Wie wird Abfindung angerechnet auf Hartz IV?

3 Antworten

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Nach meinem Dafürhalten werden die 5.100 € im sog. Zuflußmonat unter Berücksichtigung von Freibeträgen als Einkommen angerechnet.

Die Rechtsanwaltsgebühren und die Kosten für die Versicherung interessieren das Jobcenter meiner Ansicht nach nicht.

Das Jobcenter wird vermutlich das Geld wie eingangs beschrieben anrechnen.

Wenn Du willst, daß die Anwalts- und Versicherungskosten berücksichtigt werden, mußt Du ggf. gegen die Anrechnung klagen.

Zudem wären die Anwalts- und Versicherungskosten ggf. auf Korrektheit zu überprüfen.

Ergebnis jeweils offen.

Hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Na, das hat sich ja gelohnt - die Rechtsanwaltsgebühren können nicht abgezogen werden - man hätte das im Vergleich regeln können (z. B. der ArbG übernimmt die RA-Kosten).

Die 5.100 € sind ja vielleicht auch noch Brutto - d. h. es würden noch Steuern anfallen - da hast Du wohl ein Minusgeschäft gemacht.

Es gibt aber einen Gewinner: Der Anwalt freut sich und kann die Korken knallen lassen...

Solche Klagen sollte man vorher gut überlegen...

Meine Meinung ist zudem, daß Du an den "falschen" Rechtsanwalt geraten bist - wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, gibt es auch Anwälte, die von einer Klage wegen ALG-II-Anrechnungsproblematik dann abraten oder sie raten einnem, daß man den Prozeß ohne Anwalt führen sollte - eben weil es zum Minusgeschäft für Dich führen könnte...

Bei einem Arbeitsgerichtsprozeß muß jeder seine Anwaltskosten selbst tragen - unabhängig davon, ob man gewinnt oder verliert.

Ggf. sollte man, wie "Agamemnon712" geschrieben hat, die Rechtsanwaltsgebühren prüfen lassen.

Die Rechtsanwaltsgebühren kannst Du steuerlich als Werbungskosten ansetzen.


GutenTag2003  25.05.2022, 22:20
oder sie raten einnem, daß man den Prozeß ohne Anwalt führen sollte

Richtig. Bis zur 1. Instanz ist das auch kein Problem.

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  • 5100 € = Einkommen
  • 3689 € = Schulden / Zahlungsverpflichtungen
  • 891 € = welche Art von Versicherung ?

Einkommen verringern den Anspruch auf ALG II (... im Monat des Zuflusses) Zahlungsverpflichtungen an den Anwalt haben damit nichts zu tun, sie interessieren das JobCenter nicht.


Mooo86 
Fragesteller
 25.05.2022, 18:18

Nein habe leider keine Rechtsschutzversicherung und die 891€ war eine Versicherung, die im Falle einer Niederlage vor Gericht meine Anwaltskosten bezahlt hätte. Im Falle vom Gewinn prozentual Anteil erhielt. Das Gericht legte den Gegenstandswert auf 18.000€... Daher waren die Kosten leider gerechtfertigt. Er erschien nie vor Gericht und konnte wegen einem Telefonat auch 924€ Terminsgebühr berechnen. Hatte 12 Monatsvertrag und mir wurde nach 9 Monaten gekündigt. Deshalb sofort ins Hartz IV gerutscht ohne Anspruch auf ALG 1

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GutenTag2003  25.05.2022, 19:15
@Mooo86
Hatte 12 Monatsvertrag und mir wurde nach 9 Monaten gekündigt.

Dazu braucht man einen Anwalt für fast 4000€ ?

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Mooo86 
Fragesteller
 25.05.2022, 22:16
@GutenTag2003

Hätte ich diese Kosten im voraus gewusst, hätte ich wohl nicht die Klage eingereicht. Die Frist war sowieso sehr eng, sodass ich den nächst besten Anwalt genommen hab. Das ist aber nicht meine Frage, sondern ob die Kosten vom Anwalt angerechnet werden. Meine Antwort habe ich jetzt. Vielen Dank an alle👍

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GutenTag2003  25.05.2022, 22:18
@Mooo86
sondern ob die Kosten vom Anwalt angerechnet werden.

Nein, nicht einkommensmindernd

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