Hartz IV Rückzahlung?

6 Antworten

Die Einkommen, die Du während des Leistungsbezuges hattest, werden rückwirkend auf diesen angerechnet.

Ausschlaggebend ist immer der "Zuflußmonat".

Wenn bspw. Ende Mai ALG 2 für Juni gezahlt wurde und im Juni Geld vom Arbeitgeber kam, dann wird dieses rückwirkend auf das Juni - ALG 2 angerechnet.

Sicherlich kann es zu Rückforderungen kommen.

Das hängt letztlich davon ab, wieviel Du mtl. vom JC bekommen und wieviel brutto bzw. netto vom Arbeitgeber kam und wann.

Das Einkommen wird noch um Freibeträge bereinigt, so daß sich der je anrechenbare Betrag erst quasi ergeben muß.

Das Jobcenter ist hoffentlich über die Zahlungseingänge informiert?

Yakuraza 
Fragesteller
 24.06.2020, 14:39

Habe das Geld für mai vom JC ebenfalls im Mai bekommen, vom Arbeitgeber jetzt im Juni. Allerdings hält vom Arbeitgeber so wenig, dass ich knapp über dem Existenzminimum bin. Muss ich mir also keine Sorgen machen? 🤔

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Agamemnon712  24.06.2020, 14:43
@Yakuraza
Habe das Geld für mai vom JC ebenfalls im Mai bekommen

Das ist fast unmöglich, da Leistungen immer monatlich im Voraus gezahlt werden. Es sei denn, es lag eine Notsituation vor?

Muss ich mir also keine Sorgen machen?

Das läßt sich ohne Kenntnis weiterer Details kaum beantworten.

Für welche Monate hast Du denn ALG 2 erhalten und in welchen Monaten je wieviel brutto und netto vom AG?

Nochmals nachgefragt: die Zahlungseingänge hast Du dem JC gemeldet?

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Yakuraza 
Fragesteller
 24.06.2020, 14:55
@Agamemnon712

Ja, gewissermaßen wars ne not Situation, da sich mein jobstart dank Corona nen Monat nach hinten verschoben hatte und ich aber schon alles gekündigt hatte. Deswegen gab's immer für den laufenden Monat Geld (Mai-Mai). Erhalten hab ichs 2 Monate, wovon ich einen ja schon angestellt war, das Geld aber erst diesen Monat kam

Habe dem JC bereits alles gemeldet. Wäre nur sehr fatal, wenn ich dann von den knapp 700€ diesen Monat 400 and JC überweisen müsste. Damit kann man nicht leben

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Agamemnon712  24.06.2020, 17:00
@Yakuraza

Wenn Du im Juni Geld vom AG erhalten und zusätzlich für Juni Geld vom JC bekommen hasr, dann erfolgt rückwirkend eine Anrechnung.

Ob sich eine Rückforderung ergibt, kann ich so nicht beurteilen. Du kannst aber Ratenzahlung beantragen.

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Wenn du im Monat für den du ALG - 2 bekommen hast auch noch Erwerbseinkommen oder KUG - aufs Konto bekommen hast ( Zuflussprinzip ), wird dieses als Einkommen dementsprechend auf diese Leistungen angerechnet.

Hast du also für Mai ALG - 2 und KUG - bekommen, dann wird es auch zur Rückforderung kommen, es müssen dann auch auf das KUG - wie beim Erwerbseinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berücksichtigt werden.

Die ersten 100 € vom Bruttoeinkommen ist der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du also angenommen im Mai 900 € Brutto verdient bzw. bekommen haben, also egal ob du tatsächlich gearbeitet hast oder nur KUG - bekommen hast, stünden dir darauf dann 260 € an Freibetrag zu, die dann theoretisch von den ca.700 € Netto abgezogen würden.

Es blieben dann also max.um die 440 € anrechenbares Einkommen übrig und das müsste dann auch zurückgezahlt werden, wenn du dieses Geld von Mai noch im Mai auf deinem Konto hattest, ansonsten würde es auf das ALG - 2 für Juni angerechnet, solltest du da auch noch ALG - 2 bekommen haben.

Nach Eingang der Rückforderung könntest du auch einen schriftlichen formlosen Antrag auf Ratenzahlung stellen.

Du musst jetzt nur dem JobCenter mitteilen, zu welchem Zeitpunkt du welches Geld tatsächlich erhalten hast. Nur so kann dein tatsächlicher Anspruch für diese Zeit berechnet werden. Dabei kommen natürlich die Freibeträge für Erwerbsarbeit zum Tragen.

Die Differenz musst du dann erstatten.

Die wollen das Geld sicherlich haben, dabei gibt es aber zwei Aspekte zu beachten:

Wieviel Verdienst du? Wenn du unter dem Existenzminimum lebst, können die bei dir kein Geld holen.

2) Solltest du (was die bessere Alternative ist) hoffen, dass die Sache verjährt und du nichts zurück zahlen musst

Yakuraza 
Fragesteller
 24.06.2020, 14:38

Das Geld für mai, was ich diesen Monat bekommen habe, lässt mich ca. 30€ über dem Existenzminimum schweben

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Dein Einkommen wird angerechnet. Wenn du zuviel Hartz4 bekommen hast, musst du dies zurück zahlen.