Toilette des VM verstopft, Vermieterin will die Kosten auf Mieter abwälzen, obwohl die Toilette des Mieters nicht verstopft war, ist das korrekt?

Hallo ich frage hier für einen Freund.

Kurz zur Sachlage.

Mieter(M) im Dachgeschoss(DG) oberhalb benutzte sachgemäß für eine kurze Zeit ca. 1 Woche feuchtes Toilettenpapier 1-2 pro Toilettengang, wo auf der Packung “spülbar” drauf stand.

Kurz darauf war die Toilette des Vermieters(VM) unter M im DG verstopf und ist übergelaufen. Vermieter hat einen Handwerker bestellt, der den Schaden reparierte und auch das feuchte Toilettenpapier rausgezogen hat max. 3-4 Stück also keine große Menge. Ein paar Tage später war das Klo unter dem Vermieter bei einem anderen Mieter im Keller übergelaufen.

Vermieter ist der Meinung dass der Mieter im DG dafür schuldig ist, da es rohrleitungsgemäß von Mieter im DG kommen müsste und von keinem anderen und die Rechnung bezahlen soll, bzw. die private Haftpflichtversicherung, dafür haften soll. Vermieter ließ auch eine professionelle Reinigungsfirma kommen.

Zu anmerken ist auch dass die Toilette des Mieters im DG beim Einzug auch verkalkt im Spülkasten war und so etwas Wasser in der Schüssel ausgelaufen ist (wurde anfangs alles dem VM gemeldet und repariert)

Im Allgemeinen hat die Spülung keine besondere Spülungskraft. Gespart wurde mit dem Wasser nicht.

Mieter im DG hat der Vermieterin ausdrücklich gesagt dass nichts anderes in die Toilette ging als dieses feuchte Toilettenpapier. VM hat ihm verboten feuchtes Toilettenpapier zu benutzen.

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VM hat ihm verboten feuchtes Toilettenpapier zu benutzen.

irrelevant. der Vermieter kann ihm den "Schaden" nicht nachweisen. das kann von jedem Mieter stammen. für den Schaden ist der Vermieter zuständig und das kann er nicht umlegen.

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überholen ist nicht verboten. die Geschwindigkeit kann der Polizist nicht einschätzen.

das wäre mir neu dass eine Kindergartengruppe polizeilich begleitet werden

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Der Bestatter sagte, das ist egal. Sie ist bestattungspflichtig
Er hat noch ein Sparbuch. Da sind knapp 5000 € drauf

wenn die Summe ausreicht, ist das okay, erst wenn das Vermögen nicht ausreicht, sind die nächsten Angehörigen an der Reihe.

wenn deine Tante den Auftrag erteilt, wird Sie zahlen müssen. später kann sie die Kosten wieder bei der Tochter einfordern. davon rate ich tunlichst ab

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Wie stehen die Chancen, trotz Eigenkündigung weiterbeschäftigt zu werden?

Liebe Community,

ich arbeite als Betreuungskraft in einem Altenheim. Die Kollegin, mit der ich zusammen im Wohnbereich tätig bin, hat sich in der Vergangenheit ein paar Dinge zuschulden kommen lassen.

Sie war bis Mai in einem anderen Wohnbereich und ist dort negativ aufgefallen, weil sie zu manchen Bewohnern keine angemessene Distanz einhielt (duzte sie und telefonierte mit ihnen privat). Außerdem führte sie keine Gedenkminute für verstorbene Bewohner durch und dokumentierte, als wenn sie es doch gemacht hätte. Es war auch verschiedenen Kolleginnen aufgefallen, dass sie oft eine halbe bis eine Stunde vor Ende der Dienstzeit nicht mehr angetroffen wurde und wohl schon nach Hause war. Man konnte ihr das aber nicht nachweisen, weil sie dabei nicht erwischt worden war. Jedenfalls hat sie im Mai eine Abmahnung bekommen.

Ich komme mit ihr gut zurecht, die Zusammenarbeit mit ihr funktioniert. Deshalb fand ich es schade, als sie letzte Woche bekannt gab, dass sie zum 31.12. gekündigt hat. Mir gegenüber begründete sie das damit, dass es aufgrund der Abmahnung zu einem Bruch zwischen der Heimleitung und ihr gekommen sei.

Vorgestern sagte sie nun, dass ihr die Kündigung leid tue und sie gern weiterhin bei uns arbeiten möchte. Sie werde am Montag mit der Heimleitung sprechen und darum bitten, die Kündigung zurückziehen zu können.

Man ist dort froh um jeden Arbeitnehmer, der bleibt und ist auch bei Neueinstellungen nicht gerade wählerisch.

Welche Chance hat meine Kollegin wohl, trotz Abmahnung ihre Kündigung rückgängig machen zu können?

Liebe Grüße

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bei den Sachen die du aufgeführt hast, ist der Arbeitgeber froh diese MA endlich los zu sein

Reisende soll man nicht aufhalten

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musst du, ein offener Kamin braucht Luft, diese geht mit durch den Schornstein und sorgt für Auftrieb. trockenes kleines Holz ist von Vorteil.

gegen Funken, sollte Birkenholz helfen.

sowas passiert wenn der Kamin falsch gebaut wurde.

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dein Fahrzeug, warum solltest dir da nix wichtiges rausholen dürfen.

Aufbrechen würde ich das Fahrzeug nicht, da kann viell. die Männer in Blau anrollen

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Ausbildung abbrechen unter 18?

Moien,

da die Gesetze und Vorlagen in Deutschland so kompliziert sind, das ich dort nicht Durchblicke, stelle ich meine Frage bzw. Situation mal lieber hier (nicht Wundern, wird etwas länger).

Also: Ich bin 16, werde im April nächsten Jahres 17, lebe in NRW, habe einen Realschulabschluss und mache gerade eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration, allerdings merke ich dass das nichts für mich ist und möchte die Ausbildung dadurch abbrechen bzw. kündigen.

Meine Probezeit geht noch 1 Woche (bis Ende Oktober)

Ich will am liebsten wenn ich 17 bin (im April 2024) zur Bundeswehr als Jäger.

Meine Frage wäre jetzt, wie ist das mit der Probezeit? Ich lese überall das ich die Ausbildung nur jetzt in der Probezeit kündigen kann, und später nur mit einem wichtigen Grund.

Weil um zum Bund zu gehen muss ich

1. 17 sein

2. Will ich mich gut darauf vorbereiten

,aber dafür bräuchte eben Zeit, und wenn ich jetzt meine Ausbildung Kündigen würde, wie Lange habe ich bis ich de nächsten Job oder ähnliches haben muss? Habe heute was gehört von: Bis August (?)

Also meine zwei Fragen:

  • Wie ist das dann mit der Probezeit, also kann ich danach auch einfach abbrechen?
  • Wie Lange habe ich um einen neuen Beruf etc. zu bekommen?

Weil dann könnte ich bis ich 17 bin, mich auf die Bundeswehr vorbereiten... aber wahrscheinlich hat man nicht bis August Zeit, oder?

WICHTIGE INFO: Ich will beim Bund keine Ausbildung machen, sondern mich normal als Soldat in einer Jägertruppe bewerben.

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da du noch Minderjährig bist müssen die Eltern der Kündigung zustimmen.

in der Ausbildung ist noch in der Probezeit eine Fristlose Kündigung möglich.

wenn man den Beruf aufgeben will, kannst auch kündigen, allerdings mit der 4-Wochenfrist.

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dein eigenes Fortbewegungsmittel nehmen. das kann Bus Bahn sein.

schon mal mit dem Kollegen darüber gesprochen? nein, dann wirds Zeit

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du hast richtig gelesen, trotzdem ist es Ermessenssache ob du dieses Teil auch wirklich mitnehmen kannst. das werden die Vor Ort entscheiden. am besten ab in den Koffer

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(schriftlich in der Kaltmiete enthalten) 

dann kann er da nix wollen.

die Kappungsgrenze muss er einhalten.

das gute Verhältnis wird sich in Kürze wohl ändern

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das Schild hält an Metall,

mein Kleiner hätte da ein Problem, besteht überwiegend aus Plastik,

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2 Verstöße, kann sein dass du für beide den Lappen abgibst. das ist aber unabhängig der Probezeit. das beinhaltet die Verlängerung dessen, und das Aufbauseminar.

solange du das Aufbauseminar nicht abgeschlossen hast, hat das keine weiteren Folgen.

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und man kann nirgends angeben, 

mit der Aussage solltest du KEINEN Führerschein machen dürfen.

die 25er Autos sollten ganz schnell verboten werden, eine Gefahr für den fließenden Verkehr.

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