Jobcenter hat meine Leistungen vorläufig eingestellt?

kevin1905  22.02.2022, 15:38

Stimmen die Vorwürfe denn?

BigMac49 
Fragesteller
 22.02.2022, 16:50

Nein, ich besuche meine Freundin tagsüber aber schlafe jede Nacht bei mir . Und ich hab auch kein Einkommen verschwiegen. Meine Kontoauszüge können dies belegen.

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dann solltest Du so schnell wie möglich einen schriftlichen formlosen Widerspruch einlegen und darin erklären, dass nichts von diesen Anschuldigungen stimmt.

Das Jobcenter muss dir etwas nachweisen !

BigMac49 
Fragesteller
 22.02.2022, 18:30

Müssen sie trotz dem Widerspruch dann zahlen oder können sie die Zahlung weiter verweigern ?

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isomatte  22.02.2022, 18:42
@BigMac49

Der Widerspruch muss ja erst einmal bearbeitet werden.

Du kannst zum zuständigen Sozialgericht gehen und da einen einstweiligen Rechtsschutz beantragen, dann würde das Jobcenter kurzfristig erst einmal zur Weiterzahlung verpflichtet.

Personalausweis oder gültigen Reisepass und den Bescheid über die vorläufige Einstellungen mitnehmen, ein aktueller Kontoauszug ist auch nicht schlecht.

Kannst aber damit auch erst einmal zum zuständigen Amtsgericht gehen und da einen Beratungsschein für einen Anwalt beantragen.

Damit könntest Du dir dann umgehend z.B. einen Anwalt für Sozialrecht suchen, bei diesem müsstest Du dann im Regelfall nur um die 20 Euro zahlen.

Der könnte dann erst einmal ein Schreiben fürs Jobcenter aufsetzen, dann ginge es ggf.auch ohne Sozialgericht.

Aber in beiden Fällen, wird es dann mit der pünktlichen Zahlung für März wohl nichts werden.

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BigMac49 
Fragesteller
 22.02.2022, 18:52
@isomatte

Super, danke dir ! Jetzt weiß ich was zu tun ist. Kann das jc die Anweisung noch aufhalten falls das Geld schon angewiesen wurde?

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isomatte  22.02.2022, 19:13
@BigMac49

Wenn Du schon einen Bescheid über die vorläufige Einstellungen bekommen hast, dann wird da auch für März nichts angewiesen worden sein.

Was für ein Datum hat denn der Bescheid ?

Wenn Du diesen heute bekommen hast, dann sollte dieser ja spätestens am Montag gefertigt und an dich verschickt worden sein.

Die Anweisung sollte im Regelfall am Freitag, aber spätestens am Montag erfolgt sein und somit würde ich also nicht mit einer Zahlung rechnen.

Bitteschön

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isomatte  22.02.2022, 22:59
@BigMac49

Das war ein Donnerstag, da war die Anweisung nicht raus, demnach wird es sehr wahrscheinlich für März keine Leistungen geben.

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isomatte  23.02.2022, 21:09

Danke dir für deinen Stern !

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BigMac49 schreibt:

Hey hab heute einen Bescheid vom Jobcenter bekommen das meine Leistungen vorläufig eingestellt wurden.

Ach. Da wurde doch sicher darauf verwiesen, auf welcher Rechtsgrundlage die Leistungen eingestellt werden. Wegen zu hohen Einkommens (etwa durch Erwerbs-Einkommen)? Oder wegen gesunkenem Bedarf (etwa durch das Leben bei einer Partnerin)?

Oder wegen fehlender Mitwirkung im Sinne von SGB I § 60 Angabe von Tatsachen? Dort steht nämlich, "Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, [hat man] unverzüglich mitzuteilen"!

Sonst greift SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung. Dagegen hilft aber meist eine  § 67 Nachholung der Mitwirkung!

BigMac49 schreibt:

Hintergrund ist das mich jemand beim Jobcenter Beschuldigt ich hätte Einkommen verschwiegen und würde bei meiner Freundin leben.

Das ist also der Hintergrund. Und was ist der Vordergrund? Welche Gründe hat das Jobcenter in seinem Bescheid genannt? Oder war es gar kein Bescheid, sondern lediglich - wie üblich im ersten Anschreiben - eine Anhörung, also eine Bitte um Stellungnahme zu einem Anspruch oder zu einem Verdacht?

BigMac49 schreibt in einem Kommentar:

Nein, ich besuche meine Freundin tagsüber aber schlafe jede Nacht bei mir . Und ich hab auch kein Einkommen verschwiegen. Meine Kontoauszüge können dies belegen.

Das ist eine interessante Freundin, die ihren Partner abends nach Hause schickt, aber den ganzen Tag bei sich beherbergt und verpflegt. Das Sozialgericht wird im Streitfall von einer hohen Glaubwürdigkeit ausgehen angesichts dieser Erklärung, ebenfalls das Strafgericht.

Andere Empfänger von Sozialleistungen schlafen nächtelang bei ihren Partnern, zumal es dort warm und kuschelig ist und Taxen in der Nacht nach dem Verkehr, wenn keine Busse mehr verkehren, recht teuer sind.

Und sie können auch da schlafen, ohne dass ihnen die Sozialleistungen gekürzt, eingestellt oder aberkannt werden! Warum also diese verquere und wirklichkeitsfremde Verhaltensweise oder Argumentation, wenn nicht sogar Lüge?

Nicht weniger schräg ist die Argumentation, "Meine Kontoauszüge können dies belegen", dass ich keine verschwiegenen Einkommen habe. Schon mal etwas von Bargeld gehört? Die Richter sicherlich!

Es wäre also hilfreich, andere Argumente zu nennen als dieses: "Ich wandere jede Nacht, wenn es dunkel und kalt wird, aus dem warmen Bett meiner Partnerin zu mir nach Hause, damit das Jobcenter nicht denkt, ich würde meinen Lebensmittelpunkt bei meiner Partnerin begründet haben."

Oder als dieses: "Ich kann gar keine verschwiegenen Einkünfte haben, weil diese nicht auf den Auszügen jenes Kontos auftauchen, das ich dem Jobcenter angegeben habe!"

Wer sollte so dumm sein, sowas als "Beleg" zu akzeptieren? Wer zu viele schlecht konstruierte Krimis im Privatversehen verfolgt hat?

Ich würde auf die konkretenVorwürfe des Jobcenters eingehen, sowohl in meiner Antwort auf das Anhörungs-Schreiben des Jobcenters und in einem Widerspruch beim Jobcener als auch in meinen Fragen an das Forum hier und beim Besuch eines Anwalts.

Oder man macht es wie Pippi Langstrumpf: "Zwei mal drei macht vier,: widewidewitt und drei macht neune,: ich mach mir die Welt,: widewide wie sie mir gefällt."

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter
Somni01  25.04.2023, 20:52

Na im Prinzip ist das eh erstmal egal, ob er auch bei der Frendin übernachtet. Seine Miete muss dennoch erstmal gezahlt werden. Ein zusammenleben ist nicht unbedingt bedeutend für die Zahlung von Leistungen. Denn dem Jobcenter geht das noichts anm, was die Partnerin verdient,solange sie nicht auch Leistung erhält. Denn sie ist ja nicht verpflichtet ihren Parner zu ernähren.

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Normal ist, dass Du zu einem bestimmten Sachverhalt, der zu einer Leistungsversagung führt, angehört wirst.

Vielleicht gibt es aber auch unumstrittene Fakten und das Jobcenter hat sofort gehandelt.

Wissen kannst nur Du, was da konkret bewiesen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Entschuldige bitte für eine Rückfrage, aber...

trifft dieser Hintergrund zu UND du hast es nicht gegenüber der Behörde angegeben, also ist die Kürzung korrekt?

Du weißt, dass man das auch als Betrug deinerseits bezeichnen könnte? Wenn es sich so herausstellt, wirst du nicht nur keine Leistung bekommen, sondern es werden auch Rückforderungen plus eine Strafanzeige kommen.

Für die Frage - was kann ich machen?

Wenn du kein Geld für einen Anwalt hast, benötigst du vom zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Du kannst danach googeln, auch nach den Voraussetzungen.

BigMac49 
Fragesteller
 22.02.2022, 16:49

An den Vorwürfen ist nix dran

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Von Experte isomatte bestätigt

Hallo BigMac49,

Du musst unbedingt Widerspruch einlegen und dem Jobcenter darin mitteilen das die Behauptungen nicht stimmen und das so schnell wie möglich. Achte darauf das du diesen Nachweisbar einreichst und geb dir diesen Nachweis gut auf.

 bekomme nächste Woche wohl keine Leistungen und hab auch so kein Geld mehr.

Hast du den eine Möglichkeit dir bisschen Geld zuleihen? Ansonsten rede mit deinem Vermieter das du die Miete verspätet zahlst und erkläre ihm ggf warum das so ist. Er wird sicherlich Verständnis haben.

Ich drücke dir die Daumen das sich die Sache schnell zu deinem gunsten klärt.