Erhalten "Aufstocker" mit Teilzeitjob auch den 200€ Bonus?

4 Antworten

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Wenn Du beide Voraussetzungen erfüllst, dann stehen dir auch beide Leistungen zu.

Hast Du dann durch die Leistung von der Arbeit mehr Einkommen, wird das entsprechend im Monat des Zuflusses auf deine Aufstockung angerechnet.

isomatte  10.06.2022, 17:22

Danke dir für deinen Stern !

  • ALG-II-Aufstocker erhalten beide Leistungen.

Die 200 € werden nach § 73 SGB-II gewährt und stellen einen "Corona-Bonus" dar.

Die 300 € werden nach §§ 112 ff EStG (neu) gewährt und stellen eine "Energiepauschale" dar.

  • Beide Ansprüche entstehen unabhängig voneinander.
Ced889023888  26.06.2022, 23:08

Giebt es die 200€ pro erwachsenen kopf in einer bedarfsgemeinschaft oder, pro bedarfsgemeinschaft an sich ? Liebe Grüße

Soweit mir bekannt - Ja.

Mir wäre nicht bekannt, daß Aufstocker von dieser Zugabe ausgenommen sind.

Aufstocker erhalten beide Leistungen

Da es nach aktueller Informationslage seitens der Regierung keine ausschließenden Kriterien gibt, erhalten Hartz IV Aufstocker demnach beide Zahlungen. Einmal die 200 Euro Pauschale im Juli sowie die 300 Euro Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro im September 2022

https://www.hartziv.org/news/20220511-erhalten-hartz-4-aufstocker-zusaetzlich-300-e-energiepauschale/#:~:text=Aufstocker%20erhalten%20beide%20Leistungen,300%20Euro%20im%20September%202022.