Willkürliche Mieterhöhung: Wie kann ich dagegen vorgehen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kündigung ist wohl sicher nicht möglich, weil ein gesetzlicher Kündigungsgrund fehlt. 

Die Erhöhung ist bei reduzierter Kappungsgrenze nur um 15% (der Kaltmiete!) möglich, die Frist sollte auch eingehalten werden. Wenn dem Erhöhungsverlangen allerdings keine Begründung beigefügt war (also Darstellung der ortsüblichen Miete für vergleichbaren Wohnraum) ist das Erhöhungsverlangen sowieso unwirksam, dann braucht darauf gar nicht reagiert zu werden.

Das mit dem Mieterschutzbund ist ja schon gesagt worden. Also den mal gleich einschalten.

Mir ist so was vor vielen Jahren passiert. So weit ich weiß muß jeder Vermieter die monatliche Zahlung von Dir in Nebenkosten (Heizung und so) und Mietzins aufschlüsseln. Schon deswegen weil Du ja überprüfen können mußt ob die Nebenkostenabrechnung stimmt. Welche Ausnahmen es gibt weiß ich nicht.

Auf alle Fälle würde ich nichts an der monatlichen Überweisung ändern. Was ein Glück das ich Hausbesitzer bin.

Es erschließt sich mir  nicht 100%ig, ob es sich hier tatsächlich um eine Mieterhöhung oder um die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung handelt. Ich tendiere zu Letzterem. Allerdings ginge das dann nicht so, wie der Vermieter fordert. Erst muss korrekt abgerechnet und fristgerecht zugestellt werden. Wenn sich daraus eine Nachzahlung ergibt, dürfen die Vorauszahlungen monatlich um 1/12tel der Nachzahlungssumme monatlich erhöht werden und das ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung. Wenn also zugestellt im November, dann Erhöhung ab 1. Januar.

Sollte es sich aber um eine Erhöhung der Grund- bzw. Nettomiete handeln, wäre aus formellen Gründen das Mieterhöhungsverlangen unwirksam und deshalb dazu zu schweigen und nicht zu widersprechen sondern die bisherige Miete weiter zu zahlen.

Soll ich Widerspruch einlegen?

Nein, einfach schweigen. Denn diese Mieterhöhung ist schlicht unwirksam.

Kann mir das die Kündigung einbringen?

Da die Mieterhöhung unwirksam ist, nein.

Anders sieht es aber aus falls es um die Anpassung der Betriebskosten anhand der Abrechnung geht und sich dadurch die Höhe der monatlich zu zahlenden Gesamtmiete ändert.

greulinchen 
Fragesteller
 18.11.2015, 10:36

Wie genau die Erhöhung zusammengesetzt ist weiss ich nicht, denn das erschliesst sich aus dem Schreiben nicht. Dort heisst es sinngemäß nur: Bitte zahlen Sie ab Dez die neue Miete von xxx Abrechnung für die Betriebskosten kommt erst Ende Dez.

anitari  18.11.2015, 10:43
@greulinchen

Habe ich doch richtig vermutet. Es geht um die Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen für Betriebskosten. Das ist, auch wenn die Gesamtmiete dadurch höher wird, keine Mieterhöhung.

Bitte zahlen Sie ab Dez die neue Miete von xxx Abrechnung für die Betriebskosten kommt erst Ende Dez.

Na der Vermieter ist ja witzig. Braucht wohl noch Weihnachtsgeld;-)?

Ohne korrekte Abrechnung keine höheren Vorauszahlungen. Also, schweigen.

greulinchen 
Fragesteller
 18.11.2015, 11:36

Naja aber selbst bei einer anpassung der Bbetriebskosten kommt man ja bei aller Liebe nicht auf 40%.

greulinchen 
Fragesteller
 18.11.2015, 11:36

In den Jahren zuvor hatte ich Nachzahlungen bei den HK von 80-120 Euro

lass dich beim  mieterbund mal beraten - kostet nicht viel, aber dann bist du auf der sicheren seite und weisst was du machen kannst, must, darfst