Nach Ansicht des Mieterinnen- und Mieterverbands handelt es sich bei der Boilerentkalkung hingegen um eine Unterhaltsarbeit. Und dafür hat gemäss Art. 256 OR der Vermieter aufzukommen.
Du hast allerdings mit Unterschrift des Mietvertrages der Klausel zugestimmt, dass DU die Entkalkung zahlst. Da kommst du nicht drum rum.
Wenn du genau liest: Das muss laut Mietvereinbarung nur alle 2 Jahre gemacht werden und nicht jährlich.
Als Grundregel gilt: Je härter das Wasser ist und je stärker es erhitzt wird, desto öfter sollte der Boiler entkalkt werden. Migrol empfiehlt, alle drei bis fünf Jahre eine Boilerentkalkung durchzuführen. Die Wasserhärte bei dir sagt dir dein Wasserwerk. Nicht alle Boilergeräte können selbst entkalkt werden. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Fachmann beauftragen.
Darauf würde ich mich berufen und den Fachmann nur alle 4 Jahre kommen lassen. Das sind aufs Jahr heruntergerechnet dann 37,50 € jährlich....und das ist durchaus zumutbar.