Es ist fast auf den Tag genau 20 Jahre her, dass der Bundestag den § 175 StGB endgültig abgeschafft hat. Das Schutzalter 14 Jahre galt in Deutschland ansonsten schon seit mindestens 1872.
wegen "staatskritischer Aussagen"
Nein, wegen des Verbreitens staatsschutzrelevanter Inhalte.
Denn staatskritisch sind deine Aussagen unter Umständen auch, wenn man das sich so zurechtlegen will. Das ist nicht strafbar.
Das Stück ist aus Geroge Bizets Oper "Carmen".
Carmen Suite No. 2: II. Habanera (youtube.com)
Beim Menschen gibt es eigentlich nichts, was es in er Tierwelt nicht auch schon gab. Das gilt für das Halten von Haustieren, das Nutzen von Gegenständen als Waffen oder eben durch eine Hierarchie.
Die gibt es in jedem Insektenstaat, und in Rudeln kann man sie finden.
Und auch bestraft wird. Sucht sich ein Löwe mal ein falsches Tier zum Mittagessen aus, kann es ihm passieren, dass er selbst getötet wird.
Das menschliche Zusammenleben würde ohne Regeln nicht funktionieren. Darum werden sie aufgestellt.
Was die Öffentlichkeit nicht weiß, wissen wir logischerweise auch nicht.
Das ist wie mit dem Rauchen. Alle wissen, dass ist der schnellste Weg ins Grab, und trotzdem wird gequalmt, dass man meint, der industrielle CO²-Ausstoß ist nichts dagegen.
Nein, das sind keine Nazis. Sie sind aber eben recht leicht beeinflussbar.
Ja, die Botschaft ist russisches Staatsgebiet.
Das deutsche Strafrecht ist keine Rachejustiz, sondern soll helfen, dass die Menschen wieder Teil der Gesellschaft werden. Stell dir mal vor, du müsstest vom Bürgergeld leben, es reicht aus welchen Gründen auch immer nicht, und du beginnst zu stehlen. Der Richter hat wenig Verständnis dafür und verhängt eine Strafe von 20.000 €.
Du beziehst weiterhin Bürgergeld und weißt, du kannst das Geld nie und nimmer bezahlen. Privatinsolvenz geht auch nicht, weil öffentliche Forderungen nicht mit einbezogen werden.
Was bleibt? Du must wieder stehlen. Ziel erreicht? Nein, klar verfehlt!
Die Strafe muss schon wehtun, aber sie darf dir nicht die Existenzgrundlage entziehen.
Gehe am besten zum HNO-Arzt. Möglicherweise wird er dir eine Vitamin-A-Salbe oder Bepanthen.
Die Probezeit wurde aufgrund von Punkten in Flensburg verlängert. Diese Punkte können auch ein Hindernis sein bei der Beantragung eines P-Scheins.
Müssen sie aber nicht.
Voraussetzung ist, dass man mindestens 2 Jahre eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis hat. Dass die Probezeit abgelaufen sein muss, ist jedoch keine Voraussetzung.
Ich würde gern mal wissen, wo jetzt konkret dein Problem liegt. Schule ist wichtig, Arbeit ist wichtig, und die Verteidigung eines Landes kann wichtig sein.
Jeder ist für den anderen da, nennt sich Zivilisation. Du musst nicht selbst auf die Jagd gehen, hast zu Hause warmes Wasser. Jeder macht das, was er am besten kann und hilft so den anderen.
Grundsätzlich ist es wegen der Urheberrechte erforderlich, Playbacks zu kaufen. Es gibt genügend Plattformen dafür wie z.B. Karaoke Version oder Playbackfinder.
Eine Aktiengesellschaft muss vor allen Dingen Gewinne erzielen, das erwarten Aktionäre. Wenn du eine BVB-Aktie besitzt, bist du Miteigentümer, und als solcher willst du für den Gewinn eine Dividende kassieren. Klappt das nicht, verliert die Aktie an Wert, und du machst weitere Verluste, wenn du sie wieder verkaufst.
Wenn der BVB also Harry Kane für 100 Mio. € gekauft hätte, hätte sie das Geld auf jeden Fall wieder hereinholen müssen. Der Sieg in der Champions League bringt aber bestenfalls 60 Mio. € ein, fehlen also noch 40 Mio., und darin enthalten ist noch nicht sein Gehalt, das im Zweifel über dem Mindestlohn liegen dürfte. 😁 Der Rest der Mannschaft will auch bezahlt werden, und das nicht schlecht.
Alles kein Problem - wenn der BVB etwas stabiler wäre. Firmen versuchen immer die Zukunft am Markt vorherzusagen. Das kann ein Fußballverein nicht so gut, allein schon weil er nicht weiß, wie die Form der Spieler sein wird, ob nicht einige langzeitverletzt sein werden usw. Personalabbau wie in anderen Firmen ist auch schwierig. So viele Leute haben die nicht.
Erst wenn Borussia den Bayern ebenbürtig sein wird, können sie sich teurere Spieler leisten. Sie hat eine Top-Truppe beisammen, die vielleicht irgendwann ganz oben ankommen wird.
Im Zeitraum eines Jahres hat die BVB-Aktie übrigens fast 8% an Wert verloren.
Das sollte arbeitsmedizinisch überprüft werden.
Also, mir ist eine solche Vorschrift nicht bekannt.
Bei 6 Monaten klingt das eher nach einem Entzug als nach einem Fahrverbot, es sei denn, hier werden gleich mehrere Fahrverbote nacheinander abgearbeitet.
In dem Fall ist es aber insofern unbedeutend, als dass in beiden Fällen gilt: Nein, man darf nicht fahren, nicht einen Meter, gar nicht! Nicht einmal im Notfall!
Ich bin eigentlich ein Verfechter der Anhebung der Volljährigkeit auf 21 Jahre, aber das Begleitete Fahren mit 17 hat sich bewährt. Ich denke, das würde auch ab 16 funktionieren.
So einen geschwollen Blödsinn habe ich selten gelesen. Glaubt wirklich jemand, die lassen ihn weiterfahren, nur weil er keinen Führerschein dabei hat? Dann fährt die Polizei zu ihm nach Hause und holt ihn.
Und das macht sie nicht, wenn der Eindruck entsteht, sondern nur wenn feststeht, dass er fahruntauglich ist. Das wird vor Ort oder bei der Polizei direkt geprüft.
BTW: Ordnungswidrig handelt, wer andere dazu aufruft, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Es kann sein, dass online keine Termine vergeben werden. Schau mal auf der Internetseite der Behörde nach, ob es eine Telefonnummer gibt.
Die erste nachgewiesene HIV-Blutprobe stammt aus dem Jahr 1959. Die Herkunft der Probe ist aber nicht sicher geklärt. Sein Erstauftreten lässt sich zwischen 1902 und 1921 eingrenzen. Damals wurden afrikanische Ureinwohner gegen die Schlafkrankheit behandelt, dafür wurden aber keine Einwegspritzen verwendet.
Später haben, diese These scheint auch zu stimmen, Menschen rohes Affenhirn gegessen. Das dem HIV verwandte SIV mutierte dabei offenbar.
Am 1. Dezember 1981 wurde AIDS als eigenständige Krankheit eingestuft, HIV im Jahr 1983 entdeckt und erstmals beschrieben.