Wird das angerechnet Jobcenter?

2 Antworten

Zweckbestimmte Leistungen sind im Normalfall kein anrechenbares Einkommen.

Wenn Du dann für diese 1 Woche Geld für deine Verpflegung bekommst, solltest Du dir entsprechende Belege geben lassen, damit Du im schlimmsten Fall nachweisen kannst, dass Du dieses Geld auch für den bestimmten Zweck ausgegeben hast.

Sollte das Jobcenter eine Anrechnung vornehmen wollen, dann muss diese ja auch entsprechend begründet werden und dann bliebe dir zunächst ein schriftlicher, fristgerechter, formloser Widerspruch und wenn es hart auf hart kommt die Klage vor dem Sozialgericht.

Da könntest Du dir sicher auch beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen, da müsstest Du bei diesem dann im Regelfall nur um die 20 € zahlen.

Kannst dir aus dem Internet auch einmal die fachlichen Weisungen der Jobcenter für die Paragrafe 11 - 11 b SGB - ll suchen und sehen ob Du dazu passende Verordnungen findest, musst aber darauf achten, dass Du die geänderte Fassung ab Juli 2023 findest.

Wenn das Jobcenter Lernmittelzuschuß und Reisekostenerstattung anrechnen will, Widerspruch dagegen einlegen.