Erstattung von Hartz 4 nach Arbeitsaufnahme?
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, ob die Erstattung, die ich leisten soll, so richtig ist und bitte euch um Hilfe.
Ich habe am 15.07 eine Arbeit aufgenommen. Dort sollte mein erstes Gehalt dann am 01.08 kommen. Da ich wusste, dass dieses Gehalt nicht für den Monat reicht, weil es durch den halben Monat ja nur die Hälfte des eigentlichen Lohns ist, habe ich auch noch für den August Leistungen vom Jobcenter bezogen. Ich habe dann damit gerechnet, dass ich diese Leistungen eines Monats zur Hälfte, weil ich ja den halben Monat beschäftigt war, zurückzahlen muss. Nun soll ich aber für einen vollen Monat und einen halben, insgesamt 1153,-EUR zurückzahlen.
Habe Leistungen für Juli vom Jobcenter Ende Juni bezogen. Arbeitsaufnahme 15.07, Lohn sollte 01.08 kommen, kam allerdings schon 30.07 600€ da nur halber Monat gearbeitet und Leistungen vom Jobcenter für August erhalten. Nächster Lohn, der am 01.09 kommen sollte, kam am 30.08 1200€.
Aber ich hätte es ja nicht anders machen können, ich benötigte ja das Geld vom Jobcenter für den August, weil der Lohn durch die Arbeitsaufnahme in der Hälfte des Monats hier ja nur zur Hälfte bezahlt wurde. Ich würde verstehen, wenn ich für einen diesen Monat etwas zurückzahlen muss, aber nicht den Regelbedarf fast komplett für Juli und komplett Regelbedarf mit Miete für August. Es kann doch nicht der Grund sein, dass ich statt dem 01.08 es doch am 30.07 erhalten habe, dass ich nun einen kompletten Monat mehr zurückzahlen muss. Ich bitte um Hilfe und hoffe jemand blickt hier durch. Vielen Dank!
6 Antworten
Doch, genau das ist der Grund, nennt sich Zuflussprinzip !
Hättest du deinen ersten Lohn für den halben Monat tatsächlich erst zum 01.08.2019 auf deinem Konto gehabt, hättest du von deinem ALG - 2 für Juli nichts zurückzahlen müssen.
Da du diesen aber schon am 30.07.2019 auf deinem Konto hattest, wurde dieser auch als Einkommen für diesen Monat auf dein ALG - 2 Bedarf angerechnet und so sieht es dann auch mit deinem Lohn für August aus, diesen hast du auch im August auf deinem Konto gehabt und deshalb wird er auch auf das ALG - 2 für August angerechnet.
Wenn du 1153 € zurückzahlen sollst, dann bräuchte man noch weitere Infos um zu klären ob diese Forderung korrekt ist oder zu hoch.
Denn bei 600 € Nettoeinkommen solltest du als Single um die 750 € Brutto gehabt haben und darauf stünden dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge auf Erwerbseinkommen von zunächst 100 € Grundfreibetrag zu, ab 100 € - 1000 € kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.
Bei 750 € Brutto stünden dir also 230 € an Freibetrag zu, diese müssen dir dann theoretisch von deinen 600 € Netto abgezogen werden, es blieben dann max.um die 370 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen.
Da du bei den 1200 € Netto ja mehr als 1200 € Brutto hattest, kannst du auch den max.Freibetrag von 300 € geltend machen, es blieben dann nach Abzug noch max.900 € an anrechenbaren Erwerbseinkommen übrig.
Zusammen würde ich da sogar auf 1270 € und nicht nur auf 1153 € kommen !
Oder hast du noch zusätzlich notwendige berufsbedingte Aufwendungen absetzen können ?
Kannst du nur einen schriftlichen formlosen Antrag auf eine Ratenzahlung stellen und eine angemessene monatliche Rate anbieten, am besten schreibst du was an Nettoeinkommen erzielt wird und was an Ausgaben du monatlich hast, damit das Jobcenter die Höhe deiner Rate nachvollziehen kann.
Hier greift das Zuflussprinzip.
Das heißt, die ALG II Leistung für Juli ist im Juni gekommen. Wird aber im Nachhinein angerechnet.
Dafür gibt es eine ganz einfache Erklärung. Es gilt das Zuflußprinzip. Du hast das erste Gehalt am 30.7. auf dem Konto gehabt. Also zählt das laut JC für den Monat als Zufluß und wird auf deine H4 Leistungen angerechnet.
Beim H4 denken viele nicht darüber nach, dass H4 Leistungen immer im Voraus gezahlt werden, Gehälter aber im nachhinein. In solchen Fällen sollte man den Arbeitgeber bitten, das Geld erst im August zu überweisen.
Das hat schon so seine Richtigkeit. Das Problem ist das ALG2 im Vorraus aber Lohn naturgemäß nach der vollendeter Leistung gezahlt wird. Dadurch ergibt sich das man einen Monat quasi in der Luft hängt. Für diese Wechsel von ALG2 zu Arbeitstätigkeit kann man ein Kredit beim Amt bekommen. Das dir keine sozialen Leistungen mehr ab Arbeitsaufnahme zustehen ist ja wohl selbstredend.
U.a. Aufrechnungs- und Erstattungsbescheide von Jobcentern sind bekannt dafür, nicht zwingend korrekt zu sein.
Um die Anrechnung Deiner Einkommen und um somit die Höhe der Rückforderung auf Korrektheit zu überprüfen, würde ich Dir empfehlen, den Bescheid/die Bescheide von einer kostenlosen Beratungsstelle vor Ort überprüfen zu lassen.
Oder online lernen, wie Einkommen auf ALG 2 angerechnet werden und dann Bescheid/e selbst überprüfen und im Bedarfsfall Widerspruch dagegen einlegen.
Vielen Dank für diese sehr ausführliche und verständliche Antwort. Wirklich schade, hätte ich das vorher gewusst, hätte man es sicher mit dem Arbeitgeber absprechen können.