Bekomme ich am 31.1 auch noch mal Hartz 4?

2 Antworten

ALG - 2 Leistungen werden in Voraus für den Monat gezahlt, wenn du also ab 01.01.2020 einen ALG - 2 Anspruch hast, dann war das die Zahlung für Januar 2020.

Dann geht von deinem ALG - 1, welches dann rückwirkend für den Monat gezahlt wird, schon einmal eine Erstattung ans Jobcenter.

Was du dann in der Regel spätestens am letzten Bankarbeitstag ( 31.01.2020 ) auf jeden Fall bekommst wäre deine Aufstockung, ob du nochmal deinen vollen ALG - 2 Bedarf bekommst kann dir hier keiner sagen.

Das solltest du dann am besten so schnell es geht mit deinem SB - beim Jobcenter klären, obwohl das jetzt eh schon zu spät wäre, wenn dann würdest du eine Nachzahlung vom Jobcenter erhalten, solltest du nur eine Aufstockung erhalten, weil die laufenden Zahlungen immer um den 20. eines Monats ( je nachdem wie die Tage fallen, müssen immer ca.5 Werktage am Ende des Monats bleiben ) angewiesen werden, dann würdest du den Rest erst später bekommen.

Könntest aber auch erst einmal die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 anrufen, da solltest du Mo - Fr von 8.00 - 18.00 jemanden erreichen, da sollte man dir auch sagen können was für den Februar 2020 angewiesen wurde.

Wenn du keine Rücklagen hast, dann solltest du mit deinem SB - beim Jobcenter eine Ratenzahlung für einen Monat vereinbaren, denn sonst bekommst du Probleme mit deiner Miete usw.

Bekommst du nämlich nur eine Aufstockung zu deinem ALG - 1 für Februar 2020 gezahlt, dann stehst du im Februar da und weißt nicht wie du Miete und deinen Lebensunterhalt bestreiten sollst, weil das Jobcenter dein ALG - 1 als Einkommen auf deinen Bedarf für Februar anrechnet, du dein ALG - 1 aber dann für diesen Monat Februar spätestens erst am letzten Bankarbeitstag auf deinem Konto hast.

Du hast dann wahrscheinlich am 23.1. das Geld für Januar bekommen. Da ALG 2 immer im voraus bezahlt wird, solltest Du am 31.1. das Geld für Februar bekommen.

Wenn Du dann das ALG 1 bekommst, wird das mit dem Geld verrechnet, das Du bereits bekommen hast.

Beachte dabei aber, dass ALG 1 immer am letzten des Monats für den vergangenen Monat bezahlt wird. ALG 2 wird immer am letzten des Monats für den folgenden Monat bezahlt.