Du bist noch sehr jung - es wird sich in Deinem Leben noch viel verändern. Ich habe in meinen 62 Jahren auf diesem Planeten nur eine Frau getroffen, die ihren Freund geheiratet hat, den sie schon mit 14 hatte.

Mach das Auslandsjahr - diese Erfahrung kann Dir nichts wieder bringen.

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Das Deutschland-Ticket gilt immer vom 1. bis zum letzten des Monats. Du bräuchtest also eines für den Mai und eines für den Juni.

Und Du kannst nicht in allen Zügen damit fahren. Der ICE z. B. ist ausgeschlossen.

Dafür kannst Du aber überall den öffentlichen Nahverkehr und die Regionalzüge nutzen.

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Was ich vermisse, ist das Abstandhalten und die Masken. In der Erkältungszeit trage ich sie immer noch, wenn ich unter Menschen bin.

Die Krankheit selbst vermisse ich Null und bin froh, dass das Ganze jetzt endemisch ist.

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Das klärst Du am besten direkt mit Vietnam-Air oder der vietnamesischen Botschaft.

So oder so brauchst Du einen neuen Reisepass.

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Was steht in Deinem Arbeitsvertrag?

Eine Probezeit kann, muss aber nicht vereinbart werden. Die Kündigungsfristen in der Probezeit dürfen nicht weniger als zwei Wochen betragen, können aber auch länger sein.

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Du brauchst keinen coolen Rucksack, sondern einen sehr guten. Cooles Aussehen nutzt Dich nichts, wenn Dir nach ein paar Metern schon der Nacken schmerzt.

Am besten gehst Du mal in die Fachgeschäfte (wie z. B. Globetrotter) und lässt Dich beraten.

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Im Moment ist der Arbeitsmarkt zu Deinen Gunsten.

Fang jetzt schon an, Dir was Neues zu suchen. Dann siehst Du, wie Deine Chancen stehen.

Vom Job-Center wirst Du auf jeden Fall weniger als 2.300 EUR bekommen. Wenn Deine Frau bessere Jobaussichten hat, kann sie auch arbeiten und Du kümmerst Dich um die Kids.

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Wenn Du schwanger aussehen willst, ist das die richtige Wahl.

Die Raffung unter dem Busen lässt Dich füllig aussehen und betont Deinen Bauch. Eine lockere gerade Bluse würde da mehr für Dich tun.

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Pflege, Gastronomie, Flughafentechnik. Als Freiberufler in der IT, Autor.

Ich hatte mir mal überlegt, eine Buchhalterstelle in einem Hotel anzunehmen - Arbeitszeit 22.00 bis 2.00 Uhr. Mir geht es da genauso wie Dir.

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Rede mit Deinem Arzt und erkläre alles so wie Du es hier erklärt hast.

Eine Zwangseinweisung geht ohnehin nur bei akuter Lebensgefahr - und das würde ich hier nicht sehen.

Du solltest aber trotz Abistress auf regelmäßige Essenszeiten und gute Ernährung achten. Mehr darfst Du nicht mehr abnehmen!

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Ich würde professionelle Hilfe suchen. Aus Depressionen kommt man alleine einfach nicht raus. Und ich selbst bin keine Ärztin oder Therapeutin.

Eine Klinik kann ein guter Anfang sein.

Ich bin mal etwas boshaft: wenn ich Kinder hätte, hätte ich wenig Bock, denen bis zu meinem Lebensende permanent Puderzucker in den Allerwertesten zu blasen. Ich würde wohl alles tun, damit sie schnell und erfolgreich auf eigenen Beinen stehen. Schließlich will ich ja auch noch was von meinem Leben haben.

Ich habe übrigens keine Kinder.

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Nein, die Vermieterin kann grundsätzlich nehmen, was sie will. Wobei ich 2 x 100 EUR pro Monat für Rasenmähen und Gartenpflege schon sehr heftig finde. Wir zahlen unserem Hausmeister für das Grundstück (6 Häuser!) 1.000 EUR pro Monat. Bei 100 Einheiten sind das also 10 Euro pro Wohnung. Und das auch nur in den Monaten von März bis Oktober. Danach beginnt der Winterdienst, der günstiger ist.

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Guck noch mal in Deinen Arbeitsvertrag. Meist lautet die Formulierung, dass man spätestens am 3. Krankheitstag eine AU vorlegen muss. Damit kannst Du "nur" zwei Tage ohne AU und ohne Arztbesuch zu Hause bleiben. Am dritten Tag musst Du zum Arzt und ab dann auch krankgeschrieben werden.

Ich gehe spätestens am 2. Krankheitstag zum Arzt oder gehe eben wieder arbeiten.

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Von mir gab es schon immer einen Spruch, wenn mich jemand mit einer männlichen Bezeichnung versehen hat. Ich bin nun mal kein Buchhalter, sondern eine Buchhalterin, kein Sänger, sondern eine Sängerin usw. Und das in meiner Jugend noch übliche "Fräulein" habe ich mir immer verbeten.

Ich bemühe mich auch sehr um eine inklusive Sprache und bin eine große Freundin des Genders.

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Eine Hausverwaltung ist keine Vorschrift. Das kann auch von den Eigentümern bzw. einem Eigentümer gemacht werden.

Für die Gemeinschaftsausgaben zahlt man Hausgeld.

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