Darf der Vermieter die Guthabensauszahlung aus der Betriebskostenabrechnung eigenmächtig zurückhalten, bis der Mieter die "Zustimmung des Jobcenters" hat?

7 Antworten

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Alleine das einreichen der BK - Abrechnung und einem Guthaben bemächtigt das Jobcenter noch nicht zur Anrechnung des Guthabens, dass dürfen sie erst dann, wenn es nachweislich zugeflossen ( Zuflussprinzip ) auf dem Konto eingegangen ist.

Der Vermieter muss dir das Guthaben überweisen, weil nicht das Jobcenter, sondern Du Mieter bist, auch wenn das Jobcenter direkt an den Vermieter überweist.

Das solltest Du deinem Vermieter einmal sagen und auch, dass Du eine Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter hast und alle Veränderungen in den wirtschaftlichen wie finanziellen Verhältnissen melden und nachweisen musst, also den Eingang des BK - Guthabens melden und durch einen Kontoauszug nachweisen musst und es dann entsprechend auf deine Wohnkosten angerechnet wird.

isomatte  30.06.2021, 12:25

Danke dir für deinen Stern !

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Der Mieter ist Vertragspartner des Vermieters und nicht das Jobcenter. Dementspr. ist das Guthaben an den Mieter auszuzahlen. Die Abrechnung muss der Mieter aber dem JC vorlegen. Ist er noch im Leistungsbezug, wird es mit künftigen Leistungen aufgerechnet. Dazu gibt es dann einen Änderungsbescheid.

Wenn du zum Zeitpunkt der Ausreichung des Guthabens nicht mehr im Leistungsbezug bist, gibt es keine Aufrechnung, du darfst es behalten.

Nein.

Das Jobcenter ist nicht Vertragspartner des Vermieters.

Der Vermieter nimmt sich hier Rechte heraus, die er nicht hat, wahrscheinlich aus Unkenntnis

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

fordere den vermieter auf, dass guthaben auszuzahlen und gut ist.

Das Jobcenter jedoch lehnt ein derartiges Schreiben ab, da es gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Hast du das schriftlich?

Wenn ja, dann lege doch dem Vermieter diese Mitteilung vor.

Wenn nein, dann lass dir dies schriftlich mitteilen, und dann s.o.

Fleischklos61 
Fragesteller
 29.06.2021, 07:32

Auch das ist ja gesetzlich nicht vorgesehen, die Gesetzeslage zu bestätigen. Natürlich weiß das der vermieter auch, will aber sein "unternehmerisches Risiko" so minimieren und auf den Mieter von Hartz IV abwälzen. Im telefonat berichtete der Vermieter von "bösen Erfahrungen", die er bereits in der Vergangenheit mit Hartz IV-Mietern sammelte. Die "verprassten" die Guthabensauszahlung und das Jobcenter maßregelte den Vermieter. Offenbar also eine Gesetzeslücke?

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