Alg2 Wohnung zu groß?
Hi.
Also wir leben zurzeit in einer 4 Zimmer Wohnung 100m²
Wir waren 7 Personen am Anfang. Jetzt sind es 5 und 1 person davon ist auch nicht mehr in der bedarfsgemeinschaft.
Ich habe 2 Fragen
1. Seit mein Bruder ausgezogen ist zahlt das jobcenter die komplette Miete nicht mehr...ist das richtig so? Wir müssen dafür selber aufkommen.
2. Angenommen ich ziehe aus...was passiert dann? Muss vielleicht meine Familie aus der Wohnung raus weil sie zu groß ist? Oder müsssen die dann noch mehr zahlen ?
Danke
5 Antworten
Wenn dir Miete vorher angemessen war, dann muss das Jobcenter diese nach Auszug von z.B. 1 Person im Regelfall für min. 6 Monate weiter zahlen.
Sollte die Miete dann nach einem Auszug nicht mehr angemessen sein, dann wird es in der Regel eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung geben, würde das Jobcenter zum Umzug in eine angemessene Wohnung auffordern, dann müssten sie alle damit verbundenen notwendigen und nachweisbaren Aufwendungen übernehmen, also z.B. auch eine Firma für den Umzug zahlen.
Aber selbst wenn es eine solche Aufforderung geben würde, müsste man nicht zwingend umziehen, dann würde es halt nach dieser Übergangszeit von angenommen min. 6 Monaten nur noch die angemessene Miete geben und man müsste den Differenzbetrag dann selber zuzahlen.
Es wird auch nicht am Auszug des Bruders liegen, sondern daran, dass diese 1 Person nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gehört und somit wahrscheinlich seinen Anteil der Miete selber zahlen muss.
1. Seit mein Bruder ausgezogen ist zahlt das jobcenter die komplette Miete nicht mehr...ist das richtig so? Wir müssen dafür selber aufkommen.
2. Angenommen ich ziehe aus...was passiert dann? Muss vielleicht meine Familie aus der Wohnung raus weil sie zu groß ist? Oder müsssen die dann noch mehr zahlen ?
Theoretisch ist es richtig, praktisch wiederum nicht.
Das JC ist erstmal verpflichtet für mind. 6 Monate die volle Miete weiter zu zahlen. In dieser Zeit seid Ihr verpflichtet euch eine günstigere Wohnung zu suchen. § 22 Abs. 1 SGB II
Davon ab gibt es auch noch § 67 Abs. 3 SGB II.
Sollte es nicht möglich sein innerhalb dieser 6 Monate eine günstigere Wohnung zu finden, so muss das JC weiter die Miete zahlen, die Eigenbemühungen müssen hierbei jedoch jeden Monat nachgewiesen werden.
Ich hatte auch mal solch einen Fall, da lebte ich in Hamburg über 1 Jahr in einer 3 Zimmer-Wohnung mit über 70 qm² und einer Warmmiete von ca. 800 €. Irgendwann fand ich zwar eine Wohnung, aber bis dahin was das JC immer verpflichtet die volle Miete weiter zu bezahlen, da es eben eine Einzelfallentscheidung und daher über die 6 Monate hinaus geht.
Einfach die Zahlung reduzieren oder ganz einstellen, darf das JC nicht.
1. Seit mein Bruder ausgezogen ist zahlt das jobcenter die komplette Miete nicht mehr...ist das richtig so? Wir müssen dafür selber aufkommen.
Grundsätzlich st das richtig so.
2. Angenommen ich ziehe aus...was passiert dann? Muss vielleicht meine Familie aus der Wohnung raus weil sie zu groß ist? Oder müsssen die dann noch mehr zahlen ?
Wenn eine weitere Personn durch Auszug der Bedarfsgemeinschaft entfällt, dann wird auch grundsätzlich vom Jobcenter weniger Miete für die Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Das wäre ganz normal.
Auch, daß die verbleibenden Personen ggf. in eine preiswertere Wohnung umziehen müßten, wäre normal.
Die betroffenen Personen sollten sich mit einer ALG 2 - Beratungsstelle in Verbindung setzen (damit ist nicht das Jobcenter gemeint! :)) oder mit einem Fachanwalt für Sozialrecht:
Als Experte sollte man aber wissen, dass nach einem Auszug von z.B. 1 Person, die bisher gezahlte KDU - im Regelfall für min. weitere 6 Monate gezahlt werden muss !
- einfach so zahlt das jc nicht den geringeren preis, sondern es gibt dazu einen bescheid der genau das ankündigt und auffordert die kdu zu senken, sprich eine neue wohnung finden. wird das nicht gemacht, lebt ihr eben mit den konsequenzen
- ziehst du aus, müssen deine eltern weiter die kdu senken zum angemessenen preis oder eine neue wohnung finden und ausziehen.
Wenn Du ausziehst, dann wird auch Dein Mietanteil nicht mehr vom Jobcenter übernommen.