Zuflussprinzip Jobcenter?
Hallo,
eigentlich bin ich mir ziemlich sicher dass ich die Antwort weiß. Bräuchte aber noch eine fachkundige Meinung.
Ich war/bin noch ALGII-Empfänger.
Da das Jobcenter für den kommenden Monat Ende des laufenden Monats zahlt, habe ich die Leistung für September Ende August erhten. Nun habe ich den Lohn von meiner Arbeit im September erhalten. Ebenfalls im September.
Ich bin seit September wieder Sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Nun muss ich dem Jobcenter das Geld sicherlich zurückzahlen. Wenn ich aber nun alles auf einmal abzahle stehe ich ohne alles da. Was ist also in einem solchen Fall gängige Praxis? Ratenzahlung?
4 Antworten
in jedem Fall schnellstmöglich die Veränderung mitteilen (Pflicht)
Was im Sep. zugeflossen ist, wird für Sep. angerechnet.
Wie genau die Rückzahlung läuft weiß ich grad' nicht, aber es muss letztlich Deine Existenz gesichert sein, also werden die nicht Alles auf einmal fordern können, wenn Du dann zu wenig zum Leben hättest.
Hallo,
für das Jobcenter ist der Geldeingang des Arbeitslohnes (Datum) bei dir entscheidend.
Beispiel:
Arbeitslohn September 2019 wird am 30.September 2019 gezahlt (Eingang auf deinem Konto) = Der Lohn wird verrechnet mit dem ALG II
Arbeitslohn September 2019 wird am 15.Oktober 2019 gezahlt (Eingang auf deinem Konto) = Keine Verrechnung mit dem ALG II
Das gilt im übrigen für jede Art von Geldeingang bei einem Hilfeempfänger,maßgebend ist immer das Datum, an dem man auch über das Geld verfügen kann.
Ja ok danke. Werde den Rest mit dem jobcenter klären. Bis dann.
Korrekt, es gilt das Zuflussprinzip !
Hast du Ende August noch Leistungen für September erhalten und deinen Lohn im September aufs Konto bekommen, wird dieser auch in diesem Monat auf deine Leistungen angerechnet.
Ob du alles oder nur teilweise zurückzahlen musst wird dein ALG - 2 Bedarf und dein anrechenbares Einkommen ergeben.
Denn wenn dein Bedarf höher als dein anrechenbares Einkommen wäre, würde dir ja noch eine Aufstockung für diesen Monat zustehen, du müsstest dann also nur dein anrechenbares Einkommen zurückzahlen.
Nach der Rückforderung kannst du einen schriftlichen formlosen Antrag auf Ratenzahlung stellen, der in der Regel auch bewilligt würde, es sei denn du würdest über einen Betrag ( Schonvermögen ) verfügen, mit dem du diesen einen Monat locker überbrücken könntest.
Dann könnte es passieren das der Antrag abgelehnt würde, denn dem Jobcenter sollte ja bekannt sein über welches Vermögen du evtl.verfügst.
Es gibt die Möglichkeit der Ratenzahlung auch beim Jobcenter.