ALG II Leistungen vorläufig eingestellt?
Hallo , ich bin Neu hier , und brauche mal euren Rat . Seit 2017 bekomme ich Hartz4 . Mein Problem ist jetzt dass meine Leistung ab Juli 2020 eingestellt wurden , weil ich laut Jobcenter Grob fahrlässig gegen die Melde - und Mitwirkungspflicht verstoßen habe , was nicht zutrifft . Die wollten die Jahreabrechnung , und haben mir dafür Zweimal einen Termin gesetzt . Diese konnte ich aber beide nicht einhalten , weil mir die Abrechnung selbst noch nicht vorlag , was ich auch immer dem Jobcenter mitgeteilt habe . Da bei uns alles über den Vermieter läuft und zu dieser Zeit im Krankenhaus lag , bekam die Abrechnung diesmal erst sehr spät . Darauf hin dann der Brief dass ab Juli die Leistungen vorläufig eingestellt werden .Nun liegt dem Amt alles vor und wurde geprüft . Ich bekam jetzt einen Berechnungsbogen am 10.07. 20 gilt auch als bescheid steht da drauf mit der neuen Berechnung , weil die sich die Abschläge für Neben - und Heizkosten geändert haben . Nun wurde der alte Bewilligungsbescheid von 08 . 19 - 06 . 2020 aufgehoben . So nun ist alles geklärt . Aber was ist nun mit meinem Geld für den Juli ? Müssen die das nachzahlen oder nicht ? Weil ich habe noch nichts bekommen . Und wurde überhaupt die Miete für den Juli überwiesen nach vorläufigen Einstellung . Könnt ihr mir da weiterhelfen bitte .
LG Manuela
Danke
4 Antworten
Wenn du eine schriftliche Berechnung erhalten hast und dies gleichzeitig ein Bescheid ist, dann muss daraus ja auch zu entnehmen sein, ab wann und wie lange dieser Bescheid bewilligt wurde und was es für die einzelnen Monate an Leistungen gibt.
In einem Kommentar sprichst du von einer eigenen Zuzahlung von 2019 und mit der Verrechnung des BK - Guthabens mit deiner eigenen Zuzahlung !
Da kommt es darauf an, warum du selber zugezahlt hast !
Denn nur wenn deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete unangemessen ist und das Jobcenter nur die angemessene KDU - gezahlt hat, kann man den eigenen gezahlten Anteil von einem BK - Guthaben in Abzug bringen, bevor dieses dann mindernd auf die laufende KDU - angerechnet werden dürfte.
Wenn man also angenommen erst 2019 in den ALG - 2 Bezug gekommen wäre und angenommen 6 Monate alles aus eigenem Einkommen bzw.mit deinem ALG - 1 und ggf.Wohngeld gezahlt hätte, bedeutet das nicht das man dann diese eigene Zahlung von einem BK - Guthaben erst einmal zumindest teilweise abziehen könnte.
Das würde z.B. auch dann zutreffen, wenn man auf Grund von höherem Einkommen nur noch einen Teil der KDU - gezahlt bekommen würde, dann würde man ja auch einen Teil der KDU - selber zahlen, auch hier dürfte man dann bei einem BK - Guthaben nichts in Abzug bringen.
Du musst doch wissen was man von dir gefordert hat, ob nun berechtigt oder nicht !
Man muss dir ja etwas schriftliches geschickt haben, ansonsten wüsstest du ja nicht das du angeblich deinen Melde - und Mitwirkungspflichten Grob Fahrlässig nicht nachgekommen sein sollst und darin muss ja gestanden haben was sie wollen.
Solange du das nicht erfüllt hast, wird es auch weiter keine Leistungen geben, am besten würde doch sein du rufst einfach mal an, wenn möglich gleich deinen SB - denn der kann es dir dann ganz genau beantworten.
Wenn die Leistungen eingestellt wurden, wird nichts bezahlt, auch nicht deine Krankenversicherung! Deswegen würde ich schnell bei der Krankenkasse anrufen und Bescheid geben, dass sich die Zahlung verspätet.
Ich habe deinen Text noch nicht ganz verstanden, hast du bezüglich der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben, was der Vermieter dir überwiesen hat? oder musst du etwas nachzahlen?
Wenn du jetzt einen Änderungsbescheid bekommen hast, dann bekommst du doch Leistungen für diesen Monat?
Ich habe ein Guthaben bekommen , das deckt sich aber mit den Zahlungen die ich 2019 für neben -und heizkosten selbst gezahlt habe . das darf ich ja auch behalten . Es geht ausschließlich um die Zahlung für den juli . Weil jetzt ende des Monats kommt ja die Zahlung für August . Oder sehe ich das jetzt falsch
wenn eingestellt wurde ab Juli, muss ein neuer Bescheid ab Juli kommen ... und dann kommt auch das Geld für Juli
Den Berechnungsbogen hab ich ja bekommen , am 10.07 . Aber kein Geld
Wie lange dauert sowas . Sind ja seit dem Bescheid 5 tage vergangen
das dauert ein paar Tage .. Du wirst Dich schon gedulden müssen ...
Ich kann mich gedulden , aber ob sich mein vermieter auch gedulden kann weiss ich nicht .
Sorry dass ich mich nochmal melde . Hab jetzt nochmal auf den Berrechnungsbogen geschaut . Dort steht
Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 10 . 07 . 2020 .
Dann stehen da noch die Berechnung für Mai und Juni . Aber nicht für den Juli . Was heisst denn das ?
das heißt Du hast für / ab Juli keinen Bescheid ... da solltest Du mal nachfragen, ob und wann der Bescheid kommt ... dann kommt nämlich auch erst das Geld - ggfls. musst Du einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen ...
Da kommt nichts mehr , die neue Berechnung steht da drauf . Auf nachfrage beim Jobcenter war das der jetzige eschied bis auf weiteres . Einen neuen muss ich nicht stellen .
Ich meine nicht , die sagten mir das als ich diese woche mit der leistungsabteilung gesprochen habe . da sagte die dame ich muss keinen weiterbewilligungsantrag stellen . die muss das ja wissen . hab auch keine weitere post mehr erhalten
dann musst Du eben warten bis das Geld kommt und Dein Vermieter auch ...
Die neue Berechnung die da jetzt drauf steht war im juni noch gar nicht aktuell . da wurde mir noch für nebenkosten und heizung was abgezogen . Jetzt bekomme ich die vollen leistungen und die abschläge sind weniger .
Aber was ist nun mit meinem Geld für den Juli ? Müssen die das nachzahlen oder nicht ?
Wenn Du anspruchsberechtigt warst, Ja. So, wie ich Deine Schilderung verstehe, war es nicht Dein Verschulden, daß die geforderten Unterlagen nicht termingerecht eingereicht werden konnten und der Leistungsentzug aus meiner Sicht illegitim.
Und wurde überhaupt die Miete für den Juli überwiesen
Du bist doch Mieter - wieso weißt Du das nicht?
Aus den Dir vorliegenden Unterlagen sollte hervorgehen ob das Jobcenter Leistungen für 07/2020 bewilligt hat.
Dir solltest Dir zu Prüfzwecken Hilfe vor Ort suchen - z.B. bei einer Arbeitsloseninitiative oder bei einer Sozialberatungsstelle wie Caritas und/oder Diakonie.
Es kann auch ein Anwalt befragt werden:
Danke für die Antwort Agamemmnon . Ich werde das in Betracht ziehen . Was die Juli Miete betrifft weiss ich dass nicht , weil der Vermieter nichts gesagt hat . Normalerweise meldet er sich wenn was nicht stimmt . So da mir das zum ersten mal passiert ist jetzt , wusste ich auch nicht dass da auch keine Miete überwiesen wird .
Mir ist das hier noch aufgefallen:
Nun wurde der alte Bewilligungsbescheid von 08 . 19 - 06 . 2020 aufgehoben .
Von 7.2020 ist hier nicht die Rede. Normalerweise werden ALG 2 - Leistungen immer für ein volles jahr bewilligt. Das scheint hier nicht der Fall. Oder handelt es sich um einen Tippfehler?
Ich werde das in Betracht ziehen
Falls Du damit die Rechtsberatung meinst ... abhängig von Deiner Situation nicht nur in Betracht ziehen ;-)
Ich bekam jetzt einen Berechnungsbogen am 10.07. 20 gilt auch als bescheid steht da drauf mit der neuen Berechnung ,
Welcher Bewilligungszeitraum ist dem neuen Bescheid zu entnehmen?
Moment dass ich das richtig schreibe
Da steht
16.08.19 B
26.09.19 A
23.11.19 A
Diese Zeiträume wurden aufgehoben
Sorry aber damit kann ich so nichts anfangen.
Zeig' das Fachleuten vor Ort. In Deinem eigenen Interesse.
ok werde ich machen . Trotzdem danke für deine hilfe und Antwort
Ich bekam jetzt einen Berechnungsbogen am 10.07. 20 gilt auch als bescheid steht da drauf mit der neuen Berechnung , weil die sich die Abschläge für Neben - und Heizkosten geändert haben .
Also hast Du einen Bescheid ab 7/2020?
dann wird auch ab 07/2020 gezahlt
und zahlst Du Deine Miete nicht selbst?
Nein die Miete wird vom Jobcenter Monatlich überwiesen .Was heisst jetzt ab 07.20 wird gezahlt . Dann bekomme ich den August , und den Juli auch oder wie . weil dieses Geld wurde mir ja nicht überwiesen
ja - verstehe ich so . müsste aber auch im Bescheid stehen ...
hat sich der Vermieter wegen der ausstehenden Juli Miete noch nicht gemeldet?
Doch der kommt am montag zu mir deswegen .
Achso im bescheid steht nichts wegen der Juli Zahlung .
Es geht aber doch gar nicht um das Guthaben , dass wurde doch Mai schon geklärt , esgeht einzig und alleine darum dass mir die Leistungen entzogen wurde , weil ich angeblich Grob Fahrlässig nicht meiner Melde - und Mitwirkungspflicht nachgekommen bin . Und was den Berechnungsbogen angeht , stehen da nur Leistungen von Mai und Juni drauf . Und unten drunter welche Leistungen ich nun Monatlich bekomme . Aber sonst nichts . Deswegen weiss ich nicht , wird jetzt weiter gezahlt oder nicht .