Erwischt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis muss ich nur Aufbauseminar absolvieren?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das eine ist die Strafe: Geldstrafe mit x Tagessätzen, Sperrfrist für die Neubeantragung der Fahrerlaubnis. Wird normalerweise per Strafbefehl abgehandelt, eine Hauptverhandlung gibt es nur wenn du dagegen Einspruch erhebst.

Das zweite ist der verwaltungstechnische Vorgang. Die Fahrerlaubnisbehörde wird von dir, wenn du nach der Sperrfrist die Fahrerlaubnis neu beantragst, ein medizinisch-psychologisches-Gutachten (MPU) fordern.

Dein Führerschein wird geschreddert, die nächsten Monate zu Fuß / Rad / Öffis und dazu noch hohe Kosten für Strafe und Mpu

Gehe mal auf Verkehrsportal.de da gibt es kompetente Tipps

Woher ich das weiß:Recherche
dnsfndk 
Fragesteller
 17.11.2022, 14:15

Danke für deine Hilfe ist es also 100% sicher, dass ich eine MPU machen muss? Und wird da auch ein Drogentest gemacht? Ich meine ich hatte ja nix mit Drogen zutun

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Chris68952  17.11.2022, 14:21
@dnsfndk

Die MPU ist fast zu 100% sicher. Es wird eine strafrechtliche Fragestellung werden: Ist zu erwarten dass Herr xy auch zukünftig gegen strafrechtliche Vorschriften im Straßenverkehr verstoßen wird....Drogen und Alkohol spielen dabei keine Rolle und es wird diesbezüglich auch kein Test gemacht. Kann dir wirklich nochmal die Seite www.verkehrsportal.de (und dort das Forum wegen MPU) empfehlen. Du fragst nach Drogen, hast du hier etwa noch eine "Leiche im Keller" ?

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Knochi1972  17.12.2022, 23:48
@dnsfndk

Ich würde ebenfalls die Wahrscheinlichkeit bei ca. 100% ansetzen. Das Aufbauseminar musst du aber auch weiterhin machen.

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Nein.

Du wirst eine Führerscheinsperre erhalten. Das bedeutet dass du X Monate/ X Jahre keine Möglichkeit hast, wieder einen Führerschein zu erhalten.

Danach kannst du den wieder bekommen. Natürlich nach dem Aufbauseminar.

dnsfndk 
Fragesteller
 17.11.2022, 14:14

Dankeschön und kann es sein, dass eine MPU angeordnet wird?.

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dass ich nur mein Aufbauseminar absolvieren muss und ihn vorlegen soll und dass ich dann meinen Führerschein direkt zurückbekomme.

Nein. Dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen, nicht nur der Führerschein. Du musst die FE neu beantragen, dabei findet auch eine Prüfung statt, ob es Anhaltspunkte für Zweifel an deiner Fahreignung gibt, beispielswielsweise aufgrund eines laufenden Strafverfahrens.

Ist ja kein Problem also kein Fahrverbot Geldstrafe oder ähnliches also perfekt

Das entscheidet nicht das Ordnugsamt, sondern das Gericht.

Jetzt kommts Ich wurde von der Polizei angehalten und erwischt beim Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Dann kann dein Fahrzeug jetzt eingezogen und verschrottet werden. §21 StVG:

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war

Gleiches gilt, wenn du innerhalb von drei Jahren nach der letzten Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erneut ohne FE fährst.

Weil normalerweise hat doch die Fahrerlaubnis Behörde nichts damit zu tun oder?

Die Wiedererteilung deiner entzogenen Fahrerlaubnis ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde. Diese wird die Mitteilung bekommen, dass ein Strafverfahren gegen dich läuft und daher bis zu dessen Abschluss deinen Antrag nicht bearbeiten. Wenn das Urteil vorliegt, wird geprüft, ob eine MPU erforderlich ist. Wer sogar trotz entzogener FE weiterhin ein Kraftfahrzeug führt, ist charakter nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet, die MPU dürfte so gut wie sicher sein.

Die Geldstrafe ist das eine ( + die 2 weiteren Punkte auf deinem Konto ) - kann aber auch bis zu 6 weitere Monate Fahrverbot bedeuten oder Entzug der Fahrerlaubnis.

Du hast das ja nicht fahrlässig gemacht sondern mit Absicht, also vorsâtzlich!

Also nur Aufbauseminar und vorzeigen und Schein zurückbekommen kannst du komplett vergessen bei der Straftat!

Chris68952  17.11.2022, 14:30

Ihm wird sicherlich die Fahrerlaubnis entzogen werden. Wenn er sie nach Ende der Sperrfrist neu beantragt und nach positiver MPU wieder erhält startet er bei wieder bei 0 Punkten. Btw, Fahrverbot gibt es nur bis maximal 3 Monaten, alles darüber ist immer Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Neubeantragung

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oder habe ich jetzt eine Sperre oder ähnliches

Davon kannst du zu 100 % ausgehen. Die Strafe kommt noch dazu, wenn die Sache vor Gericht ist.

Weil normalerweise hat doch die Fahrerlaubnis Behörde nichts damit zu tun oder?

Die hat jede Menge damit zu tun. Die wird nämlich über den Vorfall informiert.