Sozialbetrug bei Darlehen?
Hallo Leute!
Folgender Fall: eine Person bezieht ALG2 und ist auch tatsächlich erwerbslos. Diese Person hat allerdings einen guten Freund, der ihr 5.000€ Darlehen überweist, weil sie vorne und hinten nicht mit den ALG2-Leistungen auskommt und auch noch ihr Auto den Geist aufgibt. Im Verwendungszweck der Überweisung steht jedoch nichts.
Das Jobcenter erfährt nun von dieser Überweisung, stellt sie als Einkommen dar, fordert 5.000€ zurück, stellt sämtliche Zahlungen ein und spricht von Sozialbetrug.
1. Ist das wirklich Sozialbetrug, wenn man sich im Leistungsbezug Geld LEIHT?
2. Kann das Jobcenter in so einem Fall wirklich Geld zurückfordern?
3. Muss man geliehenes Geld tatsächlich beim Jobcenter angeben und gilt das wirklich als Einkommen?
Oder ist das wieder einfach nur ein Fall von Willkür und Schikane?
Ich danke euch für eure Antworten. :)
4 Antworten
Ist das wirklich Sozialbetrug, wenn man sich im Leistungsbezug Geld LEIHT?
Wo ist der Darlehensvertrag, in welchem auch die monatliche Rückzahlungsrate festgehalten wurde?
weil sie vorne und hinten nicht mit den ALG2-Leistungen auskommt
Das ! ist nicht das Problem des JC - Hunderttausende Menschen leben es jeden Monat vor, mit diesem "Schmalspureinkommen" auszukommen.
Und so wie Ihr es gehandhabt habt, handelt es sich dem Anschein nach um eine Schenkung
Jedes zugeflossene Geld, egal ob verdient,geschenkt oder geliehen,stellt Einkommen dar.
Und wenn man das nicht angibt, dann ist das Sozialbetrug.
Belege deine Aussage bitte mit fakten.
Ich arbeite im ÖD und habe täglich mit Bedarsfberechnung und Einkommensanrechnung zu tun... merkwürdig dass meine Dienstanweisung anderer Meinung ist als du.
Zu SGB 2 - Dienstanweisungen äußere ich mich besser nicht ...
"Als nur vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung stelle das Darlehen kein Einkommen dar, auch wenn es als bereites Mittel zunächst zur Deckung des Lebensunterhaltes verwendet werden könnte (so auch SG Aachen, Urteil v."
Quelle: Google unter Vrewendung der Sucbbegriffe: "darlehen sgb 2 einkommen"
Wenn die Person nachweisen kann, daß das Geld geliehen ist, sollte sich alles regeln lassen.
Die Person soll dem Jobcenter einfach einen Darlehensvertrag vorlegen, dann hat sich die Sache.
Unsinn.