Muss ich doch nur 1 Monat abgeben?
Ich habe jetzt ein Aufbauseminar angeordnet bekommen nur für den Rotlichtverstoß jetzt hab ich aber gleichzeitig noch ein anderes Verfahren am laufen wo ich geblitzt wurde welches aber nicht mit in dem Brief drinne steht. Absolviere ich das Aufbauseminar, muss ich dann den Führerschein nur für den Blitzer Fall abgeben (1 Monat) odrr für doch für beide (2 Monate) dann wäre das Aufbauseminar ja überflüssig
3 Antworten
2 Verstöße, kann sein dass du für beide den Lappen abgibst. das ist aber unabhängig der Probezeit. das beinhaltet die Verlängerung dessen, und das Aufbauseminar.
solange du das Aufbauseminar nicht abgeschlossen hast, hat das keine weiteren Folgen.
wenn muss das Seminar abgeleistet sein, kommt da ein neuer Vorfall, sind wir beim 2. Verstoß. schriftlicher Verweis und Teilnahme an einem verkehrspsychologischen Gespräch. beim 3. Verstoß wäre der Führerschein auf Urlaub
Da beides unterschiedliche Vorgänge sind, werden sie unterschiedlich gehandelt. Das Aufbauseminar und die 4 Wochen für das Rotlicht sind wahrscheinlich der ältere Verstoß und bereits abgehandelt. Der Blitzer ist was eigenes und wird dir angerechnet werden. Letzen Endes werden die insgesamt 2 Monate nicht ausreichen. Ich würde mich an deiner Stelle auf eine Menge Fußmarsch einrichten und ggf auch mit weiteren Maßnahmen rechnen um überhaupt den Führerschein wieder zu bekommen
Also für den Ampelverstoß hätte ich nen Monat bekommen hab aber nun Bußgeld + Aufbauseminar bekommen. Da denk ich mir ja das ich den Führerschein für den Blitzer abgeben muss nur
Der Rotlichtverstoß ist ein A-Verstoß und damit ist das Aufbauseminar fällig. Das wird durch nichts "überflüssig".
Beide Verstöße wurden unabhängig voneinander begangen und daher gibt es die jeweils dafür vorgesehenen Konsequenzen. Das Aufbauseminar hat keinen Einfluss darauf.
Wenn ich das Aufbauseminar gemacht habe ist der erste Fall (Rotlichtverstoß) dann beendet? Bußgeld für diesen wurde schon bezahlt
Beide Verstöße werden ja gesondert behandelt. Ich denke da wird das mit 2 Monaten und Seminar nicht getan sein. Die Probezeit wurde ja bereits verlängert und das Seminar angeordnet. Dann gleich wieder eine weiterer grober Verstoß.