeld und beide Kindergelder fallen dann auch weg. Die Miete (4 Raum Wohnung) ist aktuell so hoch wie sein BaföG. Er hätte also nichts zum leben übrig. Er könnte noch nicht mal den Strom bezahlen. Normalerweise würde ja das Jobcenter (nach meiner Kenntnis) noch für 3 Monate die Miete übernehmen, wenn plötzlich 2 Personen ausziehen, da man ja auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat und dann in der Zeit in eine kleinere Wohnung umziehen kann. So ist das zumindest wenn man selbst Anspruch hat.

Da er aber nach dem Auszug der Kinder eben keine Berechtigung mehr auf ALG ll/Bürgergeld besteht, würde das nicht mehr greifen, oder? Er ist sich sehr unsicher, weil er ja leider nicht vor Ablauf der 3 Monate Kündigungsfrist aus der Wohnung kommt, aber die Kosten hat. Er hat keinerlei Ersparnisse um die Kosten selbst zu tragen. Gibt es eine Möglichkeit auf Unterstützung für den Übergang? 

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

LG

Kinder, Wohnung, Miete, ALG II, Arbeitsamt, Auszug, Azubi, BAföG, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Sozialamt, Sozialhilfe, Wohngeld, Wohngemeinschaft, Bürgergeld, KDU, wohnkosten
Bürgergeld nach einer Trennung, Unterhalt vom Expartner?

Ich habe mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Wir wohnen zusammen und haben eine gemeinsame 3 jährige Tochter. Ich arbeite derzeit 20 Stunden die Woche. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Ich suche mir nun wieder eine eigene Wohnung und möchte ALG2 beantragen um zusätzliche Unterstützung zu erhalten und vielleicht sogar eine Erstaustattung zu beantragen. Dass er Unterhalt zahlen muss und Unterhalt angerechnet wird, sowie Kindergeld (mittlerweile? Damals galt dies als Sozialleistung und wurde nicht angerechnet? Ist das noch so? Bürgergeldrechner sagt nein) und natürlich mein Einkommen abzüglich der 100 Euro Freibetrag und 20%.

Nun meine Frage/n:

Muss er Unterhalt für mich zahlen, da er ein höheres Einkommen hat, obwohl wir getrennt sind und leben?

Kann ich bereits jetzt Alg2 erhalten obwohl wir noch zusammen sind und er wird nicht mit in meine Bedarfsgemeinschaft gerechnet? Ich denke es vereinfacht auch die Wohnungssuche und die Übersicht die man dann letztendlich über seine Finanzen hat.

Hab ich überhaupt Anspruch? Mein Einkommen liegt im Monat bei ca netto 700 Euro. Plus Kindergeld und Unterhalt.

Sorry für die doofen Fragen. Ich hab natürlich im Internet recherchiert aber teils unterschiedliche Antworten erhalten, vielleicht hat jemand exakt die gleiche Situation erlebt und kann mir helfen.

Liebe Grüße

Kinder, Geld, Arbeitslosengeld, Beziehung, Unterhalt, Eltern, Bedarfsgemeinschaft, Jugendamt, Kindergeld
Gehöre ich zu der Bedarfsgemeinschaft oder nicht?

Hallo zusammen,

ich bin 19 Jahre alt, habe eine Vollzeit-Beschäftigung und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Eltern beziehen momentan Hatz IV.

Heute haben sie einen Brief vom Jobcenter bekommen, in dem Folgendes aufgefordert wird:

  • All meine Lohnzetteln von Oktober 2021 bis Februar 2022
  • Ausgefüllte Einkommenbescheinigung von meinem Arbeitsgeber

Bevor ich angefangen habe zu arbeiten, habe ich mich im Internet erkundigt und es stand folgendes im Internet:

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht

  • Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können,
  • verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern zusammen wohnen,
  • dauernd getrennt lebende (Ehe-)Partner.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II/bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html#:~:text=die%20Eltern%20bzw.,des%20Elternteils%20geh%C3%B6rt%20zur%20Bedarfsgemeinschaft.

Dann dachte ich, dass es nichts angerechnet wird, wenn ich arbeiten gehe. Ich habe damals extra beim Jobcenter angerufen und danach gefragt, die Frau meinte, dass es ja auch stimmt und dass es nichts angerechnet wird. Seitdem kam auch nichts vom Jobcenter und ich habe ab Oktober auch keine Leistungen mehr bezogen.

Ich habe vorhin beim Jobcenter angerufen und es wurde mir gesagt, dass in dem obengenannten Gesetz mit "Kinder" Kinder, die unter 15 Jahre alt sind, gemeint ist und dass ich jedoch verpflichtet bin, alle Lohnzetteln vorzulegen und dass mein Einkommen auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird.

Was soll ich tun? Bitte um Hilfe.

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Jobcenter arbeit?

Hallo also ich bin 22 Jahre und fange nächste Woche mit meiner arbeit an so nun das problem ich wohne bei meiner Mutter die harz4 bezieht mit uns wohnen meinen 2 Brüder und meine kleine Schwester mein ältester Bruder ist aus der Bedarfsgemeinschaft schon raus da ich 1900 Euro brutto bekommen würde hat sich meiner Mutter schlau gemacht beim jobcenter und dort angerufen und die meinten ich Falle nicht aus der Bedarfsgemeinschaft raus mein ganzen Gehalt wird auf alle anderen Personen mit angerechnet ich bin der meinung das jobcenter verarscht ein den ich würde dann nur für 100 euro arbeiten gehen wegen Freibetrag es war den sogar egal das mir ein Freibetrag zusteht es würde also so hinaus laufen das sich mein komplettes netto gehalt also ungefähr 1200 auf alle anderen personen verteilen und wir dann weniger bekommen ist das wirklich so korrekt

Demnach hätte ich noch eine anderen Idee wenn ich mich bei meiner Mutter als untermieterin anmelde dann bin ich doch zu 1000% aus der Bedarfsgemeinschaft raus oder und es würde doch nur mein Anteil vom jobcenter fehlen ? Oder Den würde ich ihr natürlich geben aber sie meinte das jobcenter würde dann auf irgendein anderes Kind zurückgreifen z.b bei mein arbeitslosen Bruder und würde bei ihn dann mehr abziehen und sie würde weniger bekommen ich bitte um hilfe

Und bitte keine Antworten mit dann zieh doch aus ich muss hier noch ne weile wohn bleiben aus bestimmte Gründe

Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter
Hartz4 Leistungen in Bedarfsgemeinschaft mit volljährigen, berufstätigen Kind(U25). Was ist nun richtig?

Hallo,

Meine Frage ist ob ein volljähriges Kind (noch aber U25) das in einer BG mit einem Elternteil wohnt, dann einen Vollzeitjob antritt, einen Anteil an Miete (natürlich würde das Kind von sich aus schon seinen Anteil der Nebenkosten abgeben) an seinen Elternteil angerechnet wird oder sogar das Kind unterhaltspflichtig wird?

Das Elternteil ist überzeugt davon das, je nach dem wie viel sein Kind verdienen wird, entweder der komplette Lohn des kindes angerechnet wird,also Elternteil auch komplett vom Jobcenter rausfällt und sein Kind somit für die beiden & Miete etc aufkommen muss. Oder das auf jeden Fall vom Lohn eine beträchtliche Summe angerechnet wird vom Jobcenter. Das Kind wird aber auch nur durschnittlich 1000-1200 netto verdienen. Kein Unmengen an Summen...

Aber auf mehreren sgb2 Internetseiten stand dagegen, dass wenn das Kind so viel verdient, dass es für sich selbst sorgen kann, es aus der BG rausfällt und nicht für die Versorgung beider und komplette Miete etc verantwortlich ist,auch wenn noch weiterhin zusammen in einem Haushalt gelebt wird,da Kinder nicht Unterhaltspflichtig sind gegenüber den Eltern. Die Leistungen vom Jobcenter würden für das Elternteil weiterhin gezahlt werden. Was ist richtig?

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Gesetzeslage, Hartz IV, Jobcenter, Kinder und Erziehung, SGB II, U25, Wirtschaft und Finanzen
Bedarfsgemeinschaft ist scheiße ..?

Hallo,

mit diesen Thema weiß ich einfach nicht wohin ich damit gehen kann (habe keine Freunde und komme mit meinen Eltern auch nicht so wirklich klar) .. deswegen frage ich euch

ich bin 20 und mache zurzeit mein fachabi nach. ich lebe mit meinen beiden Eltern und meinen jüngeren Bruder (16 macht dieses Jahr sein Abschluss) in einer bedarfsgemeinschaft. Mit meinem Vater habe gesprochen, dass ich meinen Führerschein machen möchte und ich mir ein neues Handy zu legen möchte - deswegen wollte ich selbst Hand legen und dafür arbeiten. Mir aber war aber nicht bewusst das zum Teil für das was ich arbeite mein Geld auf diese Familie angerechnet (zählt ja auch für meinen Bruder) und ich dann bei einem 450€ Job , 100 Freibetrag und wieder 20% abzogen wird = ich nur noch 170€ habe. mit 170€ Könnte ich mir ja ein neues Handy holen nichts aber dafür. Das Kindergeld ist nicht für mich gedacht - ich aber mein Vater gefragt habe ob das Kindergeld dann dafür verwendet werden kann er aber nein sagt (weil er es für eine Reise spart, wo ich aber nicht mitgehen will und nicht muss, er mich aber zwingend würde)

er würde mir kein handy kaufen, weil es wahrscheinlich angerechnet wird er aber nicht mir sagen weil ich ja noch nichts vom ,leben weiß‘ (meinte er) das ist kindisch ..

ich würde ausziehen geht aber nicht, da es meiner Familie noch mehr schaden würde

meine Mutter ist psychisch krank und es ist alles zu viel

Wie komme ich an Geld ran wo man irgendwie trotzdem 450 verdienen kann ? Was kann ich tun in so einer Situation ? Kann ich irgendwie ausziehen

(ein Kleingewerbe wollte ich auch beantragen, ich aber nicht mal die materialen mir leisten kann und es wahrscheinlich auch angerechnet wird)

es gibt schlimmere Probleme aber das belastet mich sehr .. ich bin froh das ich überhaupt ein Dach über dem Kopf hab

Danke im Vorraus

Leben, Zukunft, Kommunikation, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Ratschlag, Sozialleistungen, Ausbildung und Studium
Auszug aus Bedarfsgemeinschaft, danach Kündigung - weiteres Vorgehen?

Guten Abend liebe Community!

Ich habe ein spezielles Anliegen, zu dem ich im Internet keine konkrete Antwort finden konnte.

Folgende Sache:

Meine Mutter bezieht ALG II, ich habe die ganze Zeit mein Abitur gemacht, mich dann allerdings von einem dualen Studium (ich besitze bereits die Fachhochschulreife) verleiten lassen. Nun habe ich mein Abitur mit einem Schnitt von 1,5 abgebrochen (ich weiß, dumme Entscheidung!). Ich habe in der Übergangszeit zum Studium bei dieser Firma ein Arbeitsverhältnis mit guter Vergütung angetreten. Ich bin also zum 01.04.21 ausgezogen in eine eigene Wohnung, da ich mir das leisten kann. Nun habe ich gemerkt, dass der Job eine absolut falsche Interpretation meinerseits war, weswegen ich dort innerhalb der Probezeit gekündigt habe und den Schulbetrieb wieder aufnehmen. Das ist auch alles schon geklärt! Die Frage ist jetzt allerdings folgende: Natürlich kann ich mir nun keine eigene Wohnung mehr leisten. Ich müsste also einen Antrag beim Jobcenter stellen, dass ich ebenfalls ALG II beziehen darf. Das ist ebenfalls kein Problem, wurde abgeklärt. Nun möchte ich allerdings nicht zurück nach Hause ziehen, sondern meine Wohnung, in der ich auch offiziell gemeldet bin, wohnen bleiben. Dazu müsste das Jobcenter allerdings die Miete zahlen. Ich bin 21 Jahre alt. Normalerweise darf man U25 nur mit Zustimmung des Jobcenters (Vorliegen wichtiger Gründe, diese liegen bei mir aber nicht vor) ausziehen. Ich habe diese Zustimmung aber nicht gebraucht, da ich mich ja gänzlich vom Jobcenter abgemeldet habe. Die Frage ist nun: Da ich ja offiziell ausgezogen bin und damit keine Pflichtverletzung beim Jobcenter entstand - muss ich nun wieder zurückziehen, oder darf ich in meiner Wohnung bleiben, trotz dass ich U25 bin, da ich ja offiziell ausziehen durfte und zum anderen bei der Antragstellung, also jetzt, keine Sozialleistungen beziehe. Die Kosten der Wohnung unterbieten im Übrigen bei Weitem den Satz, den das Jobcenter bereit ist zu zahlen. Daran läge es also nicht. Es kommt nur darauf an, ob ich meine Wohnung behalten darf oder trotzdem wieder zurückziehen muss. Im Internet steht zu exakt diesem Sachverhalt nichts. Aktuell warte ich auf Rückruf des Jobcenters, aber ich müsste es zeitnah wissen und auf deren Rückruf ist nicht immer so Verlass. ;-)

Besten Dank für eure zahlreichen Antworten bereits vorab und bleibt alle gesund!

Viele Grüße
Holz123

Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, Kostenübernahme, Ausbildung und Studium
Hartz 4 Stromkosten?

Guten Morgen an alle Frühaufsteher und oder Wachbleiber. Ich habe eine Frage zu Hartz4 bei der ich nicht weiter weiß. Ich versuche das mal zu Erläutern und würde mich über Antworten von euch Freuen die sie Beantworten können.

Also, es geht um folgenden Fall. Es gibt da jemanden der vor längerer Zeit gekündigt worden ist und in Hartz4 gerutscht ist. Leider ergaben sich wie bei vielen auch einige Schulden. Im Jahre 2015 oder 2016 auch bei dem Stromanbieter. Es wurden lange keine Abschläge gezahlt so das die Sperre des Stromanschlusses im Raum stand. Die damalige Summe war irgendwas um die 550 Euro. Die Summe wurde nach einem Antrag vom Job Center bezahlt und zur Rückzahlung wird Geld der Regellleistung einbehalten.

Jetzt ist es leider so das sich ganze Nummer wiederholt. Zwar ist die Summe nicht so hoch wie zuvor aber immerhin trotzdem noch um die 330 Euro. Es wurde wieder ein Antrag eingereicht aber noch nicht Beantwortet. Gibt es die Möglichkeit dss die Stromkosten erneut übernommen werden?

Dazu sei gesagt das betreffende Person wirklich eine Bewerbung nach der anderen raus haut, und die Situation wirklich ändern möchte. Die Arbeitsvermittlerin (es sind zwei getrennte Sachbearbeiter) ist voll des Lobes weil wirklich der Wille erkennbar ist. Dazu wurde noch ein Beratungsgespräch beider Schuldenberatung genehmigt um die Schulden in den Griff zu bekommen. Es wird also wirklich was unternommen um was zu verbessern.

Ich bin da als Antwortgeber überfragt. Wie sieht's da bei euch aus? Schon mal Danke für eure Antworten zur frühen Stunde....

Amt, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Soziales, Stromkosten
Jobcenter Rückforderung, obwohl Betreuer das Geld nicht eingeteilt hat und betroffene Person nicht wusste, dass überhaupt Leistungen beantragt wurden?

Einer meiner bekannten lebt noch bei den Eltern. Er ist 23 und hatte bis vor kurzem eine gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Er hat einen Minijob (Sonntagsblatt verteilen) wo er während des ganzen Zeitraums bis jetzt monatlich 70 Euro verdiente. Von dem Geld hat er sich Lebensmittel selbst gekauft.

Nun bekam er vom Jobcenter eine Rückforderung. Er soll angeblich zu viel Geld bezogen haben und es jetzt zurückzahlen.

Er wusste aber von nichts. Er wusste nicht einmal, dass Anträge im Jobcenter gestellt worden sind geschweige denn dass Leistungen bezogen wurden. Anträge hat der Betreuer allein gestellt und das Geld (auch sein Anteil) sei angeblich auf das Konto der Eltern überwiesen worden.

Normalerweise könnte das gar nicht sein. Der Betreuer wäre eigentlich dafür zuständig gewesen, das Geld einzuteilen. In dem Fall wären also nicht die Eltern, sondern Betreuer verantwortlich gewesen. Im Großen und Ganzen kann hier sogar von einer Pflichtverletzung gesprochen werden.

Meint ihr, dass der Betreuer hier zur Rechenschaft gezogen werden könnte und meinem Freund die Leistungen erstatten müsste? Die Betreuung wurde bereits vor mehreren Monaten beendet.

Recht, Sozialrecht, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Jobcenter, Rückforderung, Wirtschaft und Finanzen
Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft (Hartz 4)?

Hey,

ich bin aktuell 18 Jahre alt und wohne mit meinem Bruder (16 Jahre) und meiner Mutter in einer Wohnung.

Aktuell gehe ich für ca.1100,-€ (Netto) arbeiten. Laut meiner Recherche dürfte ich nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft meiner Mutter zählen, da ich Einkommen erziele, welches zur Deckung meines Lebensunterhaltes ausreicht.

Nun habe ich aber folgendes gelesen:

"Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) liegt auch bei Bewohnern der gleichen Wohnung nicht vor, wenn eine getrennte Haushaltsführung gegeben ist. [...]
Danach muss jeder für sich selbst einkaufen, seine Wäsche selber waschen, eigene Möbel kaufen, etc."

a) Somit würde ich ja, trotz meines Einkommens, zur Bedarfsgemeinschaft zählen oder?

Ich glaube aber gelesen zu haben, dass das Jobcenter in der Beweispflicht ist und somit ja eig. mir nachweisen müsste, dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht.

b) Aber wie sollen/wollen die das beweisen?

c) Kann ich nicht einfach behaupten, dass keine BG zwischen mir und meiner Mutter und meinem Bruder mehr besteht, ich aber weiter in der Wohnung wohne und mich aber selbst um meinen Lebensunterhalt kümmere. Und würde das dann zu einer Haushaltsgemeinschaft führen?

d) Und wäre eine Haushaltsgemeinschaft eher nachteilig für meine Mutter?

Arbeit, Familie, Gehalt, Recht, Arbeitsrecht, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, haushaltsgemeinschaft, Wirtschaft und Finanzen
Wer kann bei SGB 2-Fragen helfen?
Der Fall:

Eine alleinerziehende Mutter lebt mit ihren beiden Söhnen von Hartz IV.

Der jüngere Sohn (16J.) ist Schüler. Der ältere Sohn (19 J.) hat im August eine Ausbildung begonnen.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen gehört der 19-jährige mit eigenem Einkommen (750,- EUR) nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft.

Da er jedoch weiterhin im Haushalt lebt ist nun die Frage, welchen Betrag der Auszubildende von seinem Einkommen behalten darf.

Meine eigene Recherche hat zu folgendem Ergebnis geführt:

Freibetrag Erwerbseinkommen:

100,- EUR vom Bruttoeinkommen zzgl. 20 % vom Restbetrag.

Berechnung:

750,- EUR - 100,- EUR = 650,- EUR

20% von 650,- EUR = 130,- EUR

Demnach ergibt sich ein Freibetrag von 230,- EUR (100,- € + 130,-€)

Einkommen 750,- EUR - 230,- EUR Freibetrag = 520,- EUR Einkommen, das vom Jobcenter angerechnet wird?

Ist diese Berechnung soweit richtig?

Zudem kann der Auszubildende offensichtlich Fahrtkosten und andere Aufwendungen in Abzug bringen.

So richtig verstanden habe ich leider nicht die Erklärungen zu:

  • Grundfreibetrag von 3.100,- EUR für volljährige Personen
  • Rücklagen für das Alter

Entsprechende Aussagen habe ich hier gefunden:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/4-einkommen-und-vermoegen.html

Zusammenfassung:

  1. Berechnet das informierte Jobcenter den Freibetrag von 230,- EUR automatisch oder muss diesbezüglich ein Antrag gestellt werden.
  2. Bekommt der volljährige Sohn ebenfalls einen Bewilligungsbescheid, da er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört.
  3. Erhält der Sohn Auskunft, wenn die Mutter ihm Einsicht in den aktuellen Bewilligungsbescheid verweigert?
  4. Welche Möglichkeiten kann/sollte der Sohn nutzen um möglichst viel von seinem Einkommen als Auszubildender behalten, bzw. in die private Altersversorgung anlegen zu können?
  5. Wie genau verhält es sich mit dem Grundfreibetrag von 3.100,- EUR. Kann dieser Betrag geltend gemacht werden - wenn ja, wie?
  6. Welchen Status hat der erwachsene Sohn in dieser Gemeinschaft?

Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus!

Ausbildung, Recht, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, SGB II, Wirtschaft und Finanzen
ALG 2 Wohngemeinschaft, was kann das Jobcenter noch verlangen?

Hallo liebe Leser,

ich(Mann) wohne zusammen mit meiner Mitbewohnerin in eine 2 Zimmer Wohnung.Wir sind weder verwandt noch (Lebens)partner, also reine Wohngemeinschaft. Im Vertrag stehen wir beide als Mieter. Wir haben nichts gemeinsam natürlich , kein Konto gar nichts. ich bezahle dem Vermieter immer die ganze Miete und meine Mit/nerin überweist mir immer ihr Anteil. Haben wir einfach so gegenseitig ausgemacht.Meine Mitbewohnerin arbeitet aberr bekommt ALG 2 als zuschuss. Ich bin Arbeitslos und habe jetzt Antrag auf ALG 2 gestellt. Ich bekam am anfang eine Aufforderung mitzuteilen , in welchem Verhältniss ich zu meiner Mit/erin stehe. Ich habe geschrieben WG, getrennt Wirtschaften usw und beide haben wir Unterschrieben. Nach paar Tage bekam ich wieder Aufforderung einen Grundriss einzureichen + VE Antrag (Anlage zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt. Habe Antrag abgegeben und darin alles begründet , dass wir keine Partner usw sind und im Grundriss habe ich jedes Zimmer als Wohn und Schlafraum von jeder Partei geschrieben. Meine Frage ist , was kann vom Jobcenter jetzt noch kommen? Also das ist wirklich nervend , dass wenn man mit jemanden zusammen Wohnt , heisst es doch nicht das wir auch Partner sind. Ich warte jetzt auf den Bescheid eigentlich und hoffe natürlich, dass das jetzt dem Jobcenter ausreicht oder?Habe ja alles vorgelegt. Hatt jemand gleichen Fall gehabt? und das sie trotzdem gesagt haben, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet? weil Leistungsablehnung kann ich ja nicht bekommen da ich Arbeitslos bin und Anspruch habe oder? Kann da ein Hausbesuch kommen? das wäre natürlich übertrieben und gesetzlich unerlaubt denn ich lasse sowieso keinen in meinem Zimmer rein das ist Datenschutz und Privatsphäre

Vielen Dank im Voraus für eure Zeit und ehrliche Antworten!

Recht, ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter, Wohngemeinschaft
Kann ich aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

Alsoo...,

ich bin momentan 19 Jahre alt und habe im August einen Arbeitsvertrag als Sachbearbeiter in der Linesteuerung unterschrieben. Planmäßig würde ich demnach am 30. August um die 1200 € netto überwiesen bekommen (40 std./Woche). Allerdings werde ich mit meinem Bruder (16 Jahre alt und Schüler) zu der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern hinzugezählt. Meine Mama arbeitet als Altenpflegerin, allerdings kann man in diesem Berufszweig kaum eine ordentliche Entlohnung erwarten. Mein Vater ist langzeitarbeitslos und erzielt kein Einkommen.

Wir bekommen also Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes- leider. Mich würde jetzt interessieren ob das Amt meine vollen Brutto-/Nettobezüge anrechnet und demnach die Leistungen drastisch kürzt ODER ob ich einfach aus der Bedarfsgemeinschaft herausfalle, sodass ich mein Gehalt behalten darf und meine Eltern im Bereich der Miete und dem Kostgeld unterstützen kann. Dadurch würde ich mehr Selbstbehalt erzielen (diese 300 Euro bei einem nicht herausfallen sind einfach nur lächerlich) und kann mir endlich ein Auto leisten, welches ich so langsam für einen Ausbildungsplatz und Fahrten zu meiner Freundin gebrauchen könnte.

Ich habe mir mehrmals die Definition der Bedarfsgemeinschaft durchgelesen, allerdings komme ich zu keinem Ergebnis.

Rein theoretisch decke ich doch meinen Lebensunterhalt mit meinem Gehalt ab, würde eben nur bei meinen Eltern wohnen bleiben und falle aus der Berechnung heraus. Die Frau auf dem Amt erzählt mir hingegen etwas anderes und macht mir Angst ständig unter der finanziellen Situation meiner Eltern zu leiden und kein Puffer für Umzugskosten usw. für einen Ausbildungsbeginn 2016 zu erarbeiten. Desweiteren würde ich doch rein rechnerisch um die 25-30 std./Woche umsonst arbeiten gehen....das kann doch nichts mit einem Sozialsystem zutun haben! =(

Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort bekommen könnte, die mir endlich Klarheit verschafft.

Vielen Dank im Voraus :)

Finanzen, Angst, ALG II, Bedarfsgemeinschaft

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