Frage zum Anspruch auf Hartz IV nach dem das Arbeitslosengeld 1 ausläuft?

8 Antworten

Im Normalfall wird das Arbeitlosen Geld 1 ein Jahr gezahlt dann kommt Hartz IV 

Das ist nicht der Normalfall. Der Normalfall wäre Arbeitslosengeld 2 ( Hartz IV ).

damit jemand Arbeitslosengeld 1 bekommt , muss dieser in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Ist das nicht der Fall muss Arbeitslosengeld 2 ( Hartz IV ) beantragt werden.

Naja, wer als gelernter Koch nach dem Arbeitslosengeld noch immer arbeitslos ist, der hat ganz andere Problemlagen. Warum findest du nichts?


Neuling201996 
Fragesteller
 29.09.2020, 18:25

Corona schwierige Zeiten ausserdem noch kein Füherschein hatte mit 18 19 entweder kein Geld oder keine Zeit dafür gehabt

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Für das ALG - 2 = Hartz - lV muss man vorher gar nicht gearbeitet haben.

Es kommt darauf an ob du arbeitsfähig bist, im Regelfall dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kannst, wie alt du bist und wo und mit wem du zusammen lebst.

Denn würdest du also unter 25 jähriges Kind noch bei deinen Eltern leben, dann würdest du mit ihnen eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden, wenn du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken könntest.

Du hättest dann keinen unabhängigen Anspruch auf ALG - 2, den könntest du nur dann haben, wenn deine Eltern euren Gesamtbedarf nicht mit ihrem anrechenbaren Einkommen decken könnten.

Das ist falsch du bekommst so nur 6 Monate alg1 und Dan alg2 und das steht auch auf deiner Bewiekliegung von alg 1!

Alg2 gibt es wen du alg 1 aufgebraucht ist und dabei kann die frage sein auch wie alt ist zb unter 25 behauptet das amt das dir nichts zu steht und die Eltern Unterhalt zahlen sollen!

Du hast deine ausbildung gemacht und damit hast du lange genug gearbeitet!

Aber am besten ist es immer wen man wider Arbeit hat bevor man beim Jobcenter landet den das kostet dich die Einzahlung bei der Rentenkasse da nichts bezahlen was im schlimmsten Fall heisen kann das du nicht mit 67 in rente gehen kannst!


Neuling201996 
Fragesteller
 29.09.2020, 18:29

Also irgendwie blöd wenn die Eltern selbst wenig verdienen zu verlangen das Kind bis zum 26 Lebensjahr zu finanzieren

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Micha30  26.01.2021, 17:06

Aha, nicht mit 67 in Rente gehen können? Sondern mit 80 oder wie, so ein Schwachsinn,

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Die Rückfrage von derfriesefiese ist berechtigt (u25). Zudem fehlt auch der ganz wichtige Punkt ob du noch zuhause wohnst. Hab gesehen du bist 23.

Da könnte es nämlich Probleme geben. Du wohnst bei dem Einkommen sicherlich auch noch zuhause? Grundsätzlich ist man unter 25 nur dann HarzIV berechtigt, wenn die Eltern entsprechenden "Mangel" haben, d.h. sie haben zuwenig Einkommen/Vermögen.

Ein "Sonderfall" wäre die eigene Wohnung. Aber vorsichtig, wenn du HarzIV beziehst kannst du bei den Eltern nur mit Genehmigung des Amtes ausziehen. Und da machen sie meiner Kenntnis nach Schwierigkeiten.

Selbst wenn du HarzIV bekommen sollst, aber noch zuhause wohnst, ist das eine Bedarfsgemeinschaft. BVG Urteil aus 2011. Da gibt es von den 327 Euro auch noch Abzüge. Die Höhe ist individuell.

Eigentlich müsstest du als gelernter Koch doch Arbeit finden, selbst in diesen Zeiten.... Viel Glück.


Neuling201996 
Fragesteller
 29.09.2020, 18:28

Ich frage mich immer warum die das so kompliziert machen

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