Soll ich meinen Vermieter verklagen?

8 Antworten

Der 31.12.2023 ist dein letzter Miettag. Nach Mietende ist die Mietwohnung an den Vermieter herauszugeben. Du wolltest das schon eher, aber der Vermieter nicht. Setze dem Vermieter einen Termin am 02.01.2024 um 08:00 h (1.1.24 ist Feiertag) einen Rückgabetermin in deiner ehemaligen Wohnung und lade dir dazu 2 Zeugen ein, bereit ein Übergabeprotoll mit 2 Exemplaren vor, nimm eine Kamera oder das Handy mit. Der Vermieter kommt nicht termingerecht? >> dann solltest mit den Zeugen und der Kamera die Rückgabe protokollieren und unterschreiben lassen. Wohnung verlassen und abschließen, 1 Protokoll und die Schlüssel eintüten und per Einwurfeinschreiben an den Vermieter senden. Die Zeugen bezeugen auch diesen Vorgang auf deinem Protokoll.

Dieser Vorgang hält jeder Klage des Vermieters stand.

bodenlos908 
Fragesteller
 29.12.2023, 11:25

Fordert jetzt die Miete für Januar an. Jetzt schon!

Jetzt habe ich zwei Wohnungen!

Kündigung lehnt er immer wieder ab oder verlängert es..

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Gerhart  29.12.2023, 15:34
@bodenlos908

+

Dein Vermieter bewegt sich außerhalb des Mietrechtes. Eine Kündigung kann er ablehnen, so oft er will. Damit bleibt die Kündigung dennoch wirksam, weil sie deine einseitige Willenserklärung ist. Die Mietforderung für Januar ist nichtig. Eine ZÄahlungsklage würde erfolglos bleiben. Handle nach meinem vorgegeben Fahrplan.

Allerdings setuze ich voraus, dass du deine Kündigung in Schriftform an den Vermieter übergeben hast.

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Gerhart  29.12.2023, 15:49
@bodenlos908

Dann ist die Kündigung wirksam und du kannst beruhigt ausziehen und die Rückgabe der Wohnung vorbereiten.

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bodenlos908 
Fragesteller
 29.12.2023, 16:19
@Gerhart

Vielen lieben Dank!! Hab mich erst so einschüchtern lassen

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bodenlos908 
Fragesteller
 02.01.2024, 19:09
@bodenlos908

Wie befürchtet kam er heute wieder nicht zum Termin und Samstag auch nicht. Geht nie ans Telefon und droht mich die ganze Zeit mit Nachrichten. Jetzt soll ich nicht nur für diesen Monat zahlen, sondern auch für andere Monate..

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Die Kündigung wurde bestätigt, wenn der Vermieter nicht zu vereinbarten Schlüsselübergaben kommt, dann ist das sein Problem. Am besten machst du Fotos vom Zustand der Wohnung hast einen Zeugen dabei, die Schlüssel wirfst du ihm entweder mit Zeugen in den Briefkasten oder gibst die persönlich ab.

Zusätzlich kannst du natürlich auch die Schlüssel vor dem Briefkasten in den Umschlag stecken und das ganze filmen.

bodenlos908 
Fragesteller
 28.12.2023, 15:51

Er hat zugegeben, dass der Vormieter dasselbe gemacht hat.

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Qiboo  28.12.2023, 16:08
@bodenlos908

Nachher bestreitet er aber, das er den Schlüssel bekommen hat oder behauptet die Wohnung wäre in einem schlechten Zustand.

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Fidreliasis  28.12.2023, 16:21
@Qiboo

Dann hätte er ja zur vereinbarten Übergabe erscheinen können, will er das nicht hat er sowieso schlechte Karten.

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Da brauchst du nicht zu klagen. Er will ja was von dir.

Du zahlst einfach keine Miete, dann muß er sie bei dir einklagen.

Wenn du trotz fristgerechter Kündigung und Kündigungsbestätigung eine neue Kündigung schreibst läuft doch die Kündigungsfrist wieder neu zu deinen Ungunsten.

Du erklärst ihm schriftlich, dass du fristgerecht gekündigt hast und er zur WohnungsÜbergabe nicht erswchienen ist und bereit bist jederzeit die Schlüssel ihm auf dem von ihm zu wählenden Weg übergeben wirst. Weitere Mieter wirst du natürlich nicht zahlen.

Dann liegt der Ball bei ihm.

Florabest  28.12.2023, 15:59

Der Vorschlag von anderen mit Zeugen den Zustand der Wohnung zu dokumentieren ist sehr gut. So einer kommt hinterher und behauptet, dass alles kaputt war und du die Wohnjung als Schweinestall hinterlassen hast.

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Wenn der Mietvertrag gekündigt und die ggf. vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist, bist Du ihm nicht weiter zur Zahlung der Miete verpflichtet, weil dies vertraglich geregelt ist und dieser Vertrag nicht mehr besteht, wohl aber zur Übergabe der Mietwohnung inkl. Zubehör und Schlüssel. Verweigere schlicht die Mietzahlung, aber bemühe Dich weiterhin um die Übergabe der Wohnung.

Ich verstehe die Frage nicht so ganz.

  1. Du hast fristgerecht gekündigt und anscheinend eine Bestätigung erhalten
  2. Du zahlst bis zum Ende der Mietzeit die vereinbarte Miete und Betriebskosten
  3. Je nach dem was vereinbart wurde, übergibst Du fristgerecht die Schlüssel entweder persönlich oder mit Nachweis per Post oder Kurier
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig