Honorartätigkeit aufnehmen als ALG II Empfänger?

4 Antworten

Du mußt jedes Einkommen mitteilen. Wenn du ein unregelmäßiges, selbstständiges Einkommen hast, mußt du eine Schätzung abgeben für die nächsten 6 Monate, danach mußt die tatsächlichen Einnahmen nachweisen und es wird abgerechnet. Je nachdem, wie du dein Einkommen einschätzt, bekommst du zusätzlich weiterhin ALG2. 

Von deinem Einkommen darfst du 100 Euro plus 20% vom Rest behalten. Wenn du z.B. 600 Euro einnimmst, darfst du 100 Euro pauschal plus 100 Euro (20% von 500) behalten. Der Rest, ( 400 Euro) werden mit ALG2 verrechnet.

DoktorZoidberg 
Fragesteller
 06.04.2017, 23:22

wann genau muss ich das EInkommen mitteilen? Ab dem ersten Arbeitstag oder ab dem ersten Tag, ab dem ich Geld verdiene (d.h. Geld tatsächlich auf mein Konto überwiesen wird)?

Bitterkraut  07.04.2017, 11:12
@DoktorZoidberg

Sobald klar ist, dass du den Job hast. Mach einfach einen Termin und lass dir das Prozedere vom Sachbearbeiter nochmal erklären. 

sobald du eine neue tätigkeit hast, musst du das dem jc mitteilen. wenn du kein geld bekommst, wirst du weiter arbeit in vollzeit suchen müssen. sollte dein geld fließen, dann wird das alg2 sofort zurück verlangt. warum also nicht richtige arbeit mit regelmäßigem einkommen suchen?

hallo,

jede art von einkünften ist sofort zu  melden.

jede art der veränderung ist zu melden.

es ist unerheblich wie lange die einnahmenquelle  besteht, ob sie dauerfristig ist oder ob der ertrag reicht um aus dem leistungsbezug zu fallen. 

reicht der betrag nicht so zahlt das amt ergänzende hilfe. 

es geht nicht, dass keine meldung erfolgt. die zahlungen vom amt werden ja auch nicht direkt eingestellt. erst einmal laufen sie ja noch so lange bis das erste verdiente geld da ist und es besteht ja auch die möglichkeit mit dem amt eine übereinkunft zu treffen dass erst ein wenig später die endgültige abrechnung erfolgt. 

es gibt kein schlupfloch. 

Wenn du anfängst zu arbeiten egal wie, musst du das melden. Die option zu schauen obs erstmal gut läuft, gibt es nicht.

DoktorZoidberg 
Fragesteller
 06.04.2017, 23:15

Das heißt, ALG II würde bei mir sofort eingestellt werden und ich müsste, wenn es schiefgeht, alles neu beantragen? Oder würde man mich erstmal als Aufstocker "klassifizieren", auch wenn meine Einnahmen deutlich über 450 € lägen?

Bitterkraut  07.04.2017, 11:13
@DoktorZoidberg

Nein, ALG2 wird nicht sofort eingestellt, ich hab doch geschrieben, wie`s funktioniert. Es gibt zig kleine Selbstständig, die auf einer solchen Basis vom Jobcenter weiterhin unterstützt werden. 

C1903  06.04.2017, 23:19

Da müsstest du mal mit deiner Beraterin reden und sie/ihn mal Fragen wie du es am besten machen sollst. Will dir da nichts falsches sagen aber soweit ich es weiß verfällt die Leistung sobald du eine Tätigkeit aufnimmst.

Claudia4711  07.04.2017, 01:02
@C1903

.. nicht richtig,

man muss bekanntgeben dass man einer Tätigkeit nachgeht. Den Arbeitsvertrag vorlegen aus dem herausgeht wieviel der Verdienst im Monat sein wird. Wenn er über dem Sozialsatz liegt wird das ALG II eingestellt, andernfalls wird weitergezahlt , bei Weiterbewilligungsantrag werden die Verdienstabrechnungen beigefügt, bei Überzahlung musst Du zurückzahlen.. Dann wird wieder neu berechnet. 100,- € sind Frei, ansonsten wird mit 20% angerechnet. Alle sechs Monate wieder....