Der Vermieter will die Miete erhöhen trotz Kündigung?
Hallo zu,
Der Vermieter will die Miete erhöhen in 2 Monaten nach Schreiben Eingang (März), ich will aber ab Mai umziehen, darf er nach 2 Monaten die Erhöhung bekommen, oder sobald ich umziehe innerhalb von 5 monaten, hat kein Recht dafür?
3 Antworten
Ich sehe es so: Der Vermieter will lt. Mieterhöhungverlangen (im Dezember zugestellt) ab 1. März 23 die Miete erhöhen. Du willst zum 30.4.23 kündigen. Das bedeutet, deine Kündigung müsste bis 3. Februar 23 dem Vermieter zugestellt sein. Es gibt also eine Überschneidung von deiner Kündigungsfrist und der Überlegungsfrist bis Inkrafttreten der Mieterhöhung von einem Monat. Deshalb tritt für dich die Mieterhöhung nicht in Kraft. Der Kündigungsgrund ist dabei ohne Bedeutung.
Fazit: Du zahlst bis zum 30.4.23 die alte Miete weiter.
Natürlich darf der Vermieter entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Mieter erhöhen. Das ist bei Zugang des Mieterhöhungsverlangens im Dezember ab März möglich. Das Du zu Ende April oder Mai kündigen willst hat damit nichts zu tun.
Hallo,
grundsätzlich kann ein Vermieter die Miete im Rahmen der Gesetze erhöhen.
Wenn Du ein Mieterhöhungsgesuchen bekommst, dann hast Du ein außerordentliches Kündigungsrecht nach §561 BGB. Wenn Du dieses nutzt, dann tritt die Mieterhöhung nicht in Kraft.
Herausforderung dabei ist, dass Du dann auch früher ausziehen musst.
Schöne Grüße
Ja, der FS hat zum Mai gekündigt. Durch die Mieterhöhung hat er ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn er dieses nutzt, dann muss er früher raus, muss aber auch die Mieterhöhung nicht bezahlen. Durch die Außerordentliche Kündigung wird die ordentliche sozusagen hinfällig.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__561.html, lies bitte den ersten Absatz des Gesetzes und erkläre mir, was ich daran missverstanden habe. Vielleicht hab' ich ja im Deutschunterricht falsch aufgepasst.
Ich korrigiere: Zustellung im Dezember 22. Der Mieter kann bis Ablauf des übernächsten Monats (also Ende des Februar) zum Ablauf des übernächsten Monats (also Ende April) kündigen. Damit sind die Voraussetzungen für die Unwirksamkeit der Mieterhöhung erfüllt.