Mieterhöhung rechtens?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
(schriftlich in der Kaltmiete enthalten) 

dann kann er da nix wollen.

die Kappungsgrenze muss er einhalten.

das gute Verhältnis wird sich in Kürze wohl ändern

PLOOS 
Fragesteller
 27.08.2023, 15:52

Im Mietvertrag steht Garagen und Lageraum wird Mitvermietet.

wäre sehr schade meiner Meinung nach.

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Wenn in deinem Mietvertrag für das HAUS die Grundmiete Garage und Lagerplatz einschließen ohne extra mit Mietbeträgen ausgewiesen zu sein, dann darf das künftige Mieterhöhungsverlangen die Erhöhung um 20 % nicht übersteigen.

Das Ansinnen des Vermieters nun extra Mieten für Garage und Lagerplatz neben der Grudmiete für das Haus erheben zu wollen, stellt eine einseitige Änderung des Mietvertrages dar und wäre somit per se unwirksam.

Zudem muss der Vermieter sein Erhöhungsverlangen ausreichend begründen. Ein Hinweis auf Vergleichsmieten reicht nicht aus. Ich vermute, dass es in deiner Kommune keinen qualifizierten Mietspiegel gibt. Siehe auch § 558 und ff § bis 558 d BGB.

Wenn das Mieterhöhungverlangen dir vorliegt, solltest du es hier als Dokument einstellen, dann können die Experten genaue Ratschläge geben.

Hi.also so ganz legitim ist das was dein Vermieter da tut nicht er kann zwar deine Miete bis auf 20 % erhöhen aber 35% ist zu viel.Das berechnen der Garage auf kalt ist ihm jedoch gestatet

PLOOS 
Fragesteller
 27.08.2023, 15:47

Hi, danke für dein Feedback. Also kann er die Garagen Die er vorher in der Kaltmiete mitvermietet hat dann auf einmal zusätzlich berechnen und zusätzlich noch bis 20 die Kaltmiete erhöhen? Das wären locker 260€ mehr… im Monat …

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iQhaenschenkl  27.08.2023, 15:51

Die Garage ist in Vertrag doch schon in der Kaltmiete enthalten.

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