Arbeitslos Jobcenter Geld?


22.04.2020, 21:21

Also würde ich wenn morgen mein Lohn da wäre also vor Mai dann im Mai vom Jobcenter die 300€ oder die 800€ erhalten 

Weil im Bescheid steht Mai 2020 800€ aber es irritiert mich alles kenne mich nicht aus 

4 Antworten

Erst einmal zur Aufklärung wegen deinem Beispiel mit dem Arbeitsbeginn am 15 eines Monats und der 50 % ALG - 2 was du denkst das man diese dann noch bekommen würde !

Dem ist nicht so, es gilt das Zuflussprinzip, es kommt also nicht darauf an wann man eine Beschäftigung beginnt, sondern wann man den ersten Lohn dann aufs Konto bekommt, was man an Brutto und Nettoeinkommen hat und wie hoch der Bedarf liegt an.

Angenommen du bist Single und hast einen Bedarf von monatlich 800 €, darauf würden dann derzeit 432 € Regelsatz für den Lebensunterhalt entfallen und 368 € für deine Warmmiete.

Nun würdest du z.B. am 15.04.2020 eine Beschäftigung aufnehmen und deinen ersten Lohn für den halben April erst im Mai aufs Konto bekommen, dann stünde dir nach dem Zuflussprinzip dein voller Bedarf von 800 € für den ganzen April zu.

Würdest du diesen halben Lohn für April aber schon Ende April auf dem Konto haben, dann käme es darauf an was du an Brutto und Nettoeinkommen hättest, dann würden auf dein Bruttoeinkommen deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet und dann theoretisch von deinem Nettoeinkommen abgezogen.

Es würde also keine Rolle spielen ob du am 15 oder am 1 eines Monats eine Beschäftigung aufnehmen würdest.

Nun zur eigentlichen Frage !

Wenn du also deinen Bescheid über deinen ALG - 2 Anspruch schon erhalten hast und kein vorrangiger ALG - 1 Anspruch mehr besteht, dann kommt es darauf an was du im April dann noch an Brutto verdient und an Netto auf dein Konto bekommst.

Du müsstest dem Jobcenter dann also durch eine Einkommensbescheinigung und aktuellen Kontoauszug den Eingang deines Lohns für April nachweisen, erst dann könnte man sagen ob diese 300 € für April korrekt sind oder nicht.

Auf jeden Fall stünde dir dann bei geringerem Einkommen deine 800 € ab Mai zu und diese bekommst du dann spätestens am letzten Bankarbeitstag am 30.04.2020 aufs Konto bzw.da musst du dann darüber verfügen können.

Deine vorerst 300 € für April solltest du dann in Kürze auf deinem Konto haben, denn die waren ja schon fällig, weil ALG - 2 ja in Voraus für den Monat gezahlt wird, nicht wie ALG - 1 rückwirkend für den Monat.

Es könnte dann je nach tatsächlichem Brutto und Nettoeinkommen für April sein das du dann entweder zu den 300 € für April noch etwas dazu bekommst ( wenn dein anrechenbares Einkommen geringer wäre als angenommen ) oder das du dann etwas von den 300 € Aufstockung für April etwas zurückzahlen musst, sollte dein anrechenbares Einkommen für April höher ausfallen als angenommen.

Beispiel :

Nach deinem Bescheid bist du Single und hast wie gesagt ohne eigenes Einkommen ab Mai einen Bedarf von 800 €.

Wenn das Jobcenter von einer Aufstockung für April von 300 € ausgeht, dann müsste dein anrechenbares Einkommen bei 500 € liegen.

Angenommen du hättest dann für April 800 € Brutto und bekommst 650 € Netto aufs Konto, dann stünden dir auf die 800 € Brutto ein Freibetrag von 240 € zu, diese würden dann theoretisch von den 650 € Netto abgezogen und würde ein anrechenbares Einkommen von voraussichtlich 410 € ergeben.

Dann hättest du weniger als das Jobcenter angenommen hat, denn die sind von 500 € ausgegangen, dann würde dir für April noch eine Nachzahlung von 90 € zustehen.

Hättest du aber angenommen 1200 € Brutto und würdest 900 € Netto aufs Konto bekommen, dann läge dein Freibetrag bei 300 € und es blieben voraussichtlich 600 € anrechenbares Einkommen übrig.

So hättest du dann 100 € mehr als das Jobcenter angenommen hat und du müsstest diese dann ans Jobcenter zurückzahlen bzw.es würde dir in Raten von deinen monatlich laufenden Leistungsanspruch abgezogen.

FalschesWissen 
Fragesteller
 23.04.2020, 15:43

WOW 😮 danke danke danke für diese sehr gute und verständliche Antwort 😊👍👍

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Löhne/Gehälter werden immer im sog. Zuflußmonat angerechnet.

Anhand Deiner Auflistung scheint das Jobcenter für diesen Monat 500 € Einkommen anzurechnen, so daß nur 300 € zur Auszahlung kommen.

Für Mai und für Juni kriegst Du dann offensichtlich die "vollen" 800 €.

Ob und inwieweit diese Zahlen korrekt sind, kann ich nicht beurteilen.

Da du für 04/20 anspruch auf 300€ hast , dürftest du in den nächsten Tagen einen Eingang auf deinem Konto verzeichnen.

die Leistung für 05/20 bekommst du am 30.04.20 auf deinem Bankkonto gutgeschrieben.

Wenn Dir gekündigt wurde, musst Du Dich bei der Arbeitsagentur für Arbeit arbeitslos melden und nicht beim Jobcenter.

Hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld? ALG 1 wird immer am Ende des Monats bezahlt, während ALG II immer im Voraus bezahlt wird. Also, Du bekommst am 30.04. ALG I für April, aber ALG II für Mai.

Es ist mir nicht klar, warum Du für April überhaupt Geld bekommst, wenn Du da noch Deinen Lohn bekommst für den vollen Monat.

FalschesWissen 
Fragesteller
 22.04.2020, 21:23

Ich habe eine Ablehnung erhalten da ich bis vor kurzem ALG1 erhalten habe und mein „Guthaben“ erschöpft ist

Da ich nicht Vollzeit arbeite deswegen bekomme ich eine Aufstockung vom Jobcenter

Leider klärt dies nicht zu meiner Frage .. Schade :)

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Oma1705  22.04.2020, 21:26
@FalschesWissen

Du wirst selten eine wirklich brauchbare Antwort erhalten, wenn Du die Hälfte nicht erwähnst. Dann sind die 300 Euro wahrscheinlich die Aufstockung und ab Mai bekommst Du dann das volle Hartz IV.

Somit bekommst Du in den nächsten Tagen 300 Euro noch für April und zum 30.04. dann das Geld für Mai. Bei Dir ist ja kein angebrochener Monat, da Du zum 30.04. gekündigt wurdest.

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FalschesWissen 
Fragesteller
 22.04.2020, 22:12
@Oma1705

Ok vielen Dank 🙏

also bekomme ich Ende April , für Mai 800€ vom Jobcenter.

vielen lieben Dank 😊

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