Jobcenter weigert sich die Miete zu bezahlen?
Hallo, undzwar bin ich ausgezogen von meinem Elternhaus und bin nicht mehr bei der bedarfsgemeinschaft.
nun weigert sich das Jobcenter die volle Miete meiner Mutter zu bezahlen.
die nehemen einen Teil der Miete einfach von ihrem Unterhalt (meiner ist nicht mehr dabei)
das heisst, dass sie und meine Schwester mit ca. 180€ im Monat auskommen müssen!
ich bin echt verzweifelt. Was kann ich tun?
10 Antworten
Was kann ich tun?
Du gar nichts, weil du nichts mehr mit de BG zu tun hast.
Das JC muss die Miete aber in voller Höhe für mind. 6 Monate weiter bezahlen.
Hier ist § 22 Abs. 1 SGB II zu nennen.
Und auch darüber hinaus muss das JC die Miete übernehmen, wenn sich bis dahin keine angemessen Wohnung gefunden hat. Also einfach die Mietzahlung einstellen, darf das JC hier nicht. Allerdings sind hier Nachweise der Wohnungssuche zu erbringen.
Sollte das JC jetzt schon Miete gekürzt haben, wie du sagst ziehen die einfach Geld ab, ist das rechtswidrig und das JC muss alles zurückzahlen was bisher rechtswidrig abgezogen wurde.
der Bedarf wurde nach deinem Auszug neu berechnet, damit dürfte die Wohnung für eine Person zu groß sein, das wird angepasst.
heist für Mami, dass Sie sich schleunigst eine kleinere Wohnung suchen muss.
du kannst gar nix, oder doch ... wieder zurück ziehen
Du schreibst: "Gesetz. 6 Monate mind."
Das Gesetz schreibt: "jedoch längstens für sechs Monate".
Hier ist das Gesetz: § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz 1 Satz 3 oder 4.
Danke für den Link den ich selber schon sagte.
Meine Aussage ist bereits begründet.
Der Unterschied zwischen "mindestens" (du) und "längstens" (§ 22) ist dir aber schon klar? Das eine ist nämlich das Gegenteil vom anderen!
Ja ist mir bewusst, jedoch ist beides richtig.
Den "längstens" stimmt hier inoffiziell nicht.
voele Dank für die Antwort. Leider ist zurück ziehen keine Option. Ich bin selbstständig und brauche viel Platz für meine ganzen Kartons etc.
Das JobCenter müsste für deine Mutter und Schwester jedenfalls in den ersten 6 Monaten weiterhin die vollen Kosten der Unterkunft tragen. Erst dann kann die Reduzierung der Kosten verlangt werden. Sie muss zu ihrem jetzigen Änderungsbescheid Widerspruch einlegen.
Du kannst gar nichts tun.
Die Mutter soll sich an eine Arbeitslosenberatungsstelle oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Einfach so auszuziehen, war keine gute Idee von Dir und ggf. muß die Mutter in eine günstigere Wohnung umziehen.
Das Jobcenter handelt mutmaßlich zurecht. Man sollte das jedoch noch mal genau vor Ort anhand der Bescheide (über)prüfen.
Da du nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft bist, kannst du erstmal nichts tun.
Deine Mutter muss dagegen vorgehen. Sie muss Widerspruch einlegen
Wenn du ausziehst, wird der Bedarf neu ermittelt. Da kannst du persönlich wohl nichts machen.
Das heißt für Mami erstmal, einen Widerspruch schreiben.
Den das JC ist in der Pflicht für mind. 6 Monate die volle Miete zu bezahlen.
Darüber hinaus weiterhin, wenn sie Nachweise erbringt, dass sie sich um eine Wohnung bemüht.