Erwischt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis muss ich nur Aufbauseminar absolvieren?
Hallo liebe Community. Ich hatte eine Anordnung zum Aufbauseminar bekommen indem stand dass ich 3 Monate Zeit habe mein Aufbauseminar zu absolvieren. Wenn ich dem nicht nachgehe wird mir die Fahrerlaubnis entzogen. Ich habe die Frist nicht eingehalten und es kam ein Brief an dass meine Fahrerlaubnis entzogen wurde und ich meinen Führerschein beim Ordnungsamt abgeben soll. Ich habe also meinen Führerschein beim Ordnungsamt abgegeben und die haben mir mitgeteilt, dass ich nur mein Aufbauseminar absolvieren muss und ihn vorlegen soll und dass ich dann meinen Führerschein direkt zurückbekomme. Ist ja kein Problem also kein Fahrverbot Geldstrafe oder ähnliches also perfekt
Aber das Problem ist ich dachte mir egal fahr noch eine Woche ohne Führerschein und melde dich danach bei der Fahrschule für das Aufbauseminar an. Jetzt kommts Ich wurde von der Polizei angehalten und erwischt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ich weiß bis jetzt dass die Strafe eine sehr hohe Geldstrafe (4stellig) wird oder eine Freiheitsstrafe bis maximal 12 Monate aber weil ich Ersttäter bin eher Geldstrafe und das alles kommt anscheinend vor Gericht.
Meine Frage ist jetzt bekomme ich immernoch meinen Führerschein trotzdem direkt zurück wenn ich einfach nur mein Aufbauseminar absolviere und es dem Ordnungsamt vorzeige oder habe ich jetzt eine Sperre oder ähnliches oder muss ich erst Gericht abwarten? Weil normalerweise hat doch die Fahrerlaubnis Behörde nichts damit zu tun oder?
Ich hoffe mal dass ich trotzdem nur mein Aufbauseminar vorzeigen muss und ich dann direkt wieder danach Auto fahren kann
Danke für jede hilfreiche Antwort:)
7 Antworten
Das eine ist die Strafe: Geldstrafe mit x Tagessätzen, Sperrfrist für die Neubeantragung der Fahrerlaubnis. Wird normalerweise per Strafbefehl abgehandelt, eine Hauptverhandlung gibt es nur wenn du dagegen Einspruch erhebst.
Das zweite ist der verwaltungstechnische Vorgang. Die Fahrerlaubnisbehörde wird von dir, wenn du nach der Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu beantragst, ein medizinisch-psychologisches-Gutachten (MPU) fordern.
Dein Führerschein wird geschreddert, die nächsten Monate zu Fuß / Rad / Öffis und dazu noch hohe Kosten für Strafe und Mpu
Gehe mal auf Verkehrsportal.de da gibt es kompetente Tipps
Die MPU ist fast zu 100% sicher. Es wird eine strafrechtliche Fragestellung werden: Ist zu erwarten dass Herr xy auch zukünftig gegen strafrechtliche Vorschriften im Straßenverkehr verstoßen wird....Drogen und Alkohol spielen dabei keine Rolle und es wird diesbezüglich auch kein Test gemacht. Kann dir wirklich nochmal die Seite www.verkehrsportal.de (und dort das Forum wegen MPU) empfehlen. Du fragst nach Drogen, hast du hier etwa noch eine "Leiche im Keller" ?
Ich würde ebenfalls die Wahrscheinlichkeit bei ca. 100% ansetzen. Das Aufbauseminar musst du aber auch weiterhin machen.
Nein.
Du wirst eine Führerscheinsperre erhalten. Das bedeutet dass du X Monate/ X Jahre keine Möglichkeit hast, wieder einen Führerschein zu erhalten.
Danach kannst du den wieder bekommen. Natürlich nach dem Aufbauseminar.
Dankeschön und kann es sein, dass eine MPU angeordnet wird?.
dass ich nur mein Aufbauseminar absolvieren muss und ihn vorlegen soll und dass ich dann meinen Führerschein direkt zurückbekomme.
Nein. Dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen, nicht nur der Führerschein. Du musst die FE neu beantragen, dabei findet auch eine Prüfung statt, ob es Anhaltspunkte für Zweifel an deiner Fahreignung gibt, beispielswielsweise aufgrund eines laufenden Strafverfahrens.
Ist ja kein Problem also kein Fahrverbot Geldstrafe oder ähnliches also perfekt
Das entscheidet nicht das Ordnugsamt, sondern das Gericht.
Jetzt kommts Ich wurde von der Polizei angehalten und erwischt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Dann kann dein Fahrzeug jetzt eingezogen und verschrottet werden. §21 StVG:
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war
Gleiches gilt, wenn du innerhalb von drei Jahren nach der letzten Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erneut ohne FE fährst.
Weil normalerweise hat doch die Fahrerlaubnis Behörde nichts damit zu tun oder?
Die Wiedererteilung deiner entzogenen Fahrerlaubnis ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde. Diese wird die Mitteilung bekommen, dass ein Strafverfahren gegen dich läuft und daher bis zu dessen Abschluss deinen Antrag nicht bearbeiten. Wenn das Urteil vorliegt, wird geprüft, ob eine MPU erforderlich ist. Wer sogar trotz entzogener FE weiterhin ein Kraftfahrzeug führt, ist charakter nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet, die MPU dürfte so gut wie sicher sein.
Die Geldstrafe ist das eine ( + die 2 weiteren Punkte auf deinem Konto ) - kann aber auch bis zu 6 weitere Monate Fahrverbot bedeuten oder Entzug der Fahrerlaubnis.
Du hast das ja nicht fahrlässig gemacht sondern mit Absicht, also vorsâtzlich!
Also nur Aufbauseminar und vorzeigen und Schein zurückbekommen kannst du komplett vergessen bei der Straftat!
Ihm wird sicherlich die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wenn er sie nach Ende der Sperrfrist neu beantragt und nach positiver MPU wieder erhält startet er bei wieder bei 0 Punkten. Btw, Fahrverbot gibt es nur bis maximal 3 Monaten, alles darüber ist immer Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Neubeantragung
kleine Korrektur: ihm IST ja bereits die FE entzogen worden
oder habe ich jetzt eine Sperre oder ähnliches
Davon kannst du zu 100 % ausgehen. Die Strafe kommt noch dazu, wenn die Sache vor Gericht ist.
Weil normalerweise hat doch die Fahrerlaubnis Behörde nichts damit zu tun oder?
Die hat jede Menge damit zu tun. Die wird nämlich über den Vorfall informiert.
Danke für deine Hilfe ist es also 100% sicher, dass ich eine MPU machen muss? Und wird da auch ein Drogentest gemacht? Ich meine ich hatte ja nix mit Drogen zutun