Heizkostenzuschuss Verhältnis?
Hallo, ich bekomme als primär Leistung Bafög und zur Aufstockung Alg2. Ich müsste also vom Bafögamt, den Heizkostenzuschuss erhalten, der aktuell bei 230-250 Euro liegt.
Wird das als Einkommen gesehen und beim Jobcenter teilweise, gänzlich oder gar nicht angerechnet bzw muss ich dafür eine Änderungsmitteilung machen? Soweit ich weiß liegt aktuell der Heizkostenzuschuss vom Jobcenter für Alg2 Bezieher unter diesen Wert.
3 Antworten
Wenn Du im ALG 2 - Bezug bist, zahlt das Jobcenter normalerweise die Heizkosten in tatsächlicher Höhe, währen Dein BAföG "lediglich" angerechnet werden sollte.
Soweit ich gerade selbst ergoogeln mußte, bekommen dem Anschein nach ALG 2 - und BAföG - Bezieher aus o.g. Grund keinen Heizkostenzuschuß der BAföG - Stelle.
https://www.gegen-hartz.de/news/heizkostenzuschuss-wer-hat-einen-anspruch-und-in-welcher-hoehe
Problem also erledigt :)
Nein der steht dir nicht zu, aber im Leistungsbezug vom Jobcenter solltest Du die 200 Euro einmaligen Bons bzw. Zuschuss wegen der gestiegenen Kosten mit deiner Zahlung im Juli bekommen.
Da du BaföG bekommst hast du eigentlich keinen Anspruch auf ALG 2...?!
Eigentlich wäre ALG 2 an dich rechtswidrig...
Häää verstehe ich nicht wie geht das???? Ist doch klar dass mit nur Bafög weniger bekommt, warum sollte es dann noch ALG 2 geben ?
Jeder hat Anspruch auf Grundsicherung und diese liegt bei über 400 Euro nur für den Lebensunterhalt, wenn das im Verhältnis nicht geben ist, hat man Anspruch auf Alg 2. In mein Fall ist es eine Aufstockung, da ich mit 200 Euro zum leben kein Monat hinkomme. Von Pauschalsatz 680 Bafög, geht 400 Euro Miete + Nebenkostenweg Strom etc. Weg, das bei Bafög nicht inbegriffen ist. Wenn es nicht rechtens wäre, würde ich es nicht bekommen. Schließlich musste ich auch mein Bafög Bescheid vorlegen
Das erklärt nicht, warum du Grundsicherung erhältst... Bist du etwa arbeitsunfähig? Das wäre die Grundbedingung für die Grundsicherung...
Eine weitere Arbeit ist in mein Stunden Verhältnis nicht zumutbar. Ich habe eine 40/Woche + schularbeiten, Kind
Du machst eine schulische Ausbildung im Gesundheits/Erziehungsbereich und hast ein Kind?
Genau. Sag mir wie ich mit über 200 Euro im Monat leben soll. Ist klar dass ich da zum Amt gehe und Unterstützung brauche und das wurde auch legitim gewährleistet
Ja, dann ist das verständlicher, wenn du auch noch im Rahmen deiner Ausbildung z.B. in einem ALtersheim arbeitest. Ich hatte zunächst vermutet, du würdest studieren und mich gewundert. Studis werden vor die Wahl gestellt, entweder arbeiten zu gehen oder das Studium abzubrechen, bevor sie ALG 2 bekommen.
Nein, also ein Nebenjob zum Studium oder Ausbildungsplatz ist nicht notwendig. Der Vorteil ist aber Bafög bezieher können bis zu 450 Euro dazu verdienen ohne alg2. Jeder Student der durch den Bafögsatz sein Lebensunterhalt nicht stämmen kann, kann zum Jobcenter sich das fehlende aufstocken lassen, das wissen nur die wenigsten
Meines Wissen nach geht das für Studenten grundsätzlich nicht.
Das stimmt nicht. Du hast als Bafög Bezieher keinen Anspruch darauf. Ich bekomme 600 Euro im Monat und das muss für alles reichen. So war es schon immer. Ausnahmen gibt es wenn du ein Urlaubssemester machst.
Ja für Erzieher ist das was anderes und mit Kind auch noch. Studenten bekommen auch kein Wohngeld und garnichts, wenn sie Bafög beziehen. Egal ob es ihnen zum leben reicht.
Richtig. Ich musste auch zuerst ein Wohngeld Antrag stellen, es war abzusehen, dass der abgelehnt wurde und mit dieser Anlehnung konnte ich zum Jobcenter mit mein Baföfbescheid, Mietvertrag etc.
Ist aber für Studenten nicht möglich, die machen keine Ausbildung sondern ein Studium.
Möglich ja. Fast jede Schulform hat andere "Rahmenbedingungen" was den Bezug von Bafögleistungen angeht. Ich bin auch kein Fachmann.
Zumal es im Studium auch unterschiedliche Formen gibt. Hochschule, Fernstudium, Universität. und dann schauen die noch ob du zuhause lebst, was die Eltern verdienen. Mein erstes Jahr war auch von den Einnahmen der Eltern abhängig.
In mein Fall nicht. Das Jobcenter weiß ja, dass ich Bafög beziehe und das wird berücksichtigt, da ich unterm Strich mit nur Bafög, unter dem Satz eines Bedürftigen liege der auszuschließlich Alg 2 bezieht. Das wird aufgestockt +100 freibetrag. Nicht jeder Fall ist die Regel.