Wird das Betriebskostenguthaben auf die Grundsicherung im Alter angerechnet?

5 Antworten

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Wie jetzt ?

Entweder beziehst Du Leistungen vom Jobcenter, oder Grundsicherung im Alter vom Sozialamt.

Wenn Du im Leistungsbezug aus deiner Grundsicherung, Rente bzw.anderen Einkommen für deine Warmmiete selber etwas zuzahlst, weil nur noch angemessene Kosten übernommen werden, dann kann man von einem BK - Guthaben zunächst die eine Zuzahlung in Abzug bringen.

Würde dann noch etwas über sein, dann würde das mindernd auf die Warmmiete angerechnet.

Hast Du also in einem Jahr tatsächlich 1700 Euro eingespart, dann wird der Vermieter die Zahlungen ja entsprechend angepasst haben, dass wären dann ja ca. 140 Euro pro Monat, um die dann dein monatlicher Bedarf sinken würde bzw.sollte.

So kann es dann je nach Höhe deines anrechenbarem Einkommens dazu führen, dass dann auf Grund des geringeren Bedarfs ggf.ein vorrangiger Anspruch auf Wohngeld besteht.

Fleischklos61 
Fragesteller
 04.07.2021, 07:18

Ein Versehen und Denkfehler von mir. Das Geld kommt nicht vom Jobcenter, sondern vom Grundsicherungsamt. Miete + Nebenkosten werden als Gesamtbetrag gespeist aus Altersrente, Opferrente und ergänzende Grundsicherung.

Also müßte ich doch auch einen prozentualen Anteil des Guthabens aus der Nebenkostenabrechnung für mich bekommen und das nicht das ganze Geld vom Grundsicherungsamt vereinnahmt wird.

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isomatte  04.07.2021, 09:27
@Fleischklos61

Was bekommst Du denn an Aufstockung gezahlt bzw. was hast Du monatlich an Aufstockung für das Jahr der Abrechnung erhalten ?

Es kommt nicht darauf an wie hoch deine Aufstockung für z.B. nur deine Mietkosten sind, sondern nur darauf, ob deine Mietkosten nach dem SGB - Xll angemessen sind, dass Sozialamt diese bei der Berechnung deines Bedarfs voll berücksichtigt hat und Du nicht wegen unangemessenen Kosten deinen Teil selber zuzahlen musst.

Nur wenn Du eine eigene Zuzahlung leisten musstest bzw. musst, kann man seinen eigenen Anteil der Zuzahlung dann von einem Guthaben in Abzug bringen.

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isomatte  04.07.2021, 10:33
@isomatte

Was hast Du denn selber für Einkommen, was musst Du an Warmmiete zahlen, also was damals im Abrechnungszeitraum und was jetzt, nach einer evtl. Anpassung, wegen dem hohem BK - Guthaben ?

Und noch etwas zu der Aussage wegen zu hohen Heizkosten und Einsparungen, die Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, solange diese angemessen sind.

Das Sozialamt oder das Jobcenter muss einem dann schon Unwirtschaftlichkeit nachweisen, was nicht ganz so einfach wäre, damit sie eine Nachzahlung nach einer BK - Abrechnung ablehnen bzw. nur teilweise übernehmen.

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isomatte  10.07.2021, 21:38

Danke dir für deinen Stern !

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Drohung die Heizkosten senken zu müssen vom Jobcenter? Den Bescheid würde ich gerne mal im Wortlaut lesen, denn dadurch entsteht ja eine Schimmelgefahr und damit Sanierungsschäden für den Vermieter, wer soll die denn dann später bezahlen?

Woher ich das weiß:Recherche
Fleischklos61 
Fragesteller
 04.07.2021, 07:08

So werden wir hier im Osten drangsaliert. Wartet ab, das kommt dann auch bei euch noch im Westen an.

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LouPing  04.07.2021, 11:23
@Fleischklos61

Wenn du in der Lage warst 17oo Euro Energiekosten zu sparen kann man davon ausgehen das du davor sehr verschwenderisch damit umgegangen bist.

D. will doch Grün…wir ALLE werden mit dem Thema drangsaliert.

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Deine Verbalinjurien gefallen mir nicht, und Du solltest sie vermeiden.

Was da genau gespielt wird, läßt sich anhand Deiner Worte nur schwer deuten:

Gegen "Drohungen" des Jobcenters, Heizkosten zu senken, hättest Du Dich wehren müssen. Heizen muß man schließlich - besonders in der kalten Jahreszeit.

Die Bettriebskostenerstattung gehört per Gesetz der leistungsgewährenden Behörde, weil diese die Betriebskosten in aller Regel auch bezahlt (hat).

Was sind das denn für neue Gaunereien im Jobcenter?

Diese Frage solltest Du meiner Meinung nach einer Beratungsstelle für Sozialleistungsempfänger oder einem Fachanwalt für Sozialrecht stellen, damit eruriert werden kann, was da los ist.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Wenn das JobCenter/Sozialamt die Kosten der Unterkunft trägt, muss ein Überschuss der Nebenkosten natürlich auch wieder an das JobCenter oder Sozialamt erstattet werden.

Fleischklos61 
Fragesteller
 04.07.2021, 07:10

Stimmt. Miete und Betriebskosten zahle ich aber aus eigenen Renteneinkünften mit ergänzender Grundsicherung. Da kann es doch nicht sein, daß das Nebenkosten-Guthaben vollständig angerechnet wird.

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DerHans  04.07.2021, 10:04
@Fleischklos61

Ergänzend bekommst du ja nur Grundsicherung, wenn dein eigenes Einkommen nicht ausreichend ist. Also sind die Kosten der Unterkunft, letztlich aus der Grundsicherung gedeckt worden. Wenn du sie selbst hättest zahlen können, hättest du den Zuschuss ja gar nicht erhalten.

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isomatte  04.07.2021, 10:42
@Fleischklos61

Zuerst wird eigenes anrechenbares Einkommen auf den Grundbedarf zum Lebensunterhalt angerechnet, bevor dann die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom berücksichtigt wird.

Es spielt also gar keine Rolle das Du aus deinem Einkommen deine KDU - selber zahlst, dass macht ein erwerbstätiger mit einem sozialversicherungspflichtigem Einkommen unter Umständen ja auch und auch hier wird dann ein BK - Guthaben entsprechend mindernd im Monat nach dem Zufluss auf die KDU - angerechnet.

Das dann im Regelfall mit 10 % vom maßgebendem Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

Es sein denn, wie schon geschrieben, man wäre auch schon im Jahr der Abrechnung im Leistungsbezug gewesen und hätte wegen unangemessener KDU - aus seinem Regelbedarf bzw. eigenem Einkommen selber jeden Monat eine Zuzahlung geleistet.

Dann könnte man von einem BK - Guthaben zunächst seine eigene Zuzahlung in Abzug bringen, bevor dann ein evtl. noch vorhandenes Guthaben mindernd angerechnet werden dürfte.

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Das war schon immer so, das wenn man plötzlich Geld bekommt das es angerechnet wird.

Agamemnon712  04.07.2021, 06:32

Kommt immer darauf an, was für Geld man bekommt = wie das Geld quasi "heißt".

Pauschal ist Deine Antwort inkorrekt.

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