Rechnet das Jobcenter Krankenkassen-Bonuszahlungen als Einkommen an?

5 Antworten

Bosunszahlungen und Prämien aufgrund der Gesundheitsvorsorge sind beim ALG-II anrechnungfrei und auch steuerlich nicht zu berücksichtigen, auch wenn die Krankenkasse die Zahlung an das Finanzamt meldet - das ist in diesem Fall dann irrelvant.

Es handelt sich hierbei um eine zweckgebundene Zahlung.

https://www.hartziv.org/news/20130820-wann-krankenkassen-praemie-auf-hartz-iv-angerechnet-wird.html

https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/krankheit/krankenkassenpraemie-mindert-nicht-den-sonderausgabenabzug.html

Es muß sich aber um eine echte Bonuszahlung handeln, die nicht eine Beitragserstattung darstellt - das sollte genau geklärt werden.

Prämienzahlungen nach § 53 Abs. 2 SGB - V und Bonuszahlungen nach § 65 a SGB - V dürfen nicht als Einkommen auf die Leistungen angerechnet werden.

Also nein, in deinem Fall ist es kein anrechenbares Einkommen.

Sollte doch eine Anrechnung erfolgen, dann auf jeden Fall fristgerecht und schriftlich Widerspruch einlegen.

Hallo,

eine Prämie in Form einer Überweisung zählt nur dannn nicht als Einkommen, wenn es in § 11a SGB II aufgeführt ist: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html

M.E. passt aber keine der dort genannten Punkte.

Einige Krankenkasse bieten diese Zahlungen auch in Form einer Erstattung für Krankheitskosten an. Diese Erstattung für bereits entstandene Krankenheitskosten zählt nicht zum Einkommen: § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja das tut es .. meiner Schwester wurden 50€ wechselprämie komplett angerechnet

DerSchopenhauer  17.08.2019, 08:49

Eine Wechselprämie ist aber keine Bonuszahlung aufgrund einer Gesundheitsvorsorge!!!

Die Wechselprämie wird angerechnet - die Bonuszahlung nicht.

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Jap diese Zahlung wird komplett angerechnet.

Grund : Ist eine Einnahme.